FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2018

46 www.fondsprofessionell.de | 2/2018 VERSICHERUNGSBERATER IDD: Durchleitungsgebot für Versicherungsberater hakt Die Umsetzung der europäischen Versiche- rungsvertriebsrichtlinie IDD verläuft schlep- pend. Viele Details der Richtlinie werden durch Verordnungen präzisiert, die die Regie- rung in Berlin aber noch nicht vorgelegt hat. Auch bei der Kooperation der Assekuranz mit Versicherungsberatern, die unter der IDD auch vermitteln dürfen, hapert es – aus technischen Gründen. Das zeigt das Beispiel des Münche- ner Vereins Krankenversicherung: Der Versi- cherer hat in Anträgen für eine private Kran- kenversicherung ausgeschlossen, dass Versi- cherungsberater, die nur gegen Honorar und nicht gegen Provisionen tätig werden dürfen, eine Police einreichen können. Der Versicherer begründet das Verbot auf Nachfrage der Redaktion mit der aufwendigen technischen Umsetzung des Durchleitungs- gebots: Wenn ein Versicherungsberater eine Bruttopolice mit eingebauten Courtagen ver- mittelt, müssen diese laut Gesetz zu 80 Pro- zent an den Kunden zurückgegeben werden. Das Produkt, um das es hier geht, ist ein sol- cher Bruttotarif, einen Nettotarif ohne Provi- sionen hat der Versicherer nicht. Mit der Pas- sage in den Anträgen möchte der Versicherer sicherstellen, das Durchleitungsgebot nicht an- wenden zu müssen, solange die erforderlichen Prozesse technisch noch nicht umgesetzt sind. „Eine manuelle Umsetzung des Durchleitungs- gebots ist zwar möglich, wäre aber extrem aufwendig. Vor solchen Aufwänden wollen wir unsere Versichertengemeinschaft schüt- zen“, teilte das Unternehmen mit. Das Durch- leitungsgebot werde mittelfristig aber umge- setzt. Der Versicherer steht der Honorarbera- tung nach eigenen Angaben nämlich grund- sätzlich positiv gegenüber. news & products I versicherungen Der Münchener Verein Krankenversicherung mit seinem Chef Rainer Reitzel wird dem Durchleitungsgebot folgen. Urteilsticker Fondspolicen-Widerruf: Anleger müssen Verluste selbst tragen § BGH | Urteil vom 21. März 2018 Az. IV ZR 353/169 Der BGH stellt nach einem eigenen Urteil aus dem Jahr 2015 (Az. IV ZR 513/14) erneut klar, dass An- leger, die eine fondsgebundene Versicherung nach dem Policenmodell widerrufen, etwaige Verluste aus zugrunde liegenden Fonds selbst tragen müs- sen und nicht vom Versicherer ersetzt bekommen. Geldnot ist kein Grund für die Kündigung eines bAV-Vertrags § Bundesarbeitsgericht | Urteil vom 26. April 2018 | Az. 3 AZR 586/16 Angestellte, die eine bAV-Direktversicherung abge- schlossen haben, können diese wegen Geldproble- men nicht vorzeitig kündigen und sich den Rück- kaufwert auszahlen lassen. Die gesetzlich geregelte Entgeltumwandlung diene dazu, den Lebensstan- dard im Alter abzusichern, begründet das Gericht. Versicherer müssen über fehlerhafte AGBs informieren § BGH | Urteil vom 14. Dezember 2017 Az. I ZR 184/15 Versicherer müssen Kunden künftig über unwirk- same Klauseln in AGBs informieren. Damit können diese gegebenenfalls Rückforderungsansprüche geltend machen, wenn sie durch die Klauseln finanzielle Nachteile erlitten hatten. Sie haben einen sogenannten „Folgenbeseitigungsanspruch“. Fotos: © R+V Versicherung, GDV, Zurich, Signal Iduna, Münchener Verein Finanzprofis in Bewegung (Die aktuellsten News täglich auf www.fondsprofessionell.de) Jens Hasselbächer, R+V Versicherung Die R+V Versicherung hat Jens Hasselbächer in den Holdingvor- stand des genossenschaftlichen Versicherers berufen. Er über- nimmt von Heinz-Jürgen Kaller- hoff die Verantwortung für das Ressort Vertrieb und Marketing. Kallerhoff tritt in den Ruhestand. Der neue Vertriebschef kommt von Axa Deutschland. Axel Wehling, GDV Der Gesamtverband der Deut- schen Versicherungswirtschaft (GDV) verliert ein Mitglied seiner Geschäftsführung. Axel Wehling verlässt den GDV auf eigenen Wunsch zum Ende des Jahres. Wehling war seit 1999 beim GDV, davon die vergangenen zwölf Jahre als Mitglied der Geschäftsführung. Jacques Wasserfall, Zurich Deutscher Herold Leben Jacques Wasserfall ist seit April im Vorstand der Zurich Deut- scher Herold Lebensversiche- rung (ZDHL) für den Bereich Versicherungstechnik Leben ver- antwortlich. Wasserfall war bis- lang Aktuar der ZDHL und Leiter des Leben-Aktuariats und folgt in seiner neuen Position Gerhard Frieg nach. Markus Warg, Signal Iduna Markus Warg scheidet zum Jah- resende aus dem Vorstand der Signal Iduna aus. Er verantwortet dort als Ressortleiter die Fach- gebiete IT, Betriebsorganisation, Antrag/Vertrag, Qualitätsmanage- ment und das Kunden-Service- Center. Zukünftig will er seinen beruflichen Schwerpunkt stärker auf die Wissenschaft legen. Christian Bielefeld, Signal Iduna Im Januar 2019 soll Christian Bielefeld Markus Warg bei Signal Iduna nachfolgen. Bielefeld ab- solvierte verschiedene Berufs- stationen in der Versicherungs- branche. 2003 begann er bei der VHV. Seit 2015 ist er dort Vor- standsmitglied und zuständig für Operations, IT, Betriebsorgani- sation und Digitalisierung.

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