FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2018

Zu einer wichtigen inhaltlichen Änderung wird es aber kommen. „Reine Produktschu- lungen kann ich mir nicht vorstellen“, sagt Lüger. Schließlich umfasse die Vermittlung von Handlungsfähigkeit auch die praktische Anwendung des Fachwissens. „Bei einer neuen Riester-Rente etwa muss der Vermittler auch lernen, welche Unterschiede es zu einem anderen Produkt gibt und welche Vor- oder Nachteile sich daraus für einen Kunden erge- ben.“ Die Zeiten, in denen ein Versicherer das Lobpreisen einer Police als Fortbildung ver- markten durfte, sollten also vorbei sein. Lücke in Anlage 3 Eine weitere Konsequenz der gesetzlichen Weiterbildungspflicht: Die Brancheninitiative „Gut Beraten“ verliert ihre Daseinsberechti- gung. Die 2014 gestartete Initiative hat eine zentrale Datenbank aufgebaut und die Schu- lungsnachweise der Vermittler gesammelt. Damit wollte die Branche gegenüber der Po- litik Eigenverantwortung und Handlungsbe- reitschaft demonstrieren (siehe auch FONDS professionell 4/2014, Seite 290). „Gut Bera- ten“ soll aber weiterleben. „Die Verbände, die diese Initiative tragen, legen Wert auf die erar- beiteten Standards und die eingeführte Quali- tätssicherung“, sagt Katharina Höhn, Ge- schäftsführerin des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft, einem der Träger der Initiative. „Da der Gesetzgeber so viel Spielraum lässt, wird ‚Gut Beraten‘ in Zukunft umso wichtiger“, ist sie überzeugt. Das wäre gut, da „Gut Beraten“ eine Lücke in Anlage 3 der VersVermV schließen könnte, die Pflichten der Anbieter von Weiterbildungs- maßnahmen beschreibt. Die Anlage gibt lediglich vor, dass die Bildungsdienstleister rechtzeitig zu den Kursen einladen, eine In- haltsbeschreibung liefern, die Teilnahme do- kumentieren und überprüfen, dass ihre Dozen- ten über die nötige Fachkompetenz verfügen. In der offiziellen Erläuterung dieses Punktes heißt es: „Der Anbieter der Weiterbildungs- maßnahme muss gewährleisten, dass er diese Mindestanforderungen einhält. (…) Wie der Anbieter dies sicherstellt, bleibt ihm über- lassen.“ Damit stellt sich nun die Frage, ob es eine Kontrolle der Dienstleister geben wird – und wie diese Überprüfung aussehen soll. Hierzu schweigen sich sowohl die VersVermV als auch die Bafin aus. Das kann für Vermitt- ler zum ernsthaften Problem werden. Denn es könnte passieren, dass die Behörden Nach- weise über Kurse von Anbietern, die die be- schriebenen Anforderungen nicht erfüllen, ab- lehnen. Dann stünde die Frage im Raum, ob ein Vermittler seine vorgeschriebene Pflicht nicht erfüllt hat, was ihm als Ordnungswid- rigkeit ausgelegt werden könnte. Fehlende Vorschriften Experten gehen zwar davon aus, dass am Ende die Erlaubnisbehörden die Anbieter kon- trollieren werden, in dem sie stichprobenartig die Nachweise der Vermittler überprüfen. Offizielle Kriterien für die Überprüfung exis- tieren aber nicht: „Es gibt in der VersVermV zwar Formvorgaben für die Durchführung von Bildungsmaßnahmen, aber keinerlei Ak- kreditierungsvorschriften für Fortbildungs- anbieter selbst, insbesondere für die, die keine Versicherer sind oder bei ‚Gut Beraten‘ akkre- ditiert sind“, sagt Lüger. Genau hier könnte „Gut Beraten“ ins Spiel kommen: Die Initia- tive hat einen Akkreditierungsprozess für An- bieter entwickelt. An diesem und der Liste der akkreditierten Bildungsdienstleister könnten sich die Behörden orientieren. Das letzte Wort ist damit allerdings nicht gesprochen, da sich nicht alle Anbieter „Gut Beraten“ anschließen. Womöglich ändert der Gesetzgeber die Verordnung an dieser Stelle auch noch. Zudem wird die IDD im Jahr 2021 evaluiert – eine weitere Möglichkeit, das Problem zu lösen. JENS BREDENBALS | FP Reinhardt Lüger, 3L Consult: „Reine Produktschulungen kann ich mir nicht vorstellen.“ Spezialisierte Weiterbildungsanbieter Weiterbildungsangebote für Bildungsangebote für Angebote Name Internet Versicherungsvermittler andere Bereiche Fort- und Ausbildung Campus-Institut www.campus-institut.de Kurse zu Fachthemen, Kurse für Finanzvermittler, Sachkunde- Fachwirt für Finanzen, Betriebswirt bAV Kommunikationstraining lehrgang Rentenberater Deutsche Makler www.deutsche-makler- Kurse zu Fachthemen, Kommunikations- Kurse im Bereich Finanz-/Vermögens- Fachberater/-wirt für Finanzen, Vorbereitung Akademie (DMA) akademie.de training, Unternehmensführung anlagen und Immobilien Sachkundeprüfung IHK (34d/f/i) Dt. 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Am häufigsten wurden Seminare bei Versicherern und Pools besucht, nur selten die von freien Dienstleistern. Redaktionelle Auswahl; Quelle: Angaben der Unternehmen, eigene Recherchen 245 www.fondsprofessionell.de | 3/2018

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