FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2018
kussion, insbesondere mit dem europäischen Fondsverband Efama. Wir brauchen Bei- spiele, an denen wir erkennen können, was genau in der Methodologie von Priip falsch ist. Das Thema haben wir auf der Agenda, aber zunächst müssen wir das Problem ver- stehen können. Wir sind dabei, zusammen mit der Industrie die Fehler zu suchen. Sie selbst sind auch Mitglied imManage- ment Board und im Board of Super- visors der ESMA. Hören Sie zuweilen von ihren Kollegen aus anderen EU- Ländern, wie die Umsetzung von Mifid II in der Praxis dort läuft? Ja, natürlich tauschen wir uns bei der ESMA regelmäßig über unsere Erfahrungen aus. Ins- gesamt ist das Fazit positiv. Nach allem, was wir gehört haben, ist die Umsetzung der Richtlinie auch europaweit gut angelaufen. Probleme bereitet überall das Zusammenspiel mit Priip. Und natürlich ist auch bekannt, dass einige Mitgliedsstaaten die Mifid II nicht zum 3. Januar 2018 umgesetzt haben. Das ist natürlich nicht schön. Zurück nach Deutschland: Im Koali- tionsvertrag ist vorgesehen, dass Finanz- anlagenvermittler mit Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung schritt- weise unter die Aufsicht der Bafin ge- stellt werden sollen. Wie sehen Sie dieses Vorhaben? Das ist eine Frage, die zunächst erst einmal gesetzgeberisch zu klären ist. Für uns als Auf- sicht wären die Finanzanlagenvermittler sicher eine ganz spannende Aufgabe und inhaltlich im Grunde auch nichts Unbekanntes. Eine Herausforderung wäre es aber schon, denn die Zahl der Finanzanlagenvermittler ist bekannt- lich nicht gerade klein. Aber jetzt warten wir erst einmal ab, wie der deutsche Gesetzgeber den Koalitionsvertrag an dieser Stelle umsetzt und wie er das Vorhaben ausgestaltet. Sie hatten bereits gesagt, dass in Mifid II ein Review vorgesehen ist. Wann startet diese Überprüfung, und wie läuft sie? Der 3. März 2020 ist der Starttermin für die Überprüfung maßgeblicher Neuregelungen, die durch Mifid II eingeführt worden sind. Der Review wird vom europäischen Gesetz- geber angestoßen und läuft EU-weit. Die ESMA wird den Review flächendeckend er- stellen, damit man eine einheitliche Daten- basis hat. Unsere Erkenntnisse werden darin einfließen. Daher wäre es wie gesagt gut, wenn Banken und Sparkassen bis dahin ent- sprechende Zahlen vorrätig hätten, wenn sie Änderungsbedarf sehen. Wenn Institute dringenden Änderungs- bedarf haben, müssen sie wirklich noch bis zum Frühjahr 2020 warten? Ja, nach den europäischen Vorgaben ist das so. Vielleicht ist es aber auch ganz gut, dass der Review erst 2020 stattfindet. Bis dahin haben sich Prozesse eingespielt und Kunden und Berater an bestimmte Aspekte eventuell gewöhnt, die sie möglicherweise am Anfang gestört haben. Und es ist sicher auch von Vor- teil, zunächst einmal eine valide Datenbasis aufzubauen. Wo sehen Sie selbst in der Umsetzung der neuen Vorschriften denn noch Schwierigkeiten? Und wo läuft es besser, als Sie das erwartet hatten? Fangen wir einmal mit der positiven Seite an: Es war eine herausragende Leistung der deutschen Verbände, dass sie sich sehr schnell auf eine einheitliche Zielmarktbe- stimmung geeinigt haben. Das hat dem deut- schen Markt sehr geholfen, und mit der Ziel- marktdefinition haben wir in Europa auch ein Beispiel gesetzt. Wesentliche Schwierig- keiten sehe ich nicht. Sicherlich können die Institute individuell noch das eine oder an- dere verbessern. Aber insgesamt sehen wir als Aufsicht keinen großen Handlungsbedarf. Was uns wirklich ins Auge sticht, ist die pro- blematische Ex-ante-Kostenaufklärung am Telefon. Deshalb hier noch einmal der Appell an Banken und Kunden: Die Nutzung eines elektronischen Postfachs ist eine große Hilfe! Lassen Sie uns zum Schluss einen Blick in die Zukunft wagen: Wann beginnt die Arbeit an Mifid III? Ich denke, wir sind alle erst einmal froh, dass wir Mifid II umgesetzt haben. Das gilt sowohl für die Industrie als auch für die Aufsicht. Da in Mifid II die Review-Bestimmungen vor- gesehen sind, wird es sicherlich zu verschie- denen Überarbeitungen kommen. Aber von einer Mifid III, also von einem nächsten gro- ßen Wurf, habe ich noch nichts gehört. Vielen Dank für das Gespräch. ANDREA MARTENS | FP » Nach allem, was wir gehört haben, ist die Umsetzung von Mifid II auch europaweit gut angelaufen. « Elisabeth Roegele, Bafin Elisabeth Roegele: „Es war eine herausragende Leistung der deutschen Verbände, dass sie sich sehr schnell auf eine einheitliche Zielmarktbestimmung geeinigt haben. Mit der Zielmarktdefinition haben wir in Europa ein Beispiel gesetzt.“ Foto: © Christoph Hemmerich steuer & recht I elisabeth roegele | bafin 332 www.fondsprofessionell.de | 3/2018
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