FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2018
Investmentsteuerreformgesetzes bei in Deutschland zum Vertrieb zugelassenen Fonds Mindestaktienquoten in Höhe von 25 Prozent, zum Teil auch von 51 Prozent einge- führt. Andere Häuser, so zum Beispiel J.P. Morgan Asset Management, verzichten bei zahlreichen Fonds auf eine fixe Quote. Als Grund dafür geben die Gesellschaften an, sie wollten sich die Flexibilität erhalten, in jeder Situation reagieren zu können. Eine fixe Ak- tienquote, die nicht unterschritten werden darf, könne dabei hinderlich sein. Charmante Quoten Für Anleger können die Quoten allerdings schon einen gewissen Charme haben. „Rein steuerlich gesehen bieten Fonds mit Kapital- beteiligungsquoten Vorteile“, sagt Rolf Klein. Ein Blick auf die Musterrechnung unten zeigt es: Bei einem Veräußerungserlös von 100.000 Euro müsste ein Anleger nach Abzug des Sparerfreibetrags für Ehepaare von 1.602 Euro die Summe von 98.398 Euro versteuern. Sofern er den Erlös mit einem Aktienfonds erzielt hat, der eine fixe Mindestkapitalbetei- ligungsquote von 51 Prozent vorsieht, käme jetzt die steuerliche Teilfreistellung von 30 Prozent zum Tragen. Die steuerliche Bemes- sungsgrundlage beliefe sich demnach nur auf 68.879 Euro. Nach dem Abzug von 25 Pro- zent Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritäts- zuschlag und Kirchensteuer – insgesamt knapp 28 Prozent – dürfte sich der Anleger über einen Veräußerungsgewinn von 79.115 Euro freuen. Die Steuerkostenquote, also der Anteil von Steuern am Veräußerungserlös, läge bei 9,64 Prozent. Bei einem Aktienfonds, der keine Mindestkapitalbeteiligungsquote eingezogen hat, könnte der Anleger einen Nachsteuer- gewinn von lediglich 70.851 Euro einstrei- chen. Die Steuerkostenquote beliefe sich auf knapp 13,8 Prozent. „Interessant ist nun zu sehen, wie hoch der Mehrertrag sein muss, damit ein Fonds, der keine oder nur eine 15-prozentige Teilfreistel- lung bietet, nach Steuern auf den gleichen Ge- winn kommt wie ein Portfolio mit einer Frei- stellung von 30 Prozent“, sagt Klein. So zeigt sich: Ohne Kapitalbeteiligungsquote müsste der Ertrag des Fonds im Musterfall um 11.477 Euro höher liegen als der eines Portfolios, das eine Quote von 51 Prozent ausweist. Das ist immerhin ein Plus von rund 11,7 Prozent. Ein Fonds mit einer Aktienquote von 25 Prozent müsste einen um etwa 5,5 Prozent höheren Erlös erzielen als ein Fonds mit einer Quote von 51 Prozent, damit der Anleger auf das gleiche Nachsteuerergebnis kommt. So viel Mehrrendite ist nötig Über das Tool, das Klein entwickelt hat, lässt sich für jeden Kunden und jeden Fonds ohne feste Aktienquote schnell ausrechnen, welchen Mehrerlös er gegenüber einem Port- folio mit Quote bringen müsste. Und der Rechner bietet noch mehr. „Er zeigt auch die erforderliche Mehrrendite, die ein Fonds ohne oder mit einer 25-prozentigen Aktienquote pro Jahr vor Steuern erwirtschaften müsste, um mit einem Portfolio mit einer Quote von 51 Prozent gleichauf zu sein“, erklärt Klein. Zum Vergleich: Im oben aufgeführten Beispiel müsste ein Fonds ohne fixe Aktienquote 2,25 Prozent Rendite im Jahr erzielen, um seinem Anleger den Gewinn nach Steuern zu besche- ren, den ein Vehikel mit einer Quote von 51 Prozent mit zwei Prozent erreicht. Dieser Teil des Rechners ist in dem Beispiel links nicht abgebildet, im Tool findet er sich aber. Gut für Berater, die nicht mehr selbst rechnen möch- ten: Klein stellt FONDS professionell Lesern seinen Rechner kostenfrei zur Verfügung (siehe QR-Code unten). ANDREA MARTENS | FP Rolf Klein, Neutralis: „Rein steuerlich gesehen bieten Fonds mit Kapitalbeteiligungsquoten Vorteile.“ So wirkt sich die unterschiedliche Teilfreistellung aus Musterrechnung mit drei Fonds mit unterschiedlich hoher Mindestaktienquote Allgemeine Annahmen: Anlagebetrag: 100.000 Euro Veräußerungsbetrag: 200.000 Euro Sparerpauschbetrag: 1.602 Euro Steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn: 98.398 Euro Abgeltungsteuersatz (inkl. Soli/Kirchensteuer): 27,995 % Gruppe A Gruppe B Gruppe C Teilfreistellung der steuerlichen Erträge in Höhe von 0 % 15 % 30 % Fonds mit einer Mindestaktienquote von 0 % 25 % 51 % Laufende Besteuerung beim Anleger ab 2018 Veräußerungsgewinn vor Steuern: 98.398 Euro 98.398 Euro 98.398 Euro Teilfreistellung: 0 % 15 % 30 % Steuerliche Bemessungsgrundlage: 98.398 Euro 83.638 Euro 68.879 Euro Abgeltungsteuer: 27.547 Euro 23.415 Euro 19.283 Euro Veräußerungsgewinn nach Steuern: 70.851 Euro 74.983 Euro 79.115 Euro Gesamterlös nach Steuern: 170.851 Euro 174.983 Euro 179.115 Euro Steuerkostenquote: 13,77 % 11,71 % 9,64 % Erforderlicher Mehrerlös bei unterschiedlicher Teilfreistellung im Vergleich zum Fonds der Gruppe C Veräußerungsgewinn nach Steuern: 79.115 Euro 79.115 Euro 79.115 Euro Teilfreistellung: 0 % 15 % 30 % Steuerliche Bemessungsgrundlage: 109.875 Euro 103.822 Euro 68.879 Euro Abgeltungsteuer: 30.759 Euro 24.705 Euro 19.283 Euro Veräußerungsgewinn vor Steuern: 109.875 Euro 103.822 Euro 98.398 Euro Erforderlicher Mehrerlös: 11,66 % 5,51 % 0,00 % Von einem Veräußerungserlös vor Steuern in Höhe von 98.398 Euro würde dem Anleger eines Aktienfonds mit einer steuerlichen Teilfreistellung von 30 Prozent (Gruppe C) ein Gewinn von 79.115 Euro bleiben. Bei einem Fonds ohne Teilfreistellung (Gruppe A) wären es nur 70.851 Euro. Um auf den selben Gewinn zu kommen, müsste dieser Fonds einen Mehrerlös von 11,66 Prozent erzielen. Quelle: Neutralis Kapitalberatung So geht’s zum Rechentool: QR-Code scannen oder www.fponline.de/STEUER318 eingeben 343 www.fondsprofessionell.de | 3/2018
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