FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2019

G ut ein Jahr ist es her, dass die „neue“ betriebliche Altersvorsorge (bAV) das Licht der Welt erblickte. Das Betriebs- renten-Stärkungsgesetz (BRSG), seit 1. Januar 2018 in Kraft, will der reinen Beitragszusage ohne Haftung des Arbeitgebers und ohne Ga- rantieleistungen für Arbeitnehmer zum Durch- bruch verhelfen. Doch dieses Sozialpartner- modell funktioniert nur über einen bAV-Tarif- vertrag – und ein solcher lässt bislang auf sich warten. Immer mehr Produktanbieter bringen sich zwar für Lösungen reiner Bei- tragszusagen in Stellung, doch die Tarifpartner scheinen im Moment kei- ne große Eile zu haben. „Vor allem die Gewerkschaften scheuen sich noch vor dem Sozialpart- nermodell (SPM), weil ihnen Tarifab- schlüsse zum Barlohn stets wichtiger sind als Versorgungslohn über eine bAV“, sagt Udo Niermann, Partner beim Beratungshaus Mercer. „Ich rechne mit den ersten SPM-Abschlüs- sen der Tarifpartner nicht vor 2020.“ Der neue Abschluss für die Chemie- und Pharmaindustrie brachte nicht ein- mal eine Absichtserklärung in Sachen SPM. Auch im Metall-Tarifvertrag, der bis März 2020 läuft, sucht man das Stichwort vergebens. Das neue Modell spielt in der bAV also noch keine Rolle. Doch für Makler ist das kein Drama: Denn mit dem BRSG sind ihre Chancen gestiegen, mit der „alten“ bAV zu punkten. Insbesondere die Förderung der Entgeltumwandlung über die versicherungsförmigen Durchführungs- wege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds wurde massiv verbessert (siehe auch Kasten auf der nächsten Seite). „Allein die ab 2019 für neue Entgeltum- wandlungsvereinbarungen obligatorischen 15 Prozent Arbeitgeberzuschuss könnten die Nachfrage von Arbeitnehmern enorm beflü- geln“, sagt der unabhängige bAV-Sachverstän- dige Andreas Buttler, Gesellschafter des Be- ratungshauses Febs Consulting. Er sieht in der klassischen Entgeltumwandlung mit Arbeit- geberzuschuss, kombiniert mit der verdoppel- ten steuerlichen Förderung, den wichtigsten Wert des BRSG. „Die ‚alte‘ bAV lohnt sich praktisch immer“, pflichtet ihm der Arbeits- rechtler Mathias Ulbrich bei, Professor an der Fakultät für Wirtschaftsrecht der Hochschule Schmalkalden. „Arbeitgeber sollten den 15-Prozent-Zuschuss bei Ent- geltumwandlung schon jetzt auch im Bestand zahlen“, fordert er. Schließlich sparen sie so meist rund 20 Prozent Sozialversi- cherungsbeitrag. Die Weitergabe sei nur recht und billig und binde Fach- kräfte, so Ulbrich. Erfolgsstory mit Haken Allerdings gibt es bei der Erfolgs- story bAV einen Haken. Betriebsren- ten zählen zu den Versorgungsbezü- gen, die bei gesetzlich Versicherten mit dem vollen Beitrag der Kranken- und Pflegeversicherung belegt sind. Dies hat das Bundesverfassungsge- richt schon im Jahr 2000 bestä- tigt (Az.: 1 BvL 16/96). Das Ge- sundheits-Modernisierungs- Die „neue“ betriebliche Altersvorsorge kommt nicht vom Fleck. Doch die Politik hat auch die „alte“ bAV verbessert – und liefert Maklern einige Vertriebsimpulse. Vorteil für die zweite Säule Foto: © Schlierner | stock.adobe.com Am liebsten direkt Verteilung der bAV-Courtageeinnahmen* Über 90 Prozent der bAV-Courtageeinnahmen entfallen auf Direktversiche- rungen und Unterstützungskassen. *Onlinebefragung unter Finanzanlagen- und Versicherungsvermittlern, 23.4. – 14.5.2018, 308 Teilnehmer Quelle: BBG-Studie „bAV 2018“ 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % Sonstige Pensionsfonds Pensionskasse Direktzusage Unterstützungskasse Direktversicherung bAV-Courtage- einnahmen 2018 bAV-Courtage- einnahmen 2017 77,9 % 13,5 % 3,1 % 2,5 % 1,4 % 1,6 % 218 www.fondsprofessionell.de | 1/2019 fonds & versicherung I betriebliche altersvorsorge

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