FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2019

dann bereits abgelaufen, wenn der Kunde im ersten Quartal 2018 beraten wurde. Wie die Aufsicht mit Fristversäumnissen umgehen wird, ist noch offen. „Die Bafin wird sich die Sachverhalte unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Faktoren ansehen und beur- teilen“, so die Sprecherin. Dass die Ex-post-Kostenberichte nicht längst flächendeckend verschickt wurden, hat verschiedene Gründe. „Es gilt, Informationen von verschiedenen Beteiligten zusammenzu- führen. Das ist eine komplexe Aufgabe“, sagt Arne Hertel, Leiter Kapitalmarktrecht beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) in Berlin. Außerdem konnten nicht alle Produktanbieter die nötigen Daten recht- zeitig zur Verfügung stellen. Die Fondshäuser waren diesmal wohl pünktlich, anders als bei den Ex-ante-Kosten- ausweisen zum Start von Mifid II, als die Zusammenarbeit zwischen den Anbietern und dem Dienstleister WM Daten hakte (siehe Artikel Seite 290). Probleme mit der Daten- qualität gab es wohl eher auf Seiten der Zerti- fikateanbieter. „Viele Banken warten lieber ab, bis alle Daten korrekt vorliegen, als falsche Zahlen in die Ex-post-Kostenausweise einflie- ßen zu lassen“, sagt BVI-Expertin Kuper. Veraltete Daten Die Zahlen mögen nun zwar auf dem Papier korrekt sein, wirklich vergleichbar sind sie aber nicht. Denn für Fonds rechnen die Banken zwangsläufig mit veralteten Daten. „Am 1. Januar steht noch gar nicht fest, wie hoch die tatsächlichen Kosten eines Fonds in den vorangegangenen zwölf Monaten waren“, erläutert Kuper. Dafür muss erst der geprüfte Jahresbericht vorliegen. Die Finanzaufsicht erlaubt den Fondsanbietern deshalb, die jüngs- ten testierten Zahlen zu verwenden – ein prag- matischer Ansatz, der aber seine Tücken hat. „Bei einem Fonds, dessen Geschäftsjahr von Januar bis Dezember reicht, fließen in den Ex- post-Kostenausweis für das Jahr 2018 de facto die Produktkosten des Kalenderjahres 2017 ein“, sagt Kuper. Reicht das Geschäftsjahr von Juli bis Juni, sind die Zahlen zwar aktueller, mit dem Berichtszeitraum des Kostenberichts stimmen sie dennoch nicht überein. Die tat- sächlich angefallenen Kosten sieht der Anle- ger also weiterhin nicht. Doch es kann noch besser kommen: Womöglich wird im Kosten- ausweis für das Jahr 2018 eine Performance Fee für einen Fonds aufgeführt, der in den vorangegangenen zwölf Monaten gar nicht performt hat – und darum auch gar keine Erfolgsgebühr berechnet hat (siehe auch das Editorial auf Seite 11). Für irreführende Angaben können auch die Transaktionskosten sorgen (siehe Kasten nächste Seite): Genau wie im Ex-ante-Kosten- ausweis wird auch beim Ex-post-Bericht mit Schätzungen gerechnet, die mit der Realität nicht unbedingt viel zu tun haben müssen. Spezielle Probleme ergeben sich bei den offenen Immobilienfonds, dem Lieblings- produkt vieler konservativer Kunden. Bei die- sen Fonds herrscht nach wie vor kein Kon- sens, welche Komponenten im Kostenausweis Foto: © Carsten Lerp | BVI; BVI Patrick Siegel, Union Investment: „Der europäische Gesetzgeber hat sehr schwammige Vorgaben gemacht.“ Magdalena Kuper, BVI: „Wir befürchten, dass beim Kunden der Eindruck entsteht, er zahle mehrmals.“ Frustrierender Vorher-nachher-Vergleich Auszug aus einem Muster für den Ex-post-Kostenausweis der Commerzbank Vor Kosten hat das fiktive Depot immerhin eine Rendite von 0,24 Prozent gebracht. Nach Abzug aller Produkt- und Dienstleistungskosten erzielte der Anleger im Beispiel jedoch ein Minus von 2,58 Prozent. Quelle: Commerzbank » Es gilt, Informationen von verschiedenen Beteiligten zusammenzuführen. Das ist eine komplexe Aufgabe. « Arne Hertel, DSGV 286 www.fondsprofessionell.de | 1/2019 vertrieb & praxis I ex-post-kostenausweis

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