FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2019

Foto: © Brian Jackson | stock.adobe.com F ür eine Weile schien der Plan schon ganz unten in der Schublade ver- schwunden zu sein. Doch nun soll die Sache plötzlich Fahrt aufnehmen: „Die Bun- desregierung strebt eine zügige Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bafin an.“ Dieser Satz steht in dem Schreiben der Bundesregierung, mit dem sie Anfang März 2019 auf eine „Kleine Anfrage“ des Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler (FDP) antwortete. Die konkrete Ausgestaltung eines entsprechenden Gesetzesvorschlags sei aktuell Gegenstand interner Erörterungen der beteiligten Ressorts, ist zu lesen. Damit macht sich die Große Koalition jetzt offenbar zügig an die Umsetzung eines Pro- jekts, das sie im März 2019 in ihrem Koali- tionsvertrag für die aktuelle Legislaturperiode festgeschrieben hatte: Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeord- nung (GewO) sollen der Aufsicht der Bafin unterstellt werden. Von diesen Plänen sind derzeit 37.874 Berater betroffen; so viele 34f- Vermittler waren Anfang Januar 2019 beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) registriert (siehe Grafik nächste Sei- te). Nachdem die Absichten der Regierung in der Branche zunächst für Wirbel gesorgt hat- ten, war es zuletzt ruhig um den angepeilten Regimewechsel in Sachen 34f-Aufsicht ge- worden. Nun aber sorgt die Antwort auf die FDP-Anfrage für neuen Zündstoff. Auf die Frage nach den Gründen für eine Aufsicht unter dem Dach der Bafin erklärte die Bundesregierung, die Überwachung sei stark zersplittert und daher nicht immer homogen. Durch eine Übertragung auf die Finanzaufsicht könne sie bundesweit verein- heitlicht werden. Darüber hinaus ließen sich durch das Fachwissen der Bafin „in der in- haltlich ähnlichen Überwachung der Wert- papierdienstleister“ Synergieeffekte erzielen. Zudem werde das auf Finanzanlagenvermitt- ler anwendbare Recht nach Umsetzung der EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II deutlich umfangreicher und komplexer. Um eine „ein- heitliche und qualitativ hochwertige Aufsicht“ zu gewährleisten, müsse die Bafin die Kon- trolle übernehmen. Dass die lang erwartete Finanzanlagenver- mittlungsverordnung (FinVermV) damit vom Tisch ist, lässt sich aus dem Schreiben der Bundesregierung nicht schließen. „Die Frage ist ja, was ‚unter die Aufsicht der Bafin stel- len‘ heißen soll“, gibt Georg Kornmayer, Geschäftsführer des Maklerpools Fondsnet aus Erftstadt, zu bedenken. Die Formulierung lasse einigen Spielraum für Interpretationen. „Denkbar ist, dass lediglich die Rechtsaufsicht der Industrie- und Handelskammern sowie der Gewerbeämter auf die Bafin übergeht“, so Kornmayer. Erst ganz am anderen Ende der Überlegungen stehe eine Abschaffung des Paragrafen 34f GewO. Bafin personell aufstocken Danach sieht es momentan auch nicht aus. Immerhin hatte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) wenige Tage vor der Ant- wort der Großen Koalition auf die FDP-An- frage gegenüber FONDS professionell erklärt, die FinVermV solle im ersten Halbjahr 2019 beschlossen werden. „Ich kann mir zwar vor- stellen, dass der Paragraf 34f eines Tages ab- geschafft wird, aber nicht in dieser Legislatur- periode“, sagt Kornmayer. Dafür müsste zu- erst die Bafin personell aufgestockt werden. Doch wie auch immer die Übertragung der Aufsicht im Einzelnen aussehen wird, eine Kröte werden 34f-Vermittler vermutlich schlucken müssen. Denn auf die Frage, wer denn die Kosten für die Kontrolle durch die Bonner Behörde tragen soll, gibt es im Schrei- ben der Regierung eine klare Aussage: „Da die Bafin umlagefinanziert ist, werden die Kosten über Gebühren und Umlagen auf die Beaufsichtigten umgelegt“, heißt es. Frank Schäffler selbst sieht die Pläne als „Irrweg“. „Die meisten Betroffenen werden das ökonomisch nicht überleben, da die Auf- sichtskosten der Bafin für große Banken viel- Die Bundesregierung treibt ihr Vorhaben voran, 34f-Vermittler unter die Kontrolle der Finanzaufsicht zu stellen. Dazu äußern sich Verbände und Institutionen – nicht alle kritisch. Im Auge der Bafin Wachsames Auge oder unnötige Kontrolle? Die Ansichten darüber, dass die Große Koalition Finanzanlagenvermittler unter die Aufsicht der Bafin stellen will, gehen in der Branche stark auseinander. » Ich kann mir zwar vorstellen, dass der Paragraf 34f GewO eines Tages abgeschafft wird, aber nicht in dieser Legislaturperiode. « Georg Kornmayer, Fondsnet 352 www.fondsprofessionell.de | 1/2019 steuer & recht I regulierung

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