FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2019
DIHK Zahl der gewerblichen Honorarberater sinkt erstmals Die Zahl der Honorar-Finanzanlagenberater mit Erlaubnis nach Paragraf 34h Gewerbe- ordnung (GewO) ist erstmals seit Einführung dieses neuen Berufsbildes imAugust 2014 ge- sunken. Zu Jahresbeginn waren deutschland- weit 191 dieser 34h-Berater tätig. Im Oktober 2018 waren es noch 193, geht aus dem Ver- mittlerregister des DIHK hervor. Das „Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Hono- rarberatung über Finanzinstrumente“ trat vor viereinhalb Jahren in Kraft trat. Anfangs ent- schieden sich weniger als 50 gewerbliche Fondsvermittler dafür, den neuen Beruf des Honorar-Finanzanlagenberaters zu ergreifen. Seither ist diese Zahl langsam, aber stetig gestiegen – bis zuletzt. Hinzu kommen aktuell 19 Banken und andere Bafin-beaufsichtigte Institute, die Honorar-Anlageberatung nach dem neuen Gesetz anbieten (siehe auch den Artikel auf Seite 242). Die ernüchternden Zahlen und der erstmalige Rückgang bei den gewerblichen Honorarberatern bedeuten je- doch nicht, dass Anleger nicht bereit sind, für unabhängige Finanzberatung Geld zu bezah- len. Vielmehr bieten die ge- wöhnlichen Zulassungen – also eine „normale“ 32-KWG-Li- zenz für Wertpapierdienstleister und eine Erlaubnis gemäß Para- graf 34f GewO für Finanzanla- genvermittler – den Beratern derart viele Freiheiten, dass eine spezielle Honorarberater-Lizenz oft als überflüssig betrachtet wird: Eine Bank oder ein freier Berater kann die Kunden auch ohne eine solche Zulassung auf Honorarbasis betreuen. Diese Dienstleistung darf dann aller- dings nicht als „Honoraranlage- beratung“ vermarktet werden. Urteilsticker BGH: „Papierkram“ ersetzt persönliche Aufklärung nicht § BGH | Urteil vom 7. Februar 2019 Az. III ZR 498/16 Wenn ein Anleger die Entgegennahme eines Emis- sionsprospekts ablehnt, weil dieser „zu dick und zu schwer“ und nur „Papierkram“ sei, folgt daraus nicht zwangsläufig, dass er auf Aufklärung ver- zichten möchte. Der Berater muss ihn dennoch persönlich über wesentliche Risiken aufklären. BGH: Ultimo-Verjährung beträgt zehn Jahre und 14 Tage § BGH | Urteil vom 8. November 2018 Az. III ZR 628/16 Der BGH entschied, dass Ansprüche auf Scha- densersatz wegen fehlerhafter Beratung gemäß Paragraf 199, Absatz 3 Nr. 1 BGB nach längstens zehn Jahren und 14 Tagen verjähren, wenn dem Anleger ein vertragliches Recht auf Widerruf bei Vertragsabschluss zugestanden wurde. OLG: Vergleichszahlung unterliegt nicht der Kapitalertragsteuer § OLG Hamm | Urteil vom 23. Oktober 2018 Az. 34 U 10/18 Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Wert- papierdienstleister bei einer Vergleichszahlung wegen angeblich fehlerhafter Anlageberatung von der zu zahlenden Summe keine Kapitalertragsteuer abziehen darf. Diese Zahlung ist keine Einnahme aus einer Kapitalanlage, so die Richter. Kleines Minus Zahl der Honorar-Finanzanlagenberater Das Lager der gewerblichen Honorar-Finanzanlagenberater ist in den vergangenen Jahren stetig gewachsen – bis zuletzt. Quelle: DIHK 0 50 100 150 200 Zahl der Honorar- Finanzanlagenberater 193 191 2018 ’19 2017 2016 2015 ’14 Finanzprofis in Bewegung (Die aktuellsten News täglich auf www.fondsprofessionell.de) Herwig Kinzler, Mercer Herwig Kinzler hat das Bera- tungsunternehmen Mercer im Februar verlassen. Zuletzt ver- antwortete Kinzler den Wealth- Bereich Advisory & Solutions in Deutschland und füllte die Rolle als Chief Investment Officer aus. Kinzler kam 2003 zu Mercer und baute dort das Investment Con- sulting neu auf. Patrick Furtwängler, Starcapital Der Oberurseler Vermögensver- walter Starcapital baut sein Ver- triebsteam weiter aus und hat Mitte Januar Patrick Furtwängler zum Direktor Vertrieb Wholesale berufen. Er verstärkt damit in Deutschland das Team für die Betreuung der Wholesale-Kun- den. Zuvor war Furtwängler bei Tresides Asset Management. Carl Vermassen, Vontobel AM Carl Vermassen verstärkt als Portfolio Manager das Emerging- Market-Fixed-Income-Team von Vontobel, um zusammen mit Thierry Larose den Vontobel Fund – Sustainable Emerging Markets Local Currency Bond zu verwalten. Vermassen wechselt von Degroof Petercam Asset Management zu Vontobel. Kristi Mitchem, BMO Global Asset Management Kristi Mitchem ist neue Vor- standschefin von BMO Global Asset Management. Sie löste damit Richard Wilson ab, der seit 2014 an der Spitze von BMO GAM stand und in den Ruhestand ging. Mitchem selbst kommt von Wells Fargo, wo sie die Sparte of Wells Fargo Asset Management geleitet hat. Björn Kogler, Credit Suisse Die Credit Suisse will das Ge- schäft mit externen Vermögens- verwaltern, Multi-Family-Offices und Fondsmanagern außerhalb der Schweiz vorantreiben und hat dazu Björn Kogler verpflichtet. Er leitet dort seit Herbst 2018 als Head Business Development das Geschäft mit externen Asset Managern in Europa. 54 www.fondsprofessionell.de | 1/2019 news & products I investmentfonds Foto: © Mercer, Starcapital, Vontobel AM, BMO GAM, Credit Suisse
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