FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2019
BVK Vermittlerverband zerrt Vergleichs- portal Check24 erneut vor Gericht Der Bundesverband Deutscher Versicherungs- kaufleute (BVK) hat laut bestätigten Medien- meldungen beim Landgericht München Klage gegen Check24 eingereicht. Grund für das neue Scharmützel zwischen Verband und Ver- gleichsportal (lesen Sie zu der langjährigen Auseinandersetzung über die gesetzeskonfor- me Beratung von Check24 FONDS profes- sionell 3/2017, Seite 50) ist eine Rabattaktion. Damit verstößt Check24 nach Meinung des Verbandes gegen das Provisionsabgabeverbot. Im Oktober 2018 hatte der BVK das Portal deswegen bereits abgemahnt, mit der Klage will er nun weitere Rabattaktionen verhindern. Das Münchner Onlineunternehmen hatte zwi- schen dem 20. September und dem 10. Okto- ber 2018 „Versicherung-Jubiläums-Deals“ an- geboten. Wenn Kunden in der Zeit eine Police aus bestimmten Sparten abschlossen, erhielten sie je nach Vertrag einen Betrag in Höhe von bis zu einer Jahresprämie gutgeschrieben. Kunden, die an der Aktion teilnahmen, wurde der Betrag aber nicht von dem jeweiligen Makler wie dem „Check24 Vergleichsportal für Kfz-Versicherungen GmbH“ erstattet, sondern der Konzernmutter Check24 GmbH. Zudem wird die Prämie nicht für den Ab- schluss einer Police gezahlt, sondern für die Eröffnung eines Kundenkontos bei Check24 – jetzt oder bereits in der Vergangenheit. „Nach unserer Auffassung stellt die Rück- gewährung von Versicherungsprämien nichts anderes dar als eine nachgelagerte Provisions- abgabe, auch wenn diese im konkreten Fall über die Muttergesellschaft der jeweils werbenden Check24-Versicherungsvermitt- lungsgesellschaften erfolgt“, sagte BVK-Prä- sident Michael H. Check24 sieht das anders und hält dagegen, dass die Erstattung keine Weitergabe der dem Vermittler geschuldeten Provisionen sei. Michael H. Heinz, BVK: „Rückgewährung von Prämien ist nichts anderes als nachgelagerte Provisionsabgabe.“ Urteilsticker Erfolgshonorar für Beratung beim PKV-Tarifwechsel zulässig § OLG München | Urteil vom 29. November 2018 | Az. 6 U 2157/18 (Revision zugelassen) Das OLG entschied, dass eine Unterstützung beim Tarifwechsel in der Privaten Krankenversicherung gemäß Paragraf 204 VVG gegen ein Erfolgshono- rar zulässig ist. Dieser Service ist laut OLG eine Versicherungsvermittlung, für die eine erfolgs- bezogene Vergütung möglich ist. Keine Pflicht des Maklers zu Jahresgesprächen § OLG Hamburg | Urteil vom 27. September 2018 | Az.1 U 2/18 Ein Versicherungsmakler muss nicht durch regel- mäßiges Nachfragen beim Kunden, etwa mittels eines Jahresgesprächs, klären, ob sich Änderun- gen in der Risikosituation des Kunden ergeben haben. Eine Betreuungspflicht besteht nur, wenn ein konkreter Anlass besteht. Arbeitgeber darf Witwe die Betriebsrente kürzen § Bundesarbeitsgericht | Urteil vom 11. Dezem- ber 2018 | Az. 3 AZR 400/17 Ein Arbeitgeber kann die Höhe einer zugesagten betrieblichen Witwenrente mindern, wenn zwischen den Ehepartnern ein großer Altersunterschied, in dem konkreten Fall 15 Jahre, bestand. Eine solche „Altersabstandsklausel“ stelle keine unzulässige Diskriminierung dar. Finanzprofis in Bewegung (Die aktuellsten News täglich auf www.fondsprofessionell.de) Joachim Rahn, Münchener Verein Seit Dezember leitet Joachim Rahn den bundesweiten Makler- vertrieb der Münchener Verein Versicherungsgruppe. Der 47- jährige gebürtige Münchner kommt von der Süddeutschen Krankenversicherung. Zuletzt war er dort als Gesamtprojektleiter für die Umsetzung der Vertriebs- richtlinie IDD verantwortlich. Michael Gutjahr, W&W AG Die Wüstenrot & Württember- gische Gruppe hat Michael Gutjahr zum Finanz- und Perso- nalvorstand der W&W AG er- nannt. Ihm folgt bei den W&W- Versicherungstöchtern Alexander Mayer nach, der seit Januar in den Vorständen der Württem- bergischen Versicherung und Lebensversicherung arbeitet. Uli Rothaufe, Generali Deutschland Zum Jahreswechsel zog Uli Rothaufe als Country Chief In- surance Officer Life in den Vor- stand der Generali Deutschland ein. Sein Vorgänger Peter Heise schied ging in den Ruhestand. Rothaufe ist seit 2004 für ver- schiedene Gesellschaften der Generali Deutschland tätig ge- wesen. Harald Rosenberger, Nürnberger Beteiligung Harald Rosenberger ist seit Jah- resbeginn neues Vorstandsmit- glied der Nürnberger Beteiligung und hat dort die Bereiche Le- bens- und Krankenversicherung inne. Rosenberger kam Mitte 2017 zur Nürnberger, wo er als Vorstandssprecher der Nürn- berger Lebensversicherung ge- arbeitet hatte. Nicholas J. Gartside, Münchener Rück Die Münchener Rück hat Nicho- las J. Gartside in ihren Vorstand bestellt. Er wird ab Mitte März 2019 als Chief Investment Of- ficer (CIO) das gesamte Asset Management von Munich Re verantworten. Der 44-jährige Bri- te war zuletzt als Geschäftsführer von J.P. Morgan Asset Manage- ment in London tätig. 62 www.fondsprofessionell.de | 1/2019 news & products I versicherungen Foto: © Christoph Hemmerich; Münchener Verein, W&W AG, Generali Deutschland, Nürnberger, J.P. Morgan AM
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