FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2019

A ls sich Tobias Kunkel 2011 selbststän- dig machte, wollte er ein Gebührenmo- dell, das seinen Kunden eine unabhän- gige Beratung und ihm eine gewisse Planbar- keit erlaubt. „Ich war früher für einen Vermö- gensverwalter tätig, der zum Teil auf Provi- sionsbasis und zum Teil mit Mischmodellen gearbeitet hat. Diese Intransparenz wollte ich nicht mehr“, berichtet der Finanzanlagenver- mittler. Sein Beratungshaus IS&R Investment Strategy & Research, das Büros im nieder- sächsischen Bersenbrück und im niederbaye- rischen Ruhstorf unterhält, arbeitet fast nur gegen Servicegebühr. „Ich berate meine Kun- den, kehre alle Provisionen aus und schreibe ihnen einmal im Quartal eine Rechnung – ganz einfach“, sagt Kunkel. „Nur ganz we- nige meiner Kunden möchten explizit nach dem herkömmlichen Modell mit Agio und Bestandsprovisionen bedient werden.“ Kunkel ist kein Einzelfall. „Der Trend geht aus unserer Sicht eindeutig in Richtung Servicegebühren und weg von Ausgabeauf- schlägen“, sagt Swen Köster, Vertriebschef des Luxemburger Finanzdienstleisters Moven- tum. So konsequent wie Kunkel, der auch auf Bestandsprovisionen verzichtet, sind da- bei nicht alle Vermittler. Viele er- setzen nur den einmaligen Ausgabeaufschlag durch eine jährliche Pau- schalgebühr. Klar ist aber: Die laufende Vergütung ist auf dem Vormarsch. FONDS profes- sionell hat sich bei Maklerpools und Fondsplattformen um- gehört, wie weit ent- sprechende Modelle schon verbreitet sind und wie die Kondi- tionen üblicherweise aussehen. Die Redak- tion ist außerdem der Frage nachgegangen, ob Servicegebühren tatsächlich das Wunder- mittel sind, als das sie mitunter gepriesen werden. Denn wer genau hinsieht, wird erkennen, dass diese Form der Vergütung auch Nachteile hat. Schub dank Mifid II „Wir stellen fest, dass unsere Vertriebspart- ner sich immer mehr für das Thema Service- gebühren interessieren“, sagt Frank Ulbricht, Vorstand des Maklerpools BCA. „Wir ver- zeichnen bereits seit 2017 eine steigende Nachfrage und rechnen in diesem Jahr mit einem weiteren Schub bei diesem Thema“, ergänzt Sebastian Höft, Leiter B u s i n e s s Partner Ma- nagemen t der Fonds- depot Bank aus Hof. „Wir haben bereits vor Mifid II eine deut- liche Zunahme der Servicegebührenmodelle gesehen“, berichtet Gabriel von Canal, Gene- ralbevollmächtigter der Augsburger Aktien- bank (AAB). „Mit Mifid II hat das Thema noch einmal an Fahrt gewonnen.“ Dafür nennt er mehrere Gründe. Immer weniger Kunden seien bereit, den vollen Ausgabeauf- schlag zu bezahlen. Zugleich steige die Nach- frage nach ETFs und anderen Fonds ohne Bestandsprovision. „Ein wesentlicher Treiber ist die Verlagerung von einer neugeschäfts- abhängigen hin zu einer bestandsorientierten Vergütung durch den Kunden, die auch bei einem möglichen Provisionsverbot Bestand hätte“, sagt von Canal. Fondsdepot-Bank-Experte Höft pflichtet ihm bei: „Das Serviceentgelt stellt für Finanz- vermittler eine kalkulierbare und andauernde Bezugsgröße dar. Dass es auch künftig nicht der Mifid II unterliegen wird, steigert sei- ne Attraktivität.“ Nicht nur für Berater, auch für Anleger haben Servicegebühren Vorteile: Der Vermittler hat keinen Anreiz mehr, ein Produkt nur wegen der Provi- sion zu empfehlen – die Beratung wird unabhängiger. Außerdem darf der Kunde als Gegenleistung für die Servicegebühr eine stetige Betreuung erwarten. Diese Form der Vergütung ist kein ganz neues Phänomen. „Wir bieten seit über 15 Jahren Modelle mit Servicegebühr an“, sagt Moventum-Manager Köster. Das Bankhaus Metzler erlaubt solche Entgelte bereits seit dem Start der Fondsplattform Metzler Fund Xchange (MFX) im Jahr 2002. Mittlerweile ist die Servicevergütung fester Bestandteil des Preismodells von MFX. Boom im Neugeschäft Branchenweit durchgesetzt haben sich Ser- viceentgelte bislang noch nicht (siehe Grafik nächste Seite). Der Trend zeigt bei den allermeisten Vertrieben und Plattfor- men aber klar nach oben. Bei der Fidelity-Fondsbank FFB beispiels- weise ist aktuell für 17 Prozent der bestehenden Depots eine Service- gebühr vereinbart. Bei neu eröffne- ten Depots liegt diese Quote schon Darf’s noch etwas mehr von der guten Beratung sein? Wer mit seinen Kunden eine Service- gebühr vereinbart, betont den Wert der eigenen Dienstleistung. Foto: © eyeami | stock.adobe.com Immer mehr Berater stellen ihren Kunden eine Servicegebühr in Rechnung. Solche Modelle haben viele Vorteile – allerdings auch einige Nachteile. Im Dienste der Anleger 254 vertrieb & praxis I servicegebühren

RkJQdWJsaXNoZXIy ODI5NTI=