FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2019

bei über 30 Prozent. Noch größer ist der Un- terschied bei der BCA: Jeder zweite Vermitt- ler, den der Maklerpool neu anbindet, arbeitet mit Servicegebühren. Im Bestand trifft das nur auf jeden zehnten BCA-Partner zu. Dass entsprechende Vereinbarungen an Bedeutung gewinnen, zeigt ein anderes Bei- spiel: „Unser Servicegebührenvolumen hat sich in den vergangenen drei Jahren verdop- pelt“, berichtet Fondskonzept-Vorstand Hans- Jürgen Bretzke. Im Jahr 2018 lag die Summe der Serviceentgelte bei dem Maklerpool Bretzke zufolge erstmals über den Einnahmen aus Abschlussprovisionen und im- merhin gut ein Drittel so hoch wie die gesamte Bestandsprovision. Besonders weit verbreitet sind Ser- viceentgelte bei NFS, dem Haftungs- dach des Netfonds-Konzerns. 86 Pro- zent der Vermittler haben ein solches Vergütungsmodell etabliert. Netfonds- Vorstand Martin Steinmeyer erklärt das mit der Zielgruppe: NFS bindet vor allem frühere Private Banker an. „Banker im gehobenen Kundenseg- ment arbeiten mit dieser Vergütungs- form bereits seit Jahren“, sagt er. Bei Netfonds selbst, dem „norma- len“ Maklerpool, liegt die Quote deutlich niedriger. Viele der dort angebundenen Vermittler würden im Investmentbereich in erster Linie Konzeptlösungen wie VL- oder Ries- ter-Verträge anbieten und seien daher nicht in der Lage, Servicegebühren zu argumentieren, so Steinmeyer. Im Branchenschnitt liegt die Servicegebühr bei rund einem Prozent (siehe Grafik nächste Seite). Einige Berater geben sich mit der Hälf- te zufrieden, andere verlangen deutlich mehr. „Die meisten Vermittler auf unserer Plattform haben mit ihren Kunden ein Serviceentgelt von rund einem Prozent vereinbart, die Span- ne reicht aber von 0,5 bis zwei Prozent“, be- richtet Ebase-Geschäftsführer Rudolf Geyer. Liege der Satz deutlich über einem Prozent, verzichte der Berater im Gegenzug oft nicht nur auf das Agio, sondern auch auf die Be- standsprovisionen. „Wir wissen beispielsweise von Vermittlern, die ihren Kunden 1,5 Prozent in Rechnung stellen und dafür sämtliche Pro- visionen durchleiten“, so Geyer. Musterverträge Viele Maklerpools und Fondsplattformen geben den Beratern ein unverbindliches Bei- spiel für eine Serviceentgeltvereinbarung an die Hand, darunter BCA, Fondskonzept, Fondsnet, Metzler und Jung, DMS & Cie. „Wir stellen unseren Vermittlern einen Mus- tervertrag für die Vereinbarung zwischen Ver- mittler und Kunde zur Verfügung, mit Text- bausteinen und Regeln“, sagt Tim Bröning, der das Investmentgeschäft beim Maklerpool Fonds Finanz verantwortet. „Wir empfehlen unseren Vermittlern, einen Beratungsvertrag mit ihren Kunden zu vereinbaren, in dem die Leistungen und Preise genau beschrieben werden“, berichtet FFB-Geschäftsführer Peter Nonner. „Wir als Fondsbank erhalten vom Vermittler lediglich ein Serviceformular mit der Entgeltangabe für ein Depot.“ Das Inkasso beim Endkunden übernehmen oft die Fondsplattformen. Für diese Dienstleis- tung stellen sie meist eine fixe Gebühr in Rechnung. Ebase zum Beispiel berechnet drei Euro im Quartal, die Fondsdepot Bank 2,50 Euro. Dafür leiten sie das Serviceentgelt in voller Höhe an die Maklerpools weiter. Wel- cher Anteil letztlich beim Vermittler ankommt, unterscheidet sich von Pool zu Pool. Jung, DMS & Cie. leitet abhängig vom Bestands- volumen zwischen 80 und 90 Prozent weiter, Fondsnet generell 96 Prozent, die Fonds Finanz 100 Prozent. „Unsere Beobachtung ist, dass ins- besondere die Makler- pools ihre Vermittler da- zu ermuntern, Servicege- bühren einzuführen“, sagt Geyer. „Das erstaunt nicht, denn die Pools selbst profitieren davon: Sie behalten in der Regel fünf bis zehn Prozent des Serviceentgelts ein.“ „Kaum Rechtssicherheit“ Servicegebühren mögen für Bera- ter und Kunden viele Vorteile haben – es gibt aber auch Nachteile. Einige liegen auf der Hand, andere sind weniger offensichtlich. So kann die häufig gelobte Transparenz bei einem Kurssturz am Aktienmarkt durchaus zum Problem werden. „Insbesondere in schlechten Börsenjahren sinkt die Akzeptanz des Kunden, die Gebühr Foto: © Fondsdepot Bank | Gaube Martin Steinmeyer, Netfonds: „Banker im gehobenen Segment arbeiten mit dieser Vergütung seit Jahren.“ Sebastian Höft, Fondsdepot Bank: „Dass Serviceentgelte nicht der Mifid II unterliegen, steigert ihre Attraktivität.“ Große Unterschiede Anteil der Berater, die mit ihren Kunden ein Serviceentgelt vereinbaren Bei manchem Haftungsdach und Maklerpool ist die Servicegebühr beinahe schon Standard, bei anderen noch nicht. Stand: April 2019 | 1 Teil des Netfonds-Konzerns | 2 Angabe gerundet | 3 Anteil der Depots mit Service- entgeltvereinbarung | 4 Maklerpools (Netfonds und Aragon) und Haftungsdach (NFS) | 5 Auf dem deut- schen Markt | 6 Maklerpool und Haftungsdach Quelle: Unternehmensangaben 0 % 20 % 40 % 60 % Ebase 2, 3 Fondsdepot Bank 2, 3 Fonds Finanz Jung, DMS & Cie. 6 Fondsnet Augsburger Aktienbank 2 BCA 2, 6 FFB 2, 3 Netfonds-Maklerpool 1 Moventum 3, 5 Netfonds-Konzern 4 Aragon 1 Metzler MFX 2, 3 NFS 1 , 85 9 % 45,0 % 20,5 % 17,0 % 10,0 % 1,0 % 4,8 % Maklerpools/ Haftungsdächer Fondsplattformen 6,0 % 8,7 % 9,2 % 10,0 % 17,4 % 24,1 % 30,5 % 256 www.fondsprofessionell.de | 2/2019 vertrieb & praxis I servicegebühren

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