FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2019

zu zahlen“, sagt AAB-Manager von Canal. Ein echter Minuspunkt sind die Steuern: Auf Vertriebsprovisionen fällt keine Mehrwert- steuer an, auf ein Serviceentgelt schon. Das macht alternative Vergütungsmodelle für Kun- den von vornherein um 19 Prozent teurer. Doch damit nicht genug. „Servicegebühren haben Nachteile, die vielen Vermittlern nicht bewusst sind“, betont Georg Kornmayer. Prin- zipiell befürwortet der Geschäftsführer des Maklerpools Fondsnet derartige Vergütungs- modelle zwar, weil sie Vermittlern eine wirk- lich unabhängige Beratung im Sinne des Kun- den erlauben. Berater müssten jedoch aufpas- sen, dass sie mit diesem hehren Ziel vor Augen nicht in die eine oder andere Falle tappen. Das größte Manko aus seiner Warte: „Wäh- rend es für Vertriebsprovisionen und Vermögensverwaltungsgebühren eine klare gesetzliche Grundlage gibt, ge- nießt der Vermittler bei Serviceentgel- ten kaum Rechtssicherheit.“ Solche Verträge seien privatrechtliche Verein- barungen, bei denen der Verbraucher maximalen Schutz genieße – nicht der Berater. „Es ist beispielsweise unstrittig, dass ein gewerblicher Ver- mittler Bestandsprovisionen verein- nahmen darf. Stand heute hat er dafür keine bestimmte Dienstleistung zu erbringen.“ Wer mit seinem Kunden dagegen ein Serviceentgelt vereinba- re, müsse eine Gegenleistung bieten, beispielsweise monatliche Status- berichte, eine dauerhafte Depotüber- wachung oder aufwendige Portfolio- analysen. „Solange der Kunde mit seinem Berater zufrieden ist, wird er die Gebühr an- standslos bezahlen“, sagt Kornmayer. „Doch was passiert, wenn sich jemand übervorteilt fühlt? Dann müsste der Vermittler vor Gericht detailliert darlegen, dass er die vereinbarte Dienstleistung tatsächlich erbracht hat.“ In der Praxis würden allerdings die wenigsten Bera- ter das sauber dokumentieren. Mitunter stelle sich zudem die Frage, ob das Entgelt nicht die Wuchergrenze über- schreite. Kornmayer nennt ein fiktives Bei- spiel: Ein Kunde mit einem Fondsdepot im Wert von einer Million Euro zahlt seinem Vermittler 0,5 Prozent im Jahr – also 5.000 Euro. Investiere der Berater über das Jahr ver- teilt de facto zehn Stunden Arbeit in die Be- treuung des Anlegers, entspreche das einem Stundensatz von 500 Euro. „Da kommt der Berater im Fall der Fälle schnell in Argumen- tationsnöte – anders als bei einer Bestands- provision in derselben Höhe“, so Kornmayer. Was passiert bei Krankheit? Noch kniffliger wird es, wenn der Berater seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. „Was passiert zum Beispiel, wenn der Vermittler ein halbes Jahr krank ausfällt? Eine Bestandsprovision würde er ohne Probleme weiter beziehen. Eine Servicegebühr dagegen dürfte er streng genommen nicht in Rechnung stellen, schließlich konnte er die versprochene Dienstleistung gar nicht erbringen.“ Auch beim Bestandsverkauf können sich Servicegebühren als tückisch erweisen, mahnt Kornmayer. „Lautet die Vereinbarung auf den Vermittler als Privatperson, muss der Käufer jeden einzelnen Vertrag neu aushandeln. Das drückt den Preis gehörig“, betont er. Bei einer GmbH wäre das zwar nicht nötig. „Allerdings kommt es in der Praxis nur selten vor, dass tatsächlich die gesamte GmbH den Besitzer wechselt“, weiß Kornmayer aus Erfahrung. „Die Käufer wollen sich schließlich keine Haftungsrisiken aufhalsen, etwa weil über die GmbH früher auch geschlossene Fonds oder Direktinvestments vermittelt wurden.“ Sichere Alternative Kornmayer empfiehlt Beratern, die sich vom klassischen Fondsvertrieb auf Provi- sionsbasis lösen möchten, eher, Vermögens- verwaltungen zu vermitteln: „In diesem Fall liegen sämtliche Pflichten und Risiken beim Vermögensverwalter, nicht beim Vermittler.“ Tatsächlich scheinen viele Berater auf dieses Modell zu setzen. „Das Thema Servicegebühren wird durch die Einführung von Mifid II zwar stärker nachgefragt. Einen noch stär- keren Trend sehe ich aber bei der Entwicklung hin zur Vermögensver- waltung“, berichtet FFB-Geschäfts- führer Peter Nonner. „Mit solchen Modellen lassen sich viele Kunden effizient bedienen, und Vermittler können flexibler agieren.“ BCA-Vor- stand Ulbricht äußert sich ähnlich. Auch Netfonds-Chef Steinmeyer be- obachtet diesen Trend: Das Volumen der Vermögensverwaltungsgebühren wächst auf seiner Plattform noch schneller als das der Serviceentgelte. BERND MIKOSCH | FP Foto: © Gaube | www.epic-moments.de Rudolf Geyer, Ebase: „Die Maklerpools ermuntern ihre Vermittler dazu, Servicegebühren einzuführen.“ Georg Kornmayer, Fondsnet: „Servicegebühren haben Nachteile, die vielen Vermittlern nicht bewusst sind.“ Ein Prozent ist Standard Durchschnittliche Höhe der Servicegebühr (inkl. Mehrwertsteuer) Die Rechnung, die Vermittler ihren Kunden stellen, beläuft sich inklusive Steuer im Schnitt auf rund ein Prozent des betreuten Depotvolumens pro Jahr. Stand: April 2019 | 1 auf dem deutschen Markt | 2 Angabe gerundet | 3 Pool und Haftungsdach 4 Durchschnitt für Depots mit 50.000 bis 100.000 Euro Quelle: Unternehmen, eigene Berechnungen 0 % 0,5 % 1,0 % 1,5 % Metzler MFX 2 Jung, DMS & Cie. 2, 3 Ebase 2 Fondsdepot Bank 3 Netfonds 3, 4 Fondsnet Augsburger Aktienbank Moventum 1, 2 Fonds Finanz 0 % 2 0,95 % 1,00 % 1,01 % 1,06 % 1,19 % 1,24 % 1,05 % 1,04 % 1,00 % Makler- pools/ Haftungs- dächer Fonds- platt- formen 258 www.fondsprofessionell.de | 2/2019 vertrieb & praxis I servicegebühren

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