FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2019

steigt der persönliche Steuersatz aufgrund der hohen Erträge, die dem Sparer zufließen. Trotz des vorteilhaften Halbeinkünftever- fahrens können die Rentenversicherung und die Indexpolice die höheren Erträge, die der Sparplan auf einen Mischfonds mit einer an- genommenen Rendite von fünf Prozent erzielt (Grundlage: BVI 2019), nicht wettmachen (siehe Tabelle auf dieser Seite unten). Ein ech- ter Wettbewerber ist hier nur die Fondspolice. Diese bringt gleich zu Beginn des Rennens ihre gewohnte Stärke ein: „In der Ansparpha- se bleiben die erzielten Erträge steuerfrei“, er- klärt Dommermuth. Ein Fondssparplan könn- te hier nur gleichziehen, wenn der Anleger seinen Sparerfreibetrag noch nicht ausge- schöpft hätte. In diesem Fall blieben seine Er- träge während der Ansparphase ebenfalls steu- erfrei (siehe auch FONDS professionell 3/2018, Seite 234). Fondspolice liegt vorn Hat der Sparer seinen Freibetrag bereits ausgeschöpft, behält die Fondspolice aufgrund der Steuerfreiheit der laufenden Erträge in der Ansparphase die Nase vorn. In unseremWett- lauf liegt sie – trotz höherer Kosten – mit einer Ablaufleistung von 79.828 Euro deutlich vor dem Sparplan (siehe Tabelle unten auf der Seite). Im Vergleich zu der Zeit vor dem Investmentsteuerreformgesetz können Fonds- sparpläne auf Mischfonds grundsätzlich aber etwas aufholen. Durch die Teilfreistellung von 15 Prozent auf die laufenden Erträge kann der Sparplananleger die Besteuerung auf Fonds- ebene wettmachen, dem Policeninhaber ist dies hingegen nicht möglich. Damit verringert sich der Zinseszinseffekt bei der Fondspolice. Beim Sparplan bleibt er gleich. Der Endspurt, bei dem Sparplan und Police um den Sieg kämpfen, wird über die Besteue- rung der erzielten Kapitalerträge ausgetragen. Diese erscheinen beim Sparplan mit 15.797 Euro im Vergleich zu den 41.428 Euro, die die Police demAnleger beschert, mager. „Al- lerdings haben wir in diesem Rechenbeispiel drei Fondswechsel während der Ansparphase unterstellt“, erklärt Dommermuth. Auf sämt- liche Kapitalerträge, die dabei erwirtschaftet worden sind, hat der Sparplananleger bereits seinen Anteil an den Fiskus abgeführt. Sie tau- chen in der Endabrechnung daher nicht auf. Wird das Guthaben ausgezahlt, sieht die Rechnung für den Fondssparplan daher fol- gendermaßen aus: Die Ablaufleistung liegt bei 72.802 Euro, davon werden 38.400 Euro an Eigenbeiträgen sowie 14.973 Euro bereits versteuerte Erträge aus den Fondswechseln abgezogen. „Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, muss natürlich auch die Summe der bereits besteuerten Vorabpauschalen sub- trahiert werden“, sagt Dommermuth. Damit verbleiben noch zu versteuernde Kapitalerträge in Höhe der besagten 15.797 Euro, auf die allerdings die 15-prozentige Teilfreistellung angerechnet werden darf. Auf die Summe von 13.427 Euro fallen Abgel- tungsteuer und Solidaritätszuschlag an, also rund 3.542 Euro. Rechnet man zu dieser Summe die auf die Vorabpauschalen schon entrichteten Steuern von insgesamt 934 Euro hinzu, die aus dem Privatvermögen gezahlt wurden, ergibt sich eine Gesamtsteuerzahlung von 4.476 Euro. Damit beträgt die Kapitalaus- zahlung nach allen Abzügen für den Fiskus 68.326 Euro. Einfachere Rechnung Bei der Fondspolice ist die Rechnung deut- lich einfacher. „Während der Ansparphase hat der Sparer keinen Cent an das Finanzamt abgeführt, daher sind nun die gesamten Kapi- talerträge zu versteuern“, sagt Dommermuth. 41.428 Euro also. Auch hier darf eine steuer- liche Teilfreistellung von 15 Prozent in Abzug gebracht werden. Die verbleibende Summe fällt unter Paragraf 20, Absatz 1 des Einkom- mensteuergesetzes, das heißt, nur der hälftige Betrag wird bei der Besteuerung mit dem per- sönlichen Einkommensteuersatz herangezo- gen. Aufgrund der Hinzurechnung des ent- sprechenden Betrages zum Einkommen, steigt der persönliche Steuersatz auf 44,31 Prozent. Nach der Zahlung an das Finanzamt bleiben damit stolze 72.027 Euro übrig – Sieger des Wettlaufs ist damit die Fondspolice. Foto: © IVFP Thomas Dommermuth, IVFP: „Wir wollen beim Steuer- vergleich sportliche Fairness walten lassen.“ Produkte ohne staatliche Förderung Annahmen: Sparer, geb. 1984; Rentenbeginn mit 67 Jahren; Bruttoeinkommen: 42.000 Euro p. a.; Steuersatz in der Ansparphase : 35,79 %; Steuersatz in der Rentenphase : 25,05 % (für die Verrentung); monatlicher Nettosparbeitrag: 100 Euro; Lebenserwartung Männer : 88,6 Jahre; Lebenserwartung Frauen: 93,4 Jahre; Rentensteigerung pro Jahr: 1,5 %; Rentenfaktor: 35,5. Klassische Rentenversicherung: Wertentwicklung p. a.: 3 %, Verwaltungskosten: 4,5 % vom Beitrag, Abschlusskosten: 2,5 % (verteilt auf 5 Jahre). | Fondspolicen und Fondssparplan: Anlage in Mischfonds, Wertentwicklung p. a. nach Fondskosten: 5 %. | Fondspolice: Verwaltungskosten: 9,5 % vom Beitrag, Abschlusskosten: 2,5 % (verteilt auf 5 Jahre). | Indexpolicen: Wertentwicklung p. a.: 4 %, Verwaltungskosten: 6 %, Abschlusskosten: 2,5 % (verteilt auf 5 Jahre). Zu versteuernde Kapital- Ablauf- Eigen- Kapitalerträge bei auszahlung Produkt leistung beitrag Rentenbeginn Steuer nach Steuer 1 Klassische Rentenversicherung 58.845 38.400 20.445 (20.445×0,5×44,31 %=) 4.530 54.315 Indexpolice 69.196 38.400 30.796 (30.796×0,5×44,31 %=) 6.823 62.373 Fondspolice 79.828 38.400 41.428 (41.428×0,85×0,5×44,31 %=) 7.802 72.027 Fondssparplan A 2 72.802 38.400 15.797 (15.797×0,85×26,38 % + Steuer auf Vorabpauschale (934)=) 4.476 68.326 Fondssparplan B 3 92.805 38.400 44.603 (Rechnung analog zu Fondssparplan A) 13.196 79.610 Angaben in Euro. | 1 Erträge werden mit dem Halbeinkünfteverfahren und dem persönlichen Steuersatz (44,31 % inkl. Soli, da hohe Kapitalauszahlung) besteuert. | 2 Unterstellt wird ein Aufgabeaufschlag von fünf Prozent bei drei Fondswechseln während der Ansparzeit. | 3 Rechnung ohne Ausgabeaufschlag und ohne Fondswechsel. Quelle: IVFP 342 www.fondsprofessionell.de | 2/2019 steuer & recht I altersvorsorge-varianten

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