FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2019

vatanlegern ermöglichen, die Vorteile von Sachwerten zu nutzen. Mayer: Die Altersvorsorge und eine Ver- mögensanlage passen grundsätzlich nicht zusammen. Für die Vorsorge eignet sich eine bunte Mischung unterschiedlicher Geldanlageformen. List: Richtig, und gute Vermögensanlagen können ein Teil davon sein. Mayer: Sie sind nicht Teil der bunten Mischung, sondern nur im Rahmen der Geldanlage im Einzelfall eine Überlegung wert. Das gilt nicht für die Altersvorsorge, die verlässlich sein muss. Unter Umstän- den lebt man in diesem Niedrigzins- umfeld in der Altersvorsorge im Moment tatsächlich mit Inflationsschäden. List: Nicht „unter Umständen“, das ist so. Und der langfristige Schaden für die An- leger durch Nullzinsen ist nicht absehbar. Mayer: In bestimmten Bereichen kommt man nicht darum herum. Aber wenn heu- te ein 25-Jähriger mit der Altersvorsorge beginnt, kann er in der Realität nicht pla- nen, wie hoch in 40 Jahren seine Belas- tung durch Steuern, Krankenversicherung und Inflation ist. Deshalb muss er in unterschiedliche Geldanlagen investieren. Welche meinen Sie konkret? Mayer: Beispielsweise klassische Zinsanla- gen, Rentenversicherungen, Aktien, Aktien- fonds, betriebliche Altersvorsorge und Riester. List: Die Versicherer und Pensionskassen su- chen doch selbst nach Alternativen zu zinslo- sen oder negativ verzinsten Bundesanleihen. Warum sind Sie so vehement gegen strukturierte Sachwertinvestments? Mayer:  Ich bin im Rahmen der Altersvorsorge dagegen. Im Bereich der Geldanlage kann man darüber diskutieren. Sie halten die Vermögensanlage wegen des Totalverlustrisikos für gefährlich. Für die Aktie gilt das nicht? Mayer: Bei der Einzelaktie besteht dieses Risiko natürlich auch. BeimAktienfonds gibt es das Problem nicht. Und bei wie vielen Immobilien haben Sie schon einen Totalverlust gesehen? Mayer: Bei Beteiligungen ist das durchaus schon vorgekommen. Und bei Crowdinvest- ments auf Immobilien ist das schon mehr als einmal vorgekommen. List:  Ich stimme Ihnen zu, dass es leider auch „Bad Guys“ im Markt gibt. Deswegen möch- te ich auch keine generelle Lanze für alle Ver- mögensanlagen brechen. Aber: Wir haben uns ganz bewusst für eine Anlage nach dem Ver- mögensanlagengesetz und gegen einen Alter- nativen Investmentfonds nach dem Kapital- anlagegesetzbuch (KAGB) entschieden. Wir haben intensiv geprüft, wie wir unser langjäh- rig sehr erfolgreiches Geschäftsmodell opti- mal umsetzen können. Wir streuen unsere An- lagen über Hunderte Immobilien unterschied- licher Anbieter mit allen Nutzungsarten in allen Regionen Deutschlands. Hier pauschal von einem hohen Totalverlustrisiko zu spre- chen, ist schlicht nicht angemessen. Der Punkt ist, dass Regulierung allein noch kein gutes Produkt macht. Erfolgreiche Kapitalanlagen kommen von Anbietern, die ihren Markt ver- stehen und kundenorientiert handeln. Mayer: Ein Verbraucher muss erst einmal die Spreu vomWeizen trennen. In den wenigsten Fällen können die Verbraucher auf einer sach- lich fundierten Ebene ihre Entscheidungen treffen, weil sie keine ausreichenden Infor- mationen erhalten. Denn im VIB müssen die noch kein gutes Produkt “ » Vermögensanlagen haben einen gesetzlichen Rahmen mit einer umfassenden Prospektpflicht. « Robert List, Asuco STREITGESPRÄCH 219 www.fondsprofessionell.de | 3/2019

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