FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2019

Foto: © Bits and Splits | stock.adobe.com, Stefan Neuenhausen W ohl keine andere Versicherungsspar- te verfügt über ein solches Wachs- tumspotenzial wie die Rechtsschutz- versicherung. Aktuell haben nur gut 40 Pro- zent aller Haushalte eine entsprechende Police abgeschlossen, obwohl statistisch Jahr für Jahr allein 2,4 Millionen Zivilklagen eingereicht werden. Schuld daran sind auch Massenphä- nomene wie der Abgasskandal mit Diesel- Pkw, für den bis Ende 2018 schon 144.000 Kunden ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen haben. Doch auch wer keinen Diesel fährt, kann schnell ein juristi- sches Problem bekommen – und sich mit Kosten konfrontiert sehen, die sich nicht mal eben aus der Portokasse bezahlen lassen. Allein im Jahr 2017 zahlten die Rechts- schutzversicherer rund 2,7 Milliarden Euro für 4,1 Millionen Streitfälle, hat der Branchenver- band GDV ermittelt. „Etwa 85 Prozent davon waren Anwaltshonorare“, sagt GDV-Ge- schäftsführer Bernhard Gause. Ohne Police gilt: Wer vor Gericht verliert, muss in der Regel die Gerichtskosten sowie die Gebühren für den eigenen und den gegnerischen Anwalt übernehmen. „Diese Kosten kletterten seit 2012 im Schnitt um 19 Prozent“, so Gause. Ein Grund sind die explodierenden Streit- werte. Bei einer Diesel-Klage beträgt er im Schnitt 23.000 Euro. Schon in der ersten Instanz fallen bis zu 5.400 Euro Anwalts- so- wie 1.100 Euro Gerichtskosten an. Da ver- wundert es nicht, dass die Kunden erwarten, dass der Versicherer die Gebühren übernimmt – und die Anbieter angesichts explodierender Kosten genau hinsehen, wem sie die Deckungszusage geben und wem nicht. Ombudsmann schlichtet Kommt es zum Streit mit dem Rechts- schutzversicherer, verweisen Makler ihre Kunden gern an den Ombudsmann für Versi- cherungen. Denn der Schlichter kostet den Versicherten nichts – und erreicht meist viel. Allein 2018 konnte Ombudsmann Günter Hirsch, der seinen Posten im Frühjahr 2019 an Wilhelm Schluckebier übergab, mehr als 14.000 Beschwerden über Versicherer ab- schließend bearbeiten. Mit 3.773 Eingaben entfiel mehr als jede vierte zulässige Be- schwerde auf die Rechtsschutzversicherung. Die Erfolgsquote für Kunden betrug bei den 2018 beendeten Rechtsschutzstreitigkeiten immerhin 42,9 Prozent. Das liegt zwar leicht unter dem Schnitt, der über alle Sparten hin- weg bei 44,1 Prozent lag, zeigt aber dennoch, dass sich der Gang zum Schlichter lohnt. 2018 häuften sich erwartungsgemäß die Beschwerden zum Dieselskandal: In den meisten Fällen fügten sich die Versicherer dem Ombudsmann und sagten Deckung zu. Viele Beschwerden gibt es auch, wenn der Rechtsschutzversicherer die Deckungszusage verweigert, weil der Streit seiner Meinung nach vor Gericht keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet oder mutwillig herbeigeführt ist. In beiden Fällen muss der Versicherer frist- und formgerecht darauf hinweisen, dass der Kunde ein kostenfreies Schiedsgutachter- verfahren oder einen Stichentscheid erstellen lassen kann, in dem ein externer Anwalt zu den Erfolgsaussichten Stellung nimmt. Solan- ge der Kunde diese Option nicht genutzt hat, beschäftigt sich der Ombudsmann regelmäßig nicht mit der Beschwerde. Verlaufen Schiedsgutachterverfahren oder Stichentscheid aus Sicht des Versicherten jedoch erfolglos, kann der Ombudsmann oft helfen. Ein Beispiel: Eine Familie erfuhr durch die Benachrichtigung der Kommune an die „Angrenzer“ von einem Bauvorhaben ihrer Nachbarn. Danach schloss sie eine Rechtsschutzversicherung ab. Nachdem die Baugenehmigung trotz zahlreicher Einwände der Familie erteilt wurde, wollte die Familie Rechtsmittel einlegen. Der Versicherer lehnte die Deckung mit der Begründung ab, der Rechtsschutzfall sei bereits mit Erstellung der Angrenzer-Benachrichtigung und damit vor Vertragsbeginn eingetreten. Das sah der Om- budsmann anders, und der Versicherer musste Kostenschutz für das Widerspruchsverfahren gewähren. Hirsch zufolge wurde der Rechts- schutzfall nämlich erst mit der strittigen Bau- genehmigung ausgelöst – und diese wurde in der versicherten Zeit erlassen. Preis allein reicht nicht Stoff für reichlich Zoff gibt es auch in ande- ren Bereichen des Zivilrechts. Streitigkeiten rund um Hausbau, Scheidung oder Kapital- Rechtsschutzversicherer verweigern recht oft die Zahlung. Verbraucher wenden sich daher häufig an den Ombudsmann – in vielen Fällen mit Erfolg. Anwalt s Lieblinge zieren sich Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit, wird oft blind dargestellt, denn sie soll ihr Urteil ohne Ansehen der Person fällen. Die Justiz arbeitet allerdings nicht umsonst – die Kosten eines Prozesses gehen schnell in die Tausende. » Die Anwaltskosten kletterten seit 2012 im Schnitt um 19 Prozent. « Bernhard Gause, GDV 270 www.fondsprofessionell.de | 3/2019 fonds & versicherung I rechtsschutz

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