FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2020

Foto: © New Afrika | stock.adobe.com E s ist ein Gesetzesvorhaben, das viele Akteure direkt betrifft – doch von de- nen will es eigentlich niemand. Finanz- vermittler und -berater wollen es nicht, ihre Verbände ebenso wenig. Auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) lehnt das geplante Regelwerk ab. Die Finanz- aufsicht Bafin hält sich mit Stellungnahmen natürlich zurück, äußert sich aber auch nicht freudig, wenn von der geplanten Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) und Honorar-Finanzanlagenberater mit Erlaubnis nach Paragraf 34h GewO in ihre Kompetenz die Rede ist. Inzwischen steht nicht einmal mehr der Koalitionspartner einhellig zu dem Regie- rungsentwurf für ein Gesetz zur Aufsichts- übertragung aus der Feder des SPD-geführten Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Und zuletzt hatte auch noch der Wirtschafts- ausschuss des Bundesrates der Länderkammer angeraten, den am 11. März vom Bundes- kabinett beschlossenen Entwurf abzulehnen. Dieser Empfehlung ist der Bundesrat in sei- ner Sitzung am 15. Mai jedoch nicht gefolgt, und die Bundesregierung will das Gesetz – Coronakrise hin oder her – noch vor der par- lamentarischen Sommerpause durchpeitschen. Es ist nicht auszuschließen, dass es ihr gelingt, und zwar selbst in dem nun eher unwahr- scheinlichen Fall, dass der Bundesrat das Regelwerk am Ende doch noch ablehnt. Denn das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig (siehe Kasten nächste Seite). Hart ins Gericht gegangen Ein Blick in die schriftlichen Empfehlungen der Ausschüsse vom 30. April zeigt: Der Wirt- schaftsausschuss ist mit dem Regelwerk eben- so hart ins Gericht gegangen wie zuvor vor allem die Branchenverbände AfW und Votum. Es ließen sich keine Missstände erkennen, die einen Transfer der Aufsicht über 34f-Vermitt- ler und 34h-Berater auf die Bafin rechtfertig- ten, konstatierte das Gremium. Die bisherige Regelung mit Zuständigkeit der Industrie- und Handelskammern (IHKen) und der Gewerbe- ämter habe sich bewährt. Zudem sei der ge- plante Aufsichtswechsel mittelstandsfeindlich. Schließlich würde er voraussichtlich deutlich höhere Kosten sowie ein Mehr an Verwal- tungsaufwand mit sich bringen. Dies könnte viele unabhängige mittelständische Finanz- anlagenvermittler dazu bewegen, ihr Geschäft aufzugeben. „Es verbleiben vor allem Vermittler, die in Vertriebsstrukturen eingebunden sind und sich häufig nicht allein am Kundeninteresse orien- tieren, sondern auch an internen Ziel- und Absatzvorgaben“, hieß es in dem Papier. Für Sparer und Anleger würde es schwieriger, un- abhängige Beratung zu erhalten. Ein Kritik- punkt, der die Verbraucherschützer, die neben der Deutschen Kreditwirtschaft zu den weni- gen Befürwortern des geplanten Gesetzes zäh- len, zum Nachdenken anregen könnte. Kritik vom Normenkontrollrat Wenige Tage vor der Ablehnungsempfeh- lung hatte auch der Nationale Normenkon- trollrat den aktuellen Regierungsentwurf mit Kritik bedacht. Das unabhängige Beratungs- gremium der Bundesregierung, das geplante Gesetze vor allem auf eine transparente Dar- legung von Bürokratiekosten hin prüft, be- fand: „Nach Ansicht des Nationalen Normen- kontrollrates ist eine nachvollziehbare und verständliche Darstellung des Ziels und vor allem der Notwendigkeit der Übertragung der Aufsicht auf die Bafin nicht im ausreichenden Maße erfolgt und entsprechend belegt.“ Wäre die unmissverständliche Aussage des Normenkontrollrates nicht schon Kritik ge- nug, so hat auch die FDP ihre ablehnende Position zum geplanten Aufsichtswechsel im April mehr als deutlich gemacht. Zahlreiche FDP-Bundestagsabgeordnete, allen voran der finanzpolitische Sprecher der Partei, Florian Toncar, haben die Bundesregierung in einem Schreiben schlichtweg aufgefordert, den aktuellen Gesetzentwurf zurückzuziehen. Statt den „Vermittlern und Beratern ihr Leben zu erschweren“, sollten sie einen Entwurf erar- beiten, der eine vollständige Übertragung der Zuständigkeit auf die Industrie- und Handels- kammern vorsieht. Damit sind die Liberalen auf einer Linie mit Teilen der CDU/CSU. Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), eine Vereinigung der Unionsparteien, hat sich im April ebenfalls klar gegen den Aufsichtswechsel ausgesprochen. „Es gibt Kaum einer der Betroffenen will, dass die Aufsicht über freie Vermittler auf die Bafin übertragen wird. Doch die Bundesregierung hält an ihrem Gesetz fest. Die Entscheidung soll noch vor der Sommerpause fallen. Wechsel nicht ausgeschlossen Willkommen bei der Bafin: Die Bundesregierung will ihr geplantes Gesetz zur Übertragung der Kontrolle über 34f-Vermittler und 34h-Berater bis zur Sommerpause durchboxen – und es ist durchaus möglich, dass es ihr gelingt. 418 www.fondsprofessionell.de | 2/2020 steuer & recht I bafin-aufsicht

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