FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2020

Dummes Missgeschick: Einmal nicht aufgepasst – und schon ist ein Schaden entstanden, der mitunter viel Geld kosten kann. In solchen Fällen springt die private Haftpflichtversicherung ein. Die Kür mit der Pflicht Die Privathaftpflicht ist ein Muss für jeden Verbraucher. Doch sie ist längst mehr als nur ein Produkt von der Stange. Makler können ihren Kunden mit der passenden Police großen Ärger ersparen. W ie hätten Sie den Fall entschieden, der beim Versicherungsombuds- mann gelandet ist? Ein Mann kümmerte sich während der sechsmonatigen Abwe- senheit seines Nachbarn um dessen Haus. Unter anderem betätigte er eines Tages die Toilettenspülung.Nach vier Wochen stellte er fest, dass die Spülung immer noch lief. Den erhöhten Wasserverbrauch, rund 1.350 Euro, machte der Eigentümer später beimNachbarn geltend. Damit hätte jener für seine Gefälligkeit beinahe teuer bezahlt. Zum Glück hatte er eine Privathaftp icht- versicherung (PHV) abgeschlossen. Doch der Versicherer lehnte die Zahlung zu- nächst ab, da „Vermögensschäden aus dem Abhandenkommen von Sachen“nicht ver- sichert seien. Der Ombudsmann konterte: Abhandenkommen heißt, dass der Eigen- tümer den unmittelbaren Besitz ohne sei- nen Willen verliert. Wenn aber Wasser nutzlos verbraucht wird, ist dies ein Sach- schaden. Daraufhin übernahm der Versi- cherer die Kosten. So vertrackt kann der Inhalt einer schein- bar ganz einfachen Versicherung sein. Die Privathaftp icht ist nicht vorgeschrieben, aber unverzichtbar, weil sie selbst für grob fahrlässige Schäden aufkommt, die man anderen zufügt und die wegen der unbe- grenzten Haftung (nach Paragraf 823 BGB) den nanziellen Ruin bedeuten könnten. Ein Vertrag schützt die ganze Familie, so- lange Kinder nicht verheiratet sind, die Ausbildung noch läuft und sie nicht be- rufstätig sind. „Ordentlichen Versicherungs- schutz gibt es bereits für 60 Euro Jahresbei- trag“, sagt Alexander Kirschweng, Inhaber des Versicherungsmaklers Seves aus Trier. Der Preis sei jedoch zweitrangig, viel wich- tiger ist das Kleingedruckte. Wichtige Extras Als Beispiel nennt Kirschweng die Aus- falldeckung, da fast 20 Prozent der Haus- halte immer noch keine Privathaftp icht- police besitzen. „Werden Sie von einer Per- son ohne Versicherungsschutz geschädigt, gehen Sie unter Umständen leer aus“, warnt er. Mit Ausfalldeckung springt der eigene Versicherer ein und bezahlt den fremden Schaden, falls beim Verursacher nichts zu holen ist. Zu weiteren wichtigen Extras zählen die Kostenerstattung bei Schäden durch delikt- unfähige Kinder (unter sieben Jahren), der Verlust beru ich genutzter Schlüssel, Gefäl- ligkeitsschäden – wie anfangs beschrieben – und Mietsachschäden an beweglichen Sachen. Um sich im Tarifdickicht der Anbieter, die meist drei unterschiedliche Stufen bieten, nicht zu verlieren, helfen sich versierte Makler mit Mindeststandards.Der Arbeitskreis Beratungsprozesse, eine Non- Pro t-Initiative mehrerer Vermittlerverbän- de und Servicegesellschaften, emp ehlt bei- spielsweise nur Policen, die in keinem ein- zigen Punkt Regelungen enthalten, die aus » Ordentlichen Versicherungsschutz gibt es bereits für 60 Euro Jahresbeitrag. « Alexander Kirschweng, Makler FONDS & VERSICHERUNG Privathaftpflicht FOTO: © GINA SANDERS | STOCK.ADOBE.COM, FRANKE UND BORNBERG 288 fondsprofessionell.de 3/2020

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