FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2020

in der Finanzindustrie Mi d II negativ wahrnehmen. Aber für uns ist es wichtig, die harten Fakten zu beurteilen und die tat- sächlichen Ergebnisse zusammenzutragen. Zu welchen Ergebnissen ist die ESMA in ihrem Review denn bereits gekommen? Ein Bereich, von demwir denken, dass sich die bisherigen Mi d-II-Vorschriften verbes- sern lassen, ist die Kommunikation zwi- schen Beratern und Anlegern. Bisher sieht die Richtlinie vor, dass Beratungsgespräche grundsätzlich in Papierform dokumentiert und zur Verfügung gestellt werden müssen. Wir haben nun vorgeschlagen, dass künftig so viele Informationen wie möglich rein elektronisch dokumentiert und übermittelt werden sollen. Ein anderer Punkt,mit dem wir uns beschäftigt haben, ist die Frage, ob man zusätzlich zu den bestehenden drei Anlegerkategorien Privatkunde, professio- neller Investor und geeignete Gegenpartei eine weitere einführen sollte. Meinen Sie so etwas wie eine Kategorie „erfahrene Anleger“? Für diese Zielgruppe hat die deutsche Bundesregierung 2019 in einem Positionspapier an die Europäische Kommission Erleichterungen bei den Auf- klärungspflichten imFall von telefonischen Wertpapiergeschäften gefordert. Schließ- lich möchten sie schnell ordern und sich vorher nicht Passagen über Kosten und Risiken vorlesen lassen. Richtig. Wir haben zwei Punkte beleuch- tet: zum einen, ob wir eine weitere Anle- gerkategorie brauchen, und zum anderen, welche Investoren welche Informationen wann erhalten sollen.Wir haben der Kom- mission nicht empfohlen, eine zusätzliche Kategorie zu scha en. Das ist unnötig, denn Kunden haben bereits jetzt die Mög- lichkeit, bei ihrer Bank die Einstufung in eine andere Anlegerkategorie zu beantra- gen.Natürlich müssen sie dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Banken sollten vorsichtig sein, sie dürfen nicht jeden zwei- ten Privatanleger als professionellen Inves- tor umgruppieren. Aber grundsätzlich gibt es diesen Weg. Darüber hinaus sind wir zu dem Schluss gekommen, dass Anlegern im Fall von telefonischen Transaktionen die Ex-ante-Kosteninformation auch während des Gesprächs oder zügig nach dem Tele- fonat übermittelt werden darf. Hier sehen wir noch Spielraum für eine weitere Ver- besserung der aktuellen Regelungen von Mi d II. Mit den telefonischen Wertpapiertrans- aktionen sind wir natürlich beim Thema Taping. Die Aufzeichnungspflicht für tele- fonische Beratungsgespräche wird in Deutschland scharf kritisiert. Dürfen Bera- ter und Kunden hier denn vielleicht auf neue Vorschriften hoffen? Das Taping ist ein gutes Beispiel dafür, wie verschiedene Interessengruppen eine be- stimmte Anforderung wahrnehmen. Fast jedes Mal, wenn ich in Deutschland bin, höre ich, dass die Aufzeichnungsp icht das größte Problem ist, das Mi d II mit sich gebracht hat. Manchmal erhalte ich solche Rückmeldungen auch von österreichischen Interessenvertretern, aber für andere EU- Mitgliedsstaaten ist dies kein solches Pro- blem. In meinemHeimatland, den Nieder- landen, wird die Aufzeichnung von Tele- » Wir wissen, dass manche Akteure in der Finanzindustrie Mifid II negativ wahrnehmen. Aber für uns ist es wichtig, die Fakten zu beurteilen. « Steven Mai joor, ESMA fondsprofessionell.de 3/2020 413

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