FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2020
handelt es sich um Kredite an Private-Equi- ty-Gesellschaften. „Mit dieser One-Stop-Lö- sung möchten wir Privatanlagern und klei- nen institutionellen Investoren, die bisher nicht oder kaum illiquide Privatmarktassets in ihrem Portfolio haben, die Möglichkeit geben, über einen einzigen Fonds breit di- versifiziert in den Privatmarkt einzusteigen“, erklärt Pimpl. Damit der „One-Stop-Fonds“ nicht nur sehr vermögenden Kunden vorbehalten bleibt, liegt die Mindestanlagesumme bei 20.000 Euro. Zum Vergleich: Wer in den bereits geschlossenen Fonds Direct Private Equity ELTIF der Partners Group (ISIN: LU1536757591) investieren wollte, musste mindestens 125.000 Euro hinlegen. Die 20.000 Euro sind auf einen Schlag einzuzahlen, Kapitalabrufe, die sonst bei ELTIFs üblich sind, sieht die Partners Group angesichts der eher niedrigen Ein- stiegssumme nicht vor. Die Laufzeit des neuen Privatmarktvehikels wird zehn Jahre betragen. Vertriebspartner ist die Schweizer Großbank UBS, die den Fonds in über 20 europäischen Ländern anbieten will. Und künftig sollen weitere ELTIF-Vehikel der Partners Group folgen.Mitte kommen- den Jahres könnte es so weit sein. „Es ist wichtig, dass immer mehr Fonds dieser Art auf den Markt kommen“, sagt Pimpl. Im- merhin sei es ein Ziel der EU-Kommission gewesen, Privatanlegern mit dem ELTIF Zugang zu Privatmarktinvestitionen zu er- öffnen, damit sie sich zusätzliche Rendite- quellen erschließen und ihr Depot stabiler aufstellen können. „Schließlich vollziehen ELTIFs die Bewegungen an den Kapital- märkten weniger stark nach als UCITS- Fonds“, so Pimpl. Verschärfte Sicherheitsregeln Gerade weil die Zwittervehikel Privat- anlegern offenstehen, hat der europäische Gesetzgeber verschärfte Sicherheitsregeln für Investments in ELTIFs vorgeschrieben. So dürfen nur Interessenten, deren liquides Vermögen sich auf mindestens 500.000 Euro beläuft, unbeschränkt in einen euro- päischen langfristigen Fonds investieren. Liegt das Vermögen darunter, können nur zehn Prozent der Summe angelegt werden. » Mit unserem Private-Markets-Fonds starten wir in die zweite ELTIF-Generation. « Markus Pimpl, Partners Group Der ELTIF: Das ist der Rechtsrahmen Die Verordnung über europäische langfristige Investmentfonds (European Long-Term Investment Funds, ELTIFs) vom 29. April 2015 (VO (EU) 2015/760) wurde am 19. Mai 2015 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und trat am 8. Juni 2015 in Kraft. Die Ver- ordnung gilt seit 9. Dezember 2015 un- mittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten. Ziel des europäischen Gesetzgebers war es, kleineren institutionellen Investoren und auch Privatanlegern in einem regulierten Rahmen Zugang zu illiquiden Assetklassen zu verschaffen. FONDS professionell gibt einen Über- blick über die rechtlichen Vorgaben. Auflage und Management: Ausschließlich qua- lifizierte Alternative Investment Fund Manager (AIFM) sind berechtigt, einen Fonds als ELTIF- Vehikel aufzulegen und zu managen. Ein ELTIF darf nur in EU-Staaten herausgebracht und vertrieben werden. Aufgrund der EU-weit einheit- lichen Regulierung ist es ausreichend, den Fonds bei der zuständigen Aufsichtsbehörde des Landes zu melden, in dem er aufgelegt wurde. Danach kann der Vertrieb auch in jedem anderen Land der Europäischen Union erfolgen. Eine zusätzliche Zulassung bei der entsprechenden nationa- len Finanzaufsicht ist nicht erforderlich. So wird investiert: Ein ELTIF muss min- destens 70 Prozent des Fondsvermögens in illiquide Assetklassen wie Infrastruktur oder Private Equity anlegen. Investitionen in Immo- bilien sind möglich, dabei muss es sich aber um langfristig ausgerichtete öffentliche Investitions- objekte wie Krankenhäuser oder Studentenwohn- heime handeln. In Sachwerte, etwaWindräder oder Schiffe, kann ein ELTIF direkt investieren, wobei jedes einzelne Engagement zehn Millionen Euro nicht übersteigen darf. Zudem darf sich jede Direktinvestition auf höchstens zehn Prozent des Fondsvermögens belaufen. Zu 30 Prozent kann der Fonds außerdem auch in UCITS-konforme liquide Assets investieren. Das ist untersagt: Investitionen in Rohstoffe sind nicht erlaubt. Verboten sind außerdem Leerver- käufe. Auch eine Wertpapierleihe, die zehn Prozent des Fondsvermögens übersteigt, ist untersagt. Der Einsatz von Derivaten ist ebenfalls nicht zulässig, es sei denn, sie dienender Risikoabsicherung. Ein ELTIF darf in andere Fonds anlegen, jedoch nicht als Dach- oder Feederfonds fungieren. Der Vertrieb: Fonds in einer ELTIF-Hülle dürfen auch an Privatanleger vertrieben werden, dafür gelten allerdings besondere Vorschriften. So haben Berater zunächst zu prüfen, ob das liquide Anla- gevermögen eines Kunden 500.000 Euro über- steigt. Ist das nicht der Fall ist, muss er zumindest über 100.000 Euro frei verfügen können. In diesem Fall dürfen maximal zehn Prozent dieser Summe in einen ELTIF investiert werden. MARKT & STRATEGIE ELTIFs FOTO: © PARTNERS GROUP 146 fondsprofessionell.de 4/2020
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