FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2020

2020 kommt es zum Abzug der Fonds aus der Verwaltung von Avana und zur Neu- vergabe der Verwaltungsmandate an die Service-KVG Adrealis. Im noch laufenden Geschäftsjahr 2020 brachen Avana damit millionenschwere Provisionserträge aus der Verwaltung geschlossener Fonds weg, laut jüngstem Jahresabschluss der Geschäftsbe- reich der Avana, der für ihre Gesamterträge „maßgeblich“war. Die Erlöse aus der Verwaltung der noch verbliebenen Fonds werden diesen Ausfall nicht auffangen können. Bis auf einen sind sie noch im Vertrieb mit einstweilen noch vergleichsweise geringen Volumina. Laut BVI-Investmentstatistik verwaltete Avana per 30. Juni 2020 rund 93 Millionen Euro in Spezialfonds und 0,7 Millionen Euro in einem geschlossenen Publikumsfonds. Der beim BVI genannte Publikums- fonds dürfte der CAP Immobilienfonds 1 sein, der zwischenzeitlich gut zulegen konnte: Ende September hatte er ein Volu- men von immerhin rund sechs Millionen Euro, wie Achim Bauer, Geschäftsführer des Emissionshauses Caprendis, FONDS professionell mitteilt. Den Verlust durch den Wegfall der Fairvesta-Fonds kann aber wohl auch dieser Platzierungserfolg nicht ausgleichen. Untersuchungen eingeleitet Avana dokumentiert in ihren Jahresbe- richten einen weiteren auffälligen Vorgang. 2014 wurden behördliche Untersuchungen gegen Avana eingeleitet, weil von ihr ver- waltete Teilgesellschaftsvermögen (TGV) „Aktientransaktionen um den Dividenden- stichtag ausgeführt haben“, also Cum-Ex- oder Cum-Cum- Geschäfte, bei denen die- selbe Aktie kurz vor dem Dividendenter- min ver- und kurz danach wieder zurück- gekauft wird. Bei entsprechender Konstruk- tion des Deals konnten die Beteiligten die Zahlung von Kapitalertragsteuer auf die zwischenzeitlich ausgezahlte Dividende umgehen oder sie sich sogar mehrfach erstatten lassen. 2012 untersagte eine Geset- zesänderung Cum-Ex-Geschäfte. Die bei Avana tätige Behörde untersuchte zunächst Vorfälle in den Jahren 2009 bis 2011. In den Jahresberichten bis einschließlich für das Jahr 2016 zeigt sich Avana ent- spannt im Umgang damit. Ihr liege ein steuerrechtliches Gutachten vor, aus dem keine Notwendigkeit hervorginge, bilan- zielle Rückstellungen zu bilden. Eventuelle Risiken aus diesen Transaktionen schätze die Geschäftsführung als gering ein. Im Jahresbericht 2017 ändert sich dann Avanas Einschätzung der Lage. Erstmals taucht auf, dass Transaktionen um den Di- videndenstichtag „auch in den Jahren 2011 bis 2013 für vier weitere TGV durchge- führt“ wurden und dass eine entsprechen- de Betriebsprüfung noch andauere. Zwar rechne Avana nicht damit, „für Ansprüche Dritter gegen die von ihr gemanagten TGV“ aufkommen zu müssen, räumt aber ein, dass die Finanzverwaltung zu einer anderen Beurteilung kommen könnte. Sollte dieser Fall eintreten, „dann wäre der Bestand der Gesellschaft gefährdet“. Immerhin wurden laut Jahresbericht 2018 Betriebsprüfungen für die „vier weite- ren TGV“ und für Avana selbst „ohne we- sentliche Nachforderungen“ abgeschlossen. Zu den eingeleiteten behördlichen Unter- suchungen der Transaktionen bis 2011 machte Avana seit deren Beginn 2014 jedoch keine Angaben mehr. Auch die von FONDS professionell zum Stand des Ver- fahrens kontaktierte Münchner Oberstaats- anwältin Anne Leiding gibt in dieser Sache unter Verweis auf das Steuergeheimnis kei- ne Auskünfte. Keine Insolvenzmasse Aus Sicht der Fonds in der Verwaltung von Avana ist die Situation unproblema- tisch. „Das Sondervermögen ist von der Insolvenz nicht betroffen, daher wird der Fonds erst einmal wie bisher verwaltet“, sagt zum Beispiel Uwe Dieterich vom Immo- bilienunternehmen JLL, der den „Health Care Real Estate Fund“managt. Er ist von dem Nischenprodukt überzeugt und will den Fonds weiterführen. „Wir werden dazu mit möglichen KVG-Partnern Gespräche führen, um kurzfristig wieder aktiv zu sein.“ Das KAGB stellt in Paragraf 99 für den Fall der Insolvenz einer mandatierten KVG klar: „Sondervermögen gehören nicht zur Insolvenzmasse.“ Aufgrund der Sondersituation konnten die Fonds ihre Verträge mit der KVG frist- los kündigen. Der Übergang der Verwal- tung auf eine andere Service-KVG wird sich nach Einschätzung der Betroffenen unproblematisch gestalten, für den Publi- kums-AIF CAP Immobilienfonds 1 von Caprendis ist gerade ein entsprechender Prospektnachtrag in der Bafin-Prüfung. „Man kann sicherlich einiges an der Regu- lierung kritisieren, aber dass es wie zum Beispiel in diesem Fall glasklare Regelun- gen gibt, ist schon sehr gut“, sagt Capren- dis-Geschäftsführer Achim Bauer. „Hier greift das durch das KAGB etablierte Prin- zip der Gewaltenteilung auch im Sinne des Anlegerschutzes.“ TILMAN WELTHER FP » Das Sondervermögen ist von der Insolvenz nicht betroffen. « Uwe Dieterich, JLL SACHWERTE Avana Invest FOTO: © JLL 212 fondsprofessionell.de 4/2020

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