FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2020

In Deutschland passieren jedes Jahr rund 1,5 Millionen Sportunfälle. Jeder dritte davon entfällt auf das beliebteste Hobby, den Fußball. Im Fall einer Invalidität reicht die Absi- cherung über den Verein nicht aus. Riskantes Hobby Wann zahlt die gesetzliche Unfallversicherung? Welchen Schaden übernimmt die Police des Vereins, welchen nicht? Was Makler über Versicherungen für Freizeitsportler wissen müssen. S port ist Mord, sagt der Volksmund. Ganz so schlimm geht es im Alltag zwar nicht zu, doch jedes Jahr passieren bei Sport und Spiel rund 1,5 Millionen Unfäl- le, von denen etwa 400 tödlich enden. Mit Abstand am gefährlichsten – gemessen an der Zahl der Fälle: Fußball (33 Prozent), gefolgt von Handball, Inlineskaten und Reiten. Kein Wunder also, dass der Sport auch im Beratungsalltag eines Vermittlers eine Rolle spielt. FONDS professionell er- läutert, was ein Makler wissen muss, wenn ihm ein Hobbysportler gegenübersitzt. Die gesetzliche Unfallversicherung bleibt meist außen vor. Sie hilft lediglich Schülern im Sportunterricht und bei Wettkämpfen für die Schule. Gesetzlich unfallversichert sind auch Studenten beim Uni-Sport und Erwachsene beim Betriebssport – als Mit- glied eines Vereins, den der Arbeitgeber för- dert. Bleibt ein körperlicher Schaden zu- rück, springt der staatliche Unfallschutz ein, allerdings erst bei mindestens 20 Prozent Invalidität (Paragraf 56 SGB VII). Damit bliebe zum Beispiel ein Zeigefinger, der auf Dauer gehandicapt ist und mit zehn bis 15 Prozent Erwerbsminderung eingestuft wird, ohne Entschädigung. Schwerere Verletzun- gen wären versichert – analog zur Glieder- taxe der privaten Unfallversicherung. Schüler oder Studenten bekämen mit etwas Glück nach einem Sportunfall an der Schule oder Uni also eine Unfallrente. Doch diese reicht in der Regel nicht aus. Beispielsweise erhält ein 15-jähriger Jugend- licher aus Köln bei einem Unfall mit 20 Prozent bleibendem Schaden nur rund 255 Euro Monatsrente. Damit kann er ohne Sozialhilfe oder Vermögen der Eltern finanziell nicht bestehen. Zusätzliche Vorsorge „Sowohl für den privaten Bereich als auch für die Sportausübung empfiehlt sich eine zusätzliche Vorsorge“, rät Björn Bluhm, Abteilungsleiter Sportversicherung der Arag Allgemeine, die 15 Landessport- verbände versichert. Jeder Sportverein, der einem Landessportbund oder -verband (LSB/LSV) angehört, besitze über einen Gruppenvertrag eine sogenannte Sportver- sicherung, erklärt Bluhm. Dazu gehört ne- ben demHaftpflichtschutz (mitunter auch Rechtsschutz-, Vertrauensschaden-, Reisege- päck- und Krankenversicherung) auch eine Vereinsunfallversicherung. Das ist eine pri- vate Gruppenunfallversicherung mit etwas abgespeckter Leistung, deren Kosten in der Regel im Vereinsbeitrag enthalten sind. Die Versicherungssummen sind unter- schiedlich hoch (siehe Tabelle Seite 248). So erhalten Vereinssportler bei 75 Prozent Invalidität in Bremen, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen und Bayern maximal rund 80.000 Euro, in Hessen und Sachsen-An- halt dagegen 150.000 Euro, im Saarland 175.000 Euro und in Hamburg gar » Die Deckungslücke ist nicht von der Sportart, sondern von Beruf und Einkommen abhängig. « Peter Körlings, Generali FONDS & VERSICHERUNG Freizeitsport FOTO: © SYNTO | STOCK.ADOBE.COM, LSB BERLIN 246 fondsprofessionell.de 4/2020

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