FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2020

zwei Vermittler auf der Straße treffen, über neue Versicherungsprodukte sprechen und das Gespräch dann als Weiterbildungsmaß- nahmen geltend machen“, erklärt er. Und in welchem Jahr waren zum ersten Mal 15 StundenWeiterbildung zu absolvie- ren? „Die Sache ist nicht ganz so einfach“, weiß Rottenbacher. Das liegt daran, dass die IDD, die die neue Weiterbildungs- pflicht eingeführt hat, zwar bereits im Februar 2018 in Kraft getreten ist, die VersVermV, die genauere Vorgaben macht, jedoch erst seit Dezember desselben Jahres Wirkung entfaltet. Dennoch, so ist unter Punkt sieben der FAQs eindeutig zu lesen, gelten die 15 Stunden rückwirkend auch für das Jahr 2018. „Ich denke aber, dass die IHKen für dieses Jahr ein Auge zudrücken, wenn ein Vermittler nachweisen kann, dass er sich überhaupt in irgendeiner Formwei- tergebildet hat“, sagt Rottenbacher. Für frischgebackene Versicherungsver- mittler und -berater ist zudem wichtig zu wissen, dass sie ihre 15 Stunden Weiterbil- dung auch dann komplett erfüllen müssen, wenn sie erst spät im Jahr in den Beruf star- ten. „Auch wer am 1. Dezember eines Jahres seine Tätigkeit aufnimmt, muss bis Silvester das volle Programm nachweisen“, erklärt Lüger. Angehende Vermittler sollten daran denken, dass die Ausbildungszeit für ihre Sachkundeprüfung als Weiterbildung zählt, die Prüfung selbst jedoch nicht. Achtung zum Jahreswechsel Und nicht zuletzt wird ein Punkt immer zum Jahreswechsel virulent. Die Zeit für Lernerfolgskontrollen oder Prüfungen, die den Abschluss einer Maßnahme bilden, werden zur Weiterbildung hinzugerechnet. Das gilt aber nur, wenn die Tests im selben Kalenderjahr absolviert werden wie die Schulungen. „Wenn ein Vermittler im De- zember eines Jahres etwa an einem Semi- nar teilnimmt, die Prüfung aber erst im darauffolgenden Januar stattfindet, wird die Prüfungszeit für das alte Jahr nicht ange- rechnet“, sagt Lüger. Und dann fehlen dem Versicherungsprofi vielleicht ein oder zwei Stunden auf der Schulbank. ANDREA MARTENS FP » Auch für das Jahr 2018 bestand die Weiterbildungspflicht in einem Umfang von 15 Zeitstunden. « Fragen-Antwort-Katalog, Bafin/DIHK M&M RATING R i s i k o l e b e n Ob 300.000 €, 5 Millionen € oder mehr, z. B. zur Absicherung einer Immobilienfinanzierung. Absicherung einer zu erwartenden Erbschafts- steuerzahlung in Höhe von 30 Millionen €. Anfrage lohnt sich!  individuelle Risiko- und Bedarfsprüfung  zeitnahe Risikobeurteilung  für alle Konzepte von XL über XXL bis XXL plus Wir machen das zu günstigen Konditionen! Das haben wir gemacht: Außergewöhnlich hoher Todesfallschutz? Informieren Sie sich jetzt: 0611 2787 - 381 www.interrisk.de

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