FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2020

Kostenaufstellung aus lange vergan- genen Zeiten: Auch Fondsanleger sehen in ihren Ex-post-Kostenaus- weisen zum Teil Produktkosten, die nicht aus dem Jahr stammen, das eigentlich abgerechnet werden soll. Kosten von vorgestern Der Ex-post-Kostenausweis nach Mifid II soll Anlegern eigentlich volle Transparenz bei den Kosten ihrer Investments bieten. Doch das ging 2020 genau wie im Vorjahr nach hinten los. S amstagmorgen im April 2020: In einem Supermarkt bezahlen Kunden ihre Einkäufe und erhalten einen Kassen- bon.Der Papierstreifen listet alle Waren auf, die im Einkaufswagen gelandet sind. Bei den angegebenen Preisen handelt es sich allerdings nicht um die aktuellen, sondern um die des Vorjahres. In einem anderen Supermarkt bekommen Kunden gar kei- nen Kassenzettel. Wer wissen möchte, was er an diesem Tag im Einzelnen ausgegeben hat,muss bis November warten. Erst dann steht fest, was ein Produkt im April gekos- tet hat.Wie bitte? Was für jeden Supermarkt absurd wäre, läuft beim Versand der sogenannten Ex- post-Kostenausweisen tatsächlich ähnlich irritierend. Diese Informationen müssen Wertpapierdienstleister ihren Anlagekun- den einmal pro Jahr zur Verfügung stellen. So schreibt es die EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II vor, die im Januar 2018 in Kraft getreten ist. Wie der Namen schon sagt, müssen die Kostenberichte ex post, also im Nachhinein, für jeden einzelnen Fonds aus- weisen, welche Produkt- und Dienstleis- tungskosten in den vorangegangenen zwölf Monaten angefallen sind. Für diesen Zeit- raum sollten alle Kosten genauso aktuell sein wie die Preise auf einem Kassenbon. Doch das gelingt in der Praxis nicht. Nur in einem Fall Im Jahr 2019 landeten die neuen Ex- post-Kosteninformationen zum ersten Mal in den Briefkästen oder elektronischen Postfächern von Fondsanlegern. Geplant hatten Banken und depotführende Stellen wie Fondsplattformen, die Berichte – wie von der Finanzaufsicht Bafin zwar nicht vorgeschrieben, aber sehr wohl gewünscht – im ersten Quartal bereitzustellen. Das klappte aber nur in Einzelfällen, etwa bei der Commerzbank (siehe auch FONDS professionell 1/2019, Seite 284). Nun könnten in der ersten Runde ledig- lich Startschwierigkeiten dafür gesorgt ha- ben, dass Kunden auf ihre Ex-post-Kosten- ausweise warten mussten. Daher hat sich FONDS professionell im November 2020 bei sechs Geschäftsbanken, sieben Fonds- plattformen sowie bei den Dachorganisa- tionen der Sparkassen und der genossen- schaftlichen Institute umgehört, wie es mit Erstellung und Versand der Ex-post-Kos- tenausweise denn beim zweiten Mal gelau- fen ist. Und siehe da: Die Probleme sind immer noch dieselben. Lediglich die Hypovereinsbank gibt zu Protokoll, die Kostenberichte schon im Februar 2020 verschickt zu haben. Die meisten anderen Institute und Plattformen haben die Informationen im zweiten Quar- tal zur Verfügung gestellt. Bei Ebase wurde es August – und die DAB BNP Paribas hatte die Berichte selbst am 1. November noch nicht auf den Weg gebracht. Zwar hatte die Fondsplattform bereits am 15. September begonnen, die Ex-post- Kostenausweise zu verschicken. Zwei Tage später stoppte die DAB den Versand auf- grund von „internen Fehlern“ jedoch. Wie genau es zu der Panne kam, möchte die DAB nicht erläutern. Eines aber konstatiert ein Sprecher unmissverständlich: „Beim Ex-post-Kostenausweis handelt es sich um eines der komplexesten Projekte, die wir in den letzten Jahren hatten.“Mit dieser Auf- VERTRIEB & PRAXIS Ex-post-Kostenausweis FOTO: © OLAF SPEIER | STOCK.ADOBE.COM 284 fondsprofessionell.de 4/2020

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