FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2020

fassung ist die DAB nicht allein. „Ex-post- Kostenausweise zu erstellen ist wirklich alles andere als trivial“, sagt Georg Korn- mayer, Geschäftsführer des Maklerpools Fondsnet aus Erftstadt bei Köln. Er muss es wissen, denn Fondsnet erzeugt Ex-post- Kostenberichte nicht nur für das eigene Geschäft sowie für die Schwestergesellschaf- ten, das Haftungsdach BN& Partners und den Vermögensverwalter Reuss Private Deutschland. „Wir übernehmen das auch für andere Vermögensverwalter, Haftungs- dächer, einige Banken und für unsere gro- ßen Finanzanlagenvermittler. Und das für 16 Depotbanken und zwei Dutzend Kapi- talverwaltungsgesellschaften“, erklärt Korn- mayer. „Damit befinden wir uns sozusagen direkt im Auge des Orkans.“ Durchaus ernst gemeint Was scherzhaft klingt, ist durchaus ernst gemeint. „Wir aggregieren alle Daten, die von der Bank, dem Institut oder Vermittler selbst sowie von den KVGen kommen“, berichtet Kornmayer. Weil es enorm auf- wendig ist, Tausende Daten zu aggregieren, war bei Fondsnet in den vergangenen zwei Jahren jeweils ein ganzes Mitarbeiterteam über mehrere Monate ausschließlich mit Ex-post-Kostenausweisen beschäftigt. 2020 hat der Maklerpool bereits in zwei Wellen Kostenberichte verschickt. Dass der Versand der Berichte fast allen Banken, Sparkassen und Fondsplattformen auch 2020 nicht im ersten Quartal möglich war, liegt allerdings nicht nur an der ex- trem komplexen Zusammenführung viel- zähliger Daten in einem Dokument. Der Hauptgrund dafür ist, dass auch in der zweiten Runde die tatsächlichen Kosten von Fonds für die vorangegangenen zwölf Monate zu Jahresbeginn 2020 noch gar nicht vorlagen. Dafür müssen erst die geprüften Jahresberichte parat sein. Die Finanzaufsicht erlaubt es den Kapitalver- waltungsgesellschaften daher, die jüngsten testierten Zahlen bereitzustellen – ein prag- matischer Ansatz mit Tücken. » Im April 2020 war am Markt eine sehr hohe Datenverfügbarkeit und -qualität gegeben. « Patrick Siegel, Union Investment Verwirrende Transaktionskosten Ebenso wie die Ex-ante-Kosteninformation, mit der Banken ihre Kunden vor Zeichnung eines Fonds über alle Kosten aufklären, muss auch der Ex-post-Ausweis die Transaktionskosten enthal- ten. Der Unterschied: In der Vorabinformation ist auf die durchschnittlichen Transaktionskosten der vergangenen drei Jahre abzustellen, im Ex-post- Ausweis ist nur das zurückliegende Jahr zu be- rücksichtigen. In den Posten fließen sowohl ex- plizite als auch implizite Transaktionskosten ein. Explizite Transaktionskosten: Zu den expliziten Transaktionskosten zäh- len etwa Börsenspesen oder Handels- gebühren. Solche Ausgaben werden in den Rechenschaftsberichten der Fonds ausgewiesen, für die Kostenausweise können Ver- gangenheitswerte herangezogen werden. Implizite Transaktionskosten: Implizite Transaktionskosten stecken in der Geld-Brief- Spanne, also der Differenz zwischen An- und Ver- kaufskurs eines Wertpapiers. Ein Beispiel zeigt, was gemeint ist: Eine Anleihe ist 100 Euro wert. Ein Broker erwirbt sie für 99 Euro und verkauft sie für 101 Euro. In diesem Fall läge die Geld- Brief-Spanne bei zwei Euro, die Transaktionskos- ten für Käufer und Verkäufer beliefen sich jeweils auf einen Euro. Für die Ermittlung der impliziten Kosten gibt es unter Mifid II jedoch keine einheit- lichen Vorgaben. Daher wenden Fondsgesell- schaften unterschiedliche Methoden an. Dies macht einen Vergleich der Transaktions- kosten von Fonds verschiedener Häuser nahezu unmöglich. Schätzmethode: Bei der Schätzmetho- de wird vereinfacht gesagt die Hälfte der Geld-Brief-Spanne veranschlagt. Allerdings ziehen die Gesellschaften nicht zwingend das tatsäch- liche Portfolio heran. Stattdessen dient ihnen pro Anlageklasse oft eine bestimmte Benchmark als Orientierungswert. So werden etwa die durch- schnittlichen Geld-Brief-Spannen von ETFs ver- wendet und mit der Umschlagshäufigkeit im Portfolio multipliziert. Arrival-Price-Verfahren: Beim Arrival-Price- Verfahren wird die Differenz des tatsächlichen Kauf- oder Verkaufspreises zum Kurs bei Order- aufgabe errechnet. Ist dieser nicht bekannt, weil in der Vergangenheit nicht für jede einzelne Transaktion der Kurs bei Ordererteilung erfasst wurde, wird ein Referenzwert herangezogen. Dies kann der Eröffnungskurs des Papiers sein. Ist die- ser ebenfalls nicht bekannt, so wird der Schluss- kurs des Vortags verwendet. Würde ein Fondsma- nager beispielsweise an einem Nachmittag eine Aktie für 15,30 Euro kaufen, die morgens zu 15 Euro in den Handel gegangen ist, werden 30 Cent als implizite Transaktionskosten veranschlagt. Wäre der Kurs bis zum Kauf auf 14,70 Euro gesunken, würden Transaktionskosten von minus 30 Cent verzeichnet. So können auf dem Papier negative Transaktionskosten entstehen, obwohl diese mit der Realität wenig zu tun haben. € VERTRIEB & PRAXIS Ex-post-Kostenausweis FOTO: © UNION INVESTMENT 286 fondsprofessionell.de 4/2020

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