FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2020

Wird das Modell genutzt, fließen bei einem Fonds, dessen Geschäftsjahr von Ja- nuar bis Dezember reicht, in den Ex-post- Kostenausweis für das Jahr 2019 de facto die Produktkosten des Kalenderjahres 2018 ein. Reicht das Geschäftsjahr von Juli bis Juni, sind die Zahlen zwar aktueller, mit dem Berichtszeitraum der Kosteninforma- tion stimmen sie dennoch nicht überein. Erstaunliche Szenarien Für den Anleger kann das zu erstaun- lichen Szenarien führen. Nicht nur, dass er in seinem Kostenausweis für 2019 in Wirk- lichkeit die Produktkosten aus demVorjahr sieht. Möglicherweise wird in dem ver- meintlich aktuellen Bericht für einen Fonds auch noch eine Performance Fee ausgewiesen, obwohl der in den vorange- gangenen zwölf Monaten gar nicht per- formt und daher auch keine Erfolgsgebühr berechnet hat. Gerade wenn es sich um einen Kunden handelt, in dessen Depot einige Millionen Euro lagern, springt dem Anleger so etwas natürlich ins Auge. So ein Kunde ruft dann schon mal irritiert beim Vermittler an, um zu fragen, wofür er diese Performance Fee denn eigentlich bezahlt haben soll. Überraschungen kann ein Ex-post-Kos- tenausweis auch für neue Fondskunden bereithalten. Ein Beispiel: Ein Anleger er- öffnet im Mai 2020 ein Depot bei einem Institut, das die Kostenberichte im April versandt hat. Seinen ersten Kostenbericht erhält er ein wenig zu früh, im April 2021, denn im Jahr danach wäre die Zwölf- monatsfrist längst überschritten. Zeigt das Dokument nun Produktkosten, die im Jahr 2019 angefallen sind, dann sieht der Kunde nicht nur alte Summen. Er sieht Beträge aus einem Zeitraum, in dem er bei dem Institut noch gar kein Depot hatte. Nun hat sich die Bereitstellung der Da- ten zu den Produktkosten 2020 im Ver- gleich zum Vorjahr verbessert, wie viele Institute berichten. Dennoch ist noch Luft nach oben. „Auch in diesem Jahr gab es wieder einige Herausforderungen, was die Datenbereitstellung durch die eine oder andere KVG angeht“, sagt etwa Jürgen Klöck, Generalbevollmächtigter der Ebase. Wahl zwischen Pest und Cholera Und solange die Zahlen nicht vollstän- dig verfügbar sind, haben Banken und Fondsplattformen nur die Wahl zwischen Pest und Cholera: Entweder sie verschicken ihren Ex-post-Kostenausweis zügig mit fal- schen Daten. Oder sie versenden ihn mit korrekten Zahlen – dann aber erst spät im Jahr. Für Abhilfe könnte hier nur die Bafin sorgen. „Solange die Finanzaufsicht den Kapitalverwaltungsgesellschaften keine kla- re Frist für die Bereitstellung der aktuellen Daten setzt, müssen Banken und Fonds- plattformen im luftleeren Raum operieren“, sagt Kornmayer. Anleger haben keine Kostentransparenz – und kommen mit Fragen auf ihre Berater zu. Doch das Problem der veralteten Daten ist nicht die einzige Baustelle im Ex-post- Kostenausweis. Für irreführende Angaben können auch die Transaktionskosten sor- gen (siehe Kasten vorige Seite): Genau wie im Ex-ante-Kostenausweis wird auch beim Ex-post-Bericht mit Schätzungen gerechnet, die mit der Realität nicht unbedingt viel zu tun haben müssen. Die europäische Wertpapieraufsicht ESMA hat der EU- Kommission im Zuge der Mifid-II-Evalu- ierung allerdings bereits empfohlen, An- passungen vorzunehmen, sodass negative Transaktionskosten künftig nicht ausgewie- sen werden können (siehe auch FONDS professionell 3/2020, Seite 412). Unklare Bezugsgrößen Bleiben die unklaren Parameter zur Kos- tenberechnung, für die der europäische Gesetzgeber nur sehr schwammige Vorga- ben gemacht hat. So ist zum Beispiel vor- geschrieben, dass die Kosten auch in Pro- zent angegeben werden müssen. Doch nach wie vor fehlt eine konkrete Bezugs- größe. „Wir geben einmalige Kosten in Bezug auf die Umsätze und laufende Kos- ten in Bezug auf das durchschnittliche De- potvolumen an“, sagt Patrick Siegel, Experte für Regulierungsfragen bei Union Invest- ment. Der Asset Manager verwaltet Depots für rund 4,5 Millionen Volks- und Raiff- eisenbankkunden. Viele Banken und Fondsplattformen gehen mittlerweile eben- so vor, festgelegt ist das aber nicht. Insgesamt zieht Siegel für den Versand der Kostenberichte 2020 ein erstaunlich positives Fazit: „Für das Union-Depot haben wir den Kunden die Ex-post-Kosten- information im April übersandt. Zu die- sem Zeitpunkt war am Markt eine sehr hohe Datenverfügbarkeit und -qualität gegeben“, sagt er. Doch selbst „sehr hoch“ ist relativ. Und solange die Daten nicht frü- her im Jahr vollständig sind,werden Fonds- anleger in ihren Kostenausweisen auch künftig höchstens teilweise einleuchtende Zahlen sehen. ANDREA MARTENS FP » Es gab 2020 einige Herausforderungen, was die Datenbereitstellung durch die eine oder andere KVG angeht. « Jürgen Klöck, Ebase VERTRIEB & PRAXIS Ex-post-Kostenausweis 288 fondsprofessionell.de 4/2020 FOTO: © EPIC-MOMENT | EBASE

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