FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2020

Sie haben eingangs notwendige Verände- rungen in Bezug auf die Altersvorsorgemit Fonds angesprochen. Speziell bei der Riester-Rente scheint sich außer dem großen Warten auf eine Entscheidung des Finanzministeriums nicht viel zu tun. Grundsätzlich gelte ich als Optimist.Daher erwarte ich auch in dieser Beziehung, dass die Politik, allen voran das BMF, hier noch rechtzeitig eine Lösung präsentieren wird. 16 Millionen Riester-Verträge sind ein einzigartiger Erfolg für die freiwillige priva- te Altersvorsorge. Die geförderte private Altersvorsorge ist gerade im aktuellen de- mografischen Wandel von herausragender Bedeutung und braucht zwingend einen neuen Schub. Was mögliche Modifikatio- nen der Riester-Rente in ihrer jetzigen Form angeht, haben wir vor einem Jahr ge- meinsammit den Verbänden der Versiche- rer und Bausparkassen sinnvolle Vorschläge zur Vereinfachung dieses Vorsorgesystems unterbreitet. Und ich gehe davon aus, dass allen Beteiligten eines bewusst ist: Wenn das BMF bis Weihnachten keinen Entwurf liefert, dann wird es in der aktuellen Legis- laturperiode nichts mehr mit einer Reform der Riester-Rente. Und jedes Jahr ohne solche Verbesserungen ist ein verlorenes Jahr für die private Altersvorsorge. Das heißt aber doch in der Konsequenz, dass es die Riester-Rente angesichts der Zinssituation künftig nur mit geringerer, eventuell gar keiner Garantie geben kann. Vermutlich wird es künftig weniger Pro- dukte mit einer 100-Prozent-Garantie am Markt geben. Das bedeutet, dass individu- elle Kundenpräferenzen besser berücksich- tigt werden können, zum Beispiel mit einer Garantie von 60 bis 80 Prozent. Nur dann wird es möglich sein, auch bei einem Riestersparplan künftig stärker in Aktien zu investieren, um durch entsprechend höhere Renditechancen das Verhältnis von Kosten und Ertrag für den Anleger zu verbessern. Gleichzeitig muss das Produkt inklusive der damit verbundenen Förder- möglichkeiten transparenter und einfacher werden, damit unsere Kunden verstehen, dass das Risiko einer höheren Aktienquote im Sparvertrag über einen langfristigen Zeitraum von 30 oder 40 Jahren immer stärker abnimmt. Und wie steht der BVI zu den Plänen der Regierung, die Aufsicht über 34f-Vermittler der Bafin zu übertragen? Die geplante Übertragung der Aufsicht auf die Bafin wird ihr Ziel einer Vereinheit- lichung und einer gleichzeitigen Verbesse- rung der Beratung nicht erreichen. Denn eine bereits vorhandene Zweiteilung wird lediglich durch eine andere ersetzt. Zwar würden dann künftig neben den Anlage- beratern in Kreditinstituten auch die Fondsvermittler von der Bafin überwacht. Versicherungsvermittler aber stünden wei- terhin unter der Aufsicht von IHK bezie- hungsweise Gewerbeamt. Das ist das Ge- genteil von Vereinheitlichung. Zudem sind viele 34f-Vermittler gleichzeitig als Versiche- rungsvermittler tätig. Sie würden dann sowohl von der Bafin als auch weiter von den IHKen und Gewerbeämtern beauf- sichtigt. Viele 34f-Vermittler, für die die An- lagevermittlung nur ein Baustein in ihrem Angebot ist, würden sich dann nur noch auf Versicherungsprodukte beschränken, um diese kostspielige Doppelaufsicht zu vermeiden. Am Ende würden Produktviel- falt und Qualität der Beratung leiden, und den Schaden hätte der Anleger. Vielen Dank für das Gespräch. HANS HEUSER FP VITA: Alexander Schindler Im Jahr 2004 wurde Alexander Schindler in den Vorstand der Union Asset Management Holding berufen. Seit Mai 2017 ist er Mitglied beim European Parliamentary Financial Services Forum (EPFSF) in Brüssel und gehört als Mitglied der ESMA Securities and Markets Stakeholder Group an. Im September 2020 wurde Schindler zum Präsidenten des BVI gewählt. » Die geplante Über- tragung der Aufsicht auf die Bafin wird ihr Ziel einer Verbesserung der Beratung nicht erreichen. « Alexander Schindler, Union Investment VERTRIEB & PRAXIS Alexander Schindler | Union Investment FOTO: © UNION INVESTMENT 356 fondsprofessionell.de 4/2020

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