FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2020

Daniel Adolph von der Anwaltssozietät Hengeler Mueller die Problematik. „Kryp- to-Assets müssten sich unter bestehenden Anlageklassen wie Wertpapieren oder Bar- geld subsumieren lassen. Solange das nicht geschehen ist, können Publikumsfonds sol- che Anlagen nicht in das regulatorische Gitter einsortieren.“ Anders sieht dies bei geschlossenen Spezialfonds aus. „Sie kön- nen auch Vermögenswerte erwerben, die nicht konkret eingestuft sind, solange ihr Wert ermittelt werden kann.“ Einziges Hemmnis Eine elektronische Ausgabe von Fonds- anteilen wirft ebenfalls weitreichende Fra- gen auf. „Für den Vertrieb von tokenisier- ten Fondsanteilen müsste die Regulierung nachziehen“, erläutert Karb. So müsste bei- spielsweise sichergestellt sein, dass auch die E-Fonds nur von Instituten und Vermitt- lern mit entsprechender Erlaubnis vertrie- ben werden können. Zudem müsse ge- währleistet sein, dass Anleger die Pflichtdo- kumente erhalten, die Geeignetheit ermit- telt und die Geldwäscheprüfung und Legi- timation abgeschlossen wurden. „Das ein- zige Hemmnis bei der Tokenisierung von Fondsanteilen ist die Regulierungsseite“, hält der Marktkenner fest. „Die Technologie ermöglicht mittler- weile alles.“Der Gesetzgeber werde allerdings ein genaues Augenmerk auf die Entwicklung legen, bevor er digitale Werte für die besonders schützenswerten Verbraucher über Publikumsfonds öffne, meint der H&A-Manager. Sein Haus plant die Auflage eines Pilot-Fonds, der in Krypto- werte investiert. Dafür gründeten die Frankfurter eigens die Hauck & Aufhäuser Innovative Capital, deren Geschäftsführer Karb ist.Die Gesellschaft will einen Spezial-AIF auflegen, der allerdings nicht als Sondervermögen strukturiert ist. Der AIF soll neben Bitcoin und anderen Payment-Token auch in sogenann- ten Utility- und Investment-Token anlegen, die digitalen Wertpapieren gleichkommen. „Wir wollen damit bei professionellen und institutionellen Investoren das Vertrauen schaffen, damit diese über bekannte Vehi- kel, Strukturen und Partner in Krypto- Assets investieren können“, sagt Karb. Per- spektivisch sieht sich die Privatbank aber nicht selbst als Krypto-Manager, sondern als Serviceplattform für Fondsinitiatoren. Europäische Impulse Auch wenn sich Deutschland in diesem Punkt zum Vorreiter der Digitalisierung aufschwingen mag, kommen auch von gesamteuropäischer Ebene Impulse. So schnürte die EU-Kommission ein Maßnah- menpaket zur Digitalisierung, darunter einen Vorschlag für eine Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Mica). „Sie dient als Auffangbecken und erfasst die Finanz- dienstleistungen aus dem Bereich der Kryptowerte, die nicht durch die bestehen- den Regelungen wie Mifid II erfasst wer- den“, erläutert Alexander Wellerdt von der Kanzlei Hengeler Mueller. Der Kommissionsvorschlag kann für die deutsche Vorreiterrolle einen unangeneh- men Effekt haben. „Eckpunkte der euro- päischen Richtlinien müssen auch in den deutschen Regelungen reflektiert werden“, erläutert Wellerdt. „Das kann dazu führen, dass die durch- aus griffigen und treffenden natio- nalen Regeln wie zum Krypto-Ver- wahrgeschäft in Deutschland noch einmal angepasst werden müssen.“ Dennoch wünschen sich Beobach- ter ein einheitliches Vorgehen. „Mich würde es freuen, wenn in Europa die Harmonisierung besser gelingen würde“, sagt etwa Capco- Experte Hahn. „Momentan exis- tieren viele Einzelregelungen. Das ist kontraproduktiv, wenn ein Finanzdienstleister im europäi- schen Raum ein Angebot positio- nieren möchte.“ SEBASTIAN ERTINGER FP Treiber des Wandels Welche Technologie wird den größten Einfluss auf das Fondsgeschäft haben?* KI und Blockchain gelten bei Fondshäusern als bahnbrechend. *Umfrageunter200AssetManagern inEuropa imJanuarundFebruar2020 |Quelle:Calastone/FundsEurope Anteil der Nennungen Andere Robotik Reg-Tech Big Data Blockchain Künstliche Intelligenz 30 % 28 % 21 % 13 % 6 % 2 % » Portfoliomanager stehen vor der Frage, ob es sich im rechtlichen Sinne umWertpapiere oder Bargeld handelt, wenn sie Bitcoins kaufen. « Daniel Adolph, Hengeler Mueller STEUER & RECHT E-Fonds FOTO: © HENGELER MUELLER 410 fondsprofessionell.de 4/2020

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