FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2020
FONDSPOLICEN I Barmenia beteiligt sich an Prisma Life Die Barmenia Versicherungsgruppe koope- riert mit der Prisma Life. Der in Wuppertal ansässige Versicherer übernimmt zudem 25,1 Prozent der Anteile an dem liechten- steinischen Lebensversicherer, der auf Fondspolicen spezialisiert ist. Die Zusam- menarbeit ist laut einer Pressemitteilung langfristig angelegt, die Barmenia schließt eine Erhöhung ihres Anteils an der in Ruggell ansässigen Prisma Life in der Zukunft nicht aus. Mit dem Zusammengehen möchte der deutsche Versicherer, der bislang nur hier- zulande tätig ist, seine Präsenz auf andere europäische Märkte ausdehnen. „Die Ex- pertise der Prisma Life im internationalen Geschäft für fondsgebundene Lebensver- sicherungen hat das Potenzial, Räume zu öffnen und neue Märkte in Europa zu erschließen. Hier kann auf ein festes Fun- dament aufgesetzt werden“, heißt es in der Mitteilung. Andreas Eurich, Vorstandsvor- sitzender der Barmenia, kommentiert den Schritt wie folgt: „Als verantwortungsvoll handelndes und am Prinzip nachhaltiger Handlungsziele ausgerichtetes Unterneh- men ist es unser Anliegen, langfristige Part- nerschaften zu schließen. Die zusätzlichen Kompetenzen der Prisma Life machen uns langfristig stärker.“ FP Andreas Eurich, Barmenia Versicherungen: „Die zusätzlichen Kompetenzen der Prisma Life machen uns langfristig stärker.“ Urteilsticker § Policen-Rückabwicklung | KG Berlin | 22. 5. 2020 | Az. 6 U 12/19 Das Kammergericht wies die Klage eines Kunden ab, der seine Lebenspolice wegen mangelnder Aufklärung über das Wider- spruchsrecht bei Abschluss rückabwickeln wollte. Denn der Kunde habe alle Vertrags- pflichten erfüllt und damit deutlich gemacht, dass er den Vertrag auch erfüllen wollte. § BU-Policen | OLG Braunschweig 13. 8. 2020 | Az. 11 U 15/19 Ein Versicherer kann von einem Vertrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung zurück- treten, wenn ein Versicherungsnehmer beim Vertragsschluss Fragen zum Gesundheitszu- stand bewusst wahrheitswidrig beantwortet. Das unterstrich das OLG in seinem Beschluss. § Firmierung | OLG Düsseldorf 22. 4. 2020 | Az. 20 U 153/19 Das OLG Düsseldorf hat in dem Beschluss entschieden, dass ein Versicherungsvermittler nicht unter dem Namen „[XYZ] Assekuranz Service GmbH“ firmieren darf. Nur Versiche- rungsgesellschaften dürfen „Assekuranz“ im Namen führen. Finanzprofis in Bewegung ››› Die aktuellsten News täglich auf fondsprofessionell.de Oliver Schoeller wurde zum neuen Vizepräsidenten der Amice , des europäi- schen Interessenverbands der Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, ge- wählt. Schoeller ist derzeit Vorstandschef der Gothaer. Thomas Bischof wird zum Jahreswechsel Vorstands- chef der Gothaer All- gemeine Versicherung . Bischof war bislang Vor- standsvorsitzender der Württembergischen Versi- cherung und ihrer Töchter. Zum Jahreswechsel über- nimmt Zeliha Hanning den Vorstandsvorsitz der Würt- tembergischen Versiche- rung und daneben auch das Vertriebsressort. Han- ning kam im Jahr 2000 zur Württembergischen. Ende September folgte Cle- mens Jungsthöfel Roland Vogel als Finanzvorstand der Hannover Rück nach. Jungsthöfel war bislang Finanzvorstand der zum Talanx-Konzern gehörenden HDI Global. Jacques Wasserfall wird wiederum Vorstandschef der Württembergischen Lebensversicherung und der Württembergischen Krankenversicherung. Er ar- beitet seit Juli 2020 bei der Württembergischen Leben. NEWS & PRODUCTS Versicherungen 74 fondsprofessionell.de 4/2020 FOTO: © WIM WOEBER, AMICE, W&W, HANNOVER RÜCK
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