FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2021

Editorial MEINUNG wwk-intelliprotect.de Update inklusive! WWK IntelliProtect ® 2.0 Krisenfest. Wertsteigernd. D ie Mitte März scharf gestellte EU-Offenle- gungsverordnung verpflichtet Fondsanbieter darzulegen, wie sie mit dem Thema Nachhaltigkeit umgehen (siehe auch Seite 400). Diese Transparenz ist wichtig, ohne sie lässt sich das vielfach vermutete Greenwashing nicht bekämpfen.Doch leider gehen Teile der Asset-Management-Branche mit der Ver- ordnung so um, dass sie diesem Greenwashing- Verdacht womöglich neue Nahrung geben. Der Grund: Die Verordnung schafft de facto neue Produktkategorien. Für Fonds, die eine ESG- Strategie oder konkrete Nachhaltigkeitsziele verfol- gen, schreibt das Regelwerk in Artikel acht und neun umfangreiche Offenlegungspflichten vor. Einige An- bieter verkünden nun stolz via Pressemitteilung, wie viele ihrer Fonds unter einen dieser Artikel fallen. Zu lesen sind Formulierungen à la „qualifizieren sich für Artikel acht“ oder „erhalten eine Artikel- neun-Einstufung“ – ganz so, als handle es sich um ein Gütesiegel, das die EU vergeben würde. Doch das ist nicht der Fall.Die Anbieter stufen ihre Fonds vielmehr selbst ein.Mit Artikel acht und neun sind außerdem keinerlei qualitative Vorgaben verbunden. Ein entsprechender Fonds darf beispielsweise weiter- hin in Unternehmen investieren, die eifrig Kohlen- dioxid ausstoßen. Er muss diese Emissionen nur ausweisen. Der Name der Verordnung ist an dieser Stelle Programm: Es geht um Offenlegung, nicht um ein Urteil über ökologisch oder ethisch korrekte Investments. Daher sollten sich die Anbieter davor hüten, ihr Marketing zu überreizen. FP Vorsicht vor nachhaltig falschem Marketing Ihr Bernd Mikosch, Chefredakteur fondsprofessionell.de 1/2021 11 FOTO: © AXEL GAUBE FÜR FONDS PROFESSIONELL

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