FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2021

kräftig unterscheiden können, fällt selbst erfahrenen Maklern der Überblick schwer. Die Stiftung Warentest hatte 2018 eine Vereinfachung versucht und lediglich sie- ben Leistungspunkte herausgehoben, ohne sie zu bewerten: Außenversicherung,Hotel- kosten bei unbewohnbarer Wohnung, La- ger- und Transportkosten bei nötiger Zwi- schenlagerung des Hausrats, Einbruchdieb- stahl aus Kfz sowie aus Schiffskabinen, Diebstahl von Gartenmöbeln und Nacht- schutz für Fahrräder. Man ahnt schon den Einwand der Willkür bei derartiger Aus- wahl wichtiger Kriterien. Schaut man sich den Test vom Sommer 2020 an, so hat sich an den Kriterien kaum etwas geändert. Stattdessen wird der Preis in den Vordergrund gerückt. Trotz dieser eher eindimensionalen Betrachtungsweise waren noch 44 Fußnoten in der Tabelle nötig, um Unterschiede zu markieren. „Einen solch lückenhaften Vergleich kann sich kein Makler leisten, weil er Gefahr läuft, wichtige Risiken zu vergessen und im Schadenfall dafür wegen Falschberatung haftbar gemacht zu werden“, sagt MiBB- Chef Klabe. Sonderkonzepte Klabe selbst hat mit zwei Versicherern als Risikoträger eigene Hausrat-Sonderkon- zepte entwickelt, und zwar mit der GVO (nur Hausrat) und der Bayerischen (Paket von Hausrat, Haftpflicht und Glasversicherung). Da- bei sind ihm vor allem drei übergeordnete Leistungen wichtig, die so einfach nicht überall durchzusetzen sind: Da ist erstens die Best- oder Höchstleistungs-Garantie: Was der bisherige Versiche- rer in einem für alle Kun- den angebotenen Tarif ver- spricht, ist auch im neuen Vertrag versichert. Zweitens die Bestands-Garantie: Egal was im MiBB- Tarif womöglich nicht enthalten ist, ist im Zweifel mitversichert, sofern es im Vorver- trag des Kunden eingeschlossen war. Und drittens die Innovationsklausel: Egal welche Bedingungsverbesserungen in der Zukunft noch von dem aktuellen Anbieter oder der Konkurrenz kommen, sie sind prämien- neutral eingeschlossen. „Die Bestands-Garantie geben wir unse- ren Kunden ohne zeitliche Beschränkung für die Vorversicherung und verringern da- mit auch das Haftungsrisiko des Vermitt- lers“, hebt der Makler hervor. Das sei längst nicht überall so. Der Maklerversicherer Rhion etwa bietet das selbst in seinem Pre- mium-Tarif rückwirkend nur für fünf Jahre. „Das lässt Kunden und Makler womöglich später im Regen stehen“, meint Klabe. Dass sich der Tarif für den Anbieter den- noch rechnen kann, liegt an der niedrigen Schadenquote von 6,6 Prozent – der Marktdurchschnitt liegt bei 37 Prozent. Und warum liegt die Quote so tief? „Die Kunden müssen sich bei mir bewerben“, sagt Klabe. Nur wer es auf zuletzt fünf schadenfreie Jahre brachte, wird in den Sondertarif aufgenommen. Makler haben bei schadenarmen Beständen ebenfalls we- niger Arbeit, sodass alle Beteiligten gewin- nen. Ihm gehe es vor allem darum, Kunden fernzuhal- ten, die ständig Kleinstschä- den einreichen, sagt Klabe. Darüber hinaus vermittelt er auch „normale“ Tarife anderer Hausratversicherer, etwa von der Haftpflicht- kasse, Interrisk oder VHV. Mit ähnlichen Garantien arbeitet auch der Maklerver- bund Charta Börse für Ver- sicherungen in Düsseldorf. Er bietet drei Hausrat-Spe- zialpolicen an – von AIG, Basler und Bayerische. „Die Anpassung der Bestands- verträge an die neueste Be- dingungsgeneration erfolgt automatisch und ohne eine Veränderung des Beitrags“, Profitables Geschäft Was die Hausratversicherung leistet und kostet Mit einer Schaden-Kosten-Quote in Relation zu den vereinnahmten Beiträgen von 70 Prozent ist die Hausratversicherung die gewinnträchtigste Sparte der Sachversicherer in Deutschland überhaupt. Quelle:GDV 1 GebuchteBruttobeiträge | 2 Bruttoaufwendungen fürSchadenfälle | 3 nachSchadenabwicklung | 4 GDV-Hochrechnungzum28.11.2020 0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 2020 4 I 2019 I 2018 I 2017 I 2016 I 2015 I 2014 Mrd. Euro 55 % 60 % 65 % 70 % 75 % 80 % 85 % 90 % Einnahmen 1 Leistungen 2 Schaden-Kosten-Quote 3 » Der Pauschaltarif lohnt sich meist bei Wohnungsgrößen ab 100 Quadratmetern. « Bernhard Klabe, MiBB fondsprofessionell.de 1/2021 263

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