FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2021

Das Gebäude des Europäischen Parlaments in Straßburg mit den Flaggen der EU-Mitgliedsstaaten: Der Ex-post-Kostenausweis funktioniert in vielen dieser Länder nicht, da es keine praktikablen Fristen gibt. Kosten hier und anderswo Der Ex-post-Kostenausweis nach Mifid II soll Anlegern volle Trans- parenz bieten. Das klappt in Deutschland nicht wirklich. Wie sieht es in anderen Ländern aus? FONDS professionell hat sich umgehört. D as Spiel geht in eine neue Runde: 2021 werden deutsche Banken und Fondsplattformen zum dritten Mal die sogenannten Ex-post-Kostenausweise an ihre Anlagekunden versenden. Diese Infor- mationen müssen Wertpapierdienstleister ihnen einmal pro Jahr zur Verfügung stel- len. So schreibt es die EU-Finanzmarkt- richtlinie Mifid II vor, die im Januar 2018 in Kraft getreten ist. In den ersten beiden Runden lief die Bereitstellung der Kostenberichte nicht gerade rund, denn hierzulande haben die Institute im Wesentlichen zwei Probleme: Zum einen nennt ihnen die Finanzaufsicht Bafin für den Versand der Ex-post-Kosten- ausweise eine wenig praxistaugliche Frist: „Anknüpfungspunkt ist der jeweilige Be- ginn der laufenden Geschäftsbeziehung“, teilt die Behörde mit. Von da an sollen Kunden einmal in zwölf Monaten eine Ex-post-Kosteninformation erhalten. Da es aufgrund des hohen Aufwands für die Erstellung der Ex-post-Kostenausweise unmöglich ist, jedem einzelnen Kunden jeweils zum Stichtag seine Übersicht zur Verfügung zu stellen, erfolgt der Versand einmal pro Jahr gesammelt. Damit auch Kunden, die im ersten Quartal des Vorjah- res eine Geschäftsbeziehung aufgenom- men haben, ihren Kostenbericht pünktlich erhalten, wäre es notwendig, die Doku- mente in den ersten drei Monaten des Fol- gejahres bereitzustellen. Doch das kann nicht funktionieren. Datenmangel zu Jahresbeginn Im Ex-post-Kostenausweis müssen Ban- ken sämtliche Produktkosten aufführen, die im Zusammenhang mit einer Geld- anlage angefallen sind (alle Kostenblöcke siehe Kasten nächste Seite). Die tatsächli- chen Kosten von Fonds für die vorangegan- genen zwölf Monate sind zu Jahresbeginn aber noch nicht verfügbar. Dafür müssen die testierten Jahresabschlüsse vorliegen. Daher erlaubt ihnen die Finanzaufsicht, die jüngsten testierten Zahlen zu verwenden. Damit haben die Institute die Wahl zwi- schen zwei Übeln: Entweder sie verschicken die Kostenberichte zügig mit zum Teil alten Daten.Oder sie versenden sie erst spät im Jahr mit korrekten Zahlen. Für Abhilfe könnte hier die Bafin sorgen, wenn sie den Produktanbietern eine klare Frist für die Bereitstellung der aktuellen Daten setzen würde. Doch das ist nicht passiert. So läuft es in Österreich Da nun die nächste Runde ansteht, woll- te FONDS professionell in Erfahrung brin- gen, wie der Versand der Ex-post-Kosten- berichte eigentlich in anderen Ländern der Europäischen Union läuft. „In Österreich gibt es auch keine Frist für den Versand der Ex-post-Kostenausweise“, sagt Günther Ritzinger, geschäftsführender Gesellschafter des Beratungsunternehmens Kapitalmarkt Consult KCU aus Wien. Die österreichische Finanzaufsicht FMA habe lediglich festgelegt, dass die Kostenberichte binnen einer „angemessenen Frist“ ver- schickt werden müssen. „Idealerweise erfolgt nach Ansicht der Behörde die Ver- sendung im Folgequartal, eines Kalender- jahres“, berichtet Ritzinger. Dass dieser „behördliche Wunsch“ von zahlreichen Finanzinstituten in der Praxis eingehalten VERTRIEB & PRAXIS Ex-post-Kostenausweis FOTO: © IFEELSTOCK | STOCK.ADOBE.COM 304 fondsprofessionell.de 1/2021

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