FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2021

Die Rückforderung einer Provision gehört zu den Dingen, die wohl jeder Vermittler vermeiden möchte. FONDS professionell erläutert, wann es dazu kommen kann – und wann die Provision wirklich verdient ist. Geld zurück! Für Vermittler von Versicherungen und Kapitalanlagen ist die Rückforderung von Provisionen ein großes Problem. Doch in welchen Fällen sind solche Ansprüche eigentlich gerechtfertigt? Z u den wichtigsten Aufgaben eines Vermittlers von Versicherungen und Finanzanlageprodukten gehört es, für seine Kunden die passenden Policen oder Fonds zu beschaffen. Der Zeit- und Arbeitsauf- wand kann abhängig vom jeweiligen Pro- dukt beträchtlich sein. Daher trifft Berater eine Rückforderung der Provisionen – ihr Lohn für das Zustandekommen eines Geschäfts (siehe Kasten Seite 408) – in finanzieller Hinsicht hart. Die Forderung, eine bereits ausbezahlte Provision zurückzuzahlen, kann grundsätz- lich auf alle Vermittler im Finanzdienstleis- tungssektor zukommen. Für einige gehört sie fast zum Geschäftsalltag, andere sind damit nur bei Schadenersatzklagen oder während einer komplexen juristischen Aus- einandersetzung im Rahmen eines Insol- venzverfahrens konfrontiert. Welche Situa- tionen sind das aber genau? FONDS pro- fessionell ging auf Spurensuche. Versicherungsvermittler, gleich ob es sich um gebundene Ausschließlichkeitsvertreter oder freie Makler handelt, dürften beim Stichwort Provisionsrückforderungen nur mit den Achseln zucken. Sie müssen das Risiko der Stornierung einer Lebensver- sicherung in den ersten fünf Jahres des Vertrags und den anteiligen Verlust ihrer Vergütung immer einkalkulieren – auch wenn die Stornoquote im Jahr 2019 bei nur 2,68 Prozent lag. Versicherungsgesellschaften entnehmen bekanntlich die im Voraus bezahlten Ab- schlussprovisionen für eine Lebenspolice verteilt über die ersten fünf Jahre nach Vertragsunterzeichnung aus den Prämien – die sogenannte Zillmerung. Wenn ein Kunde seine Versicherung vor Ende der fünf Jahre kündigt, muss der Vermittler einen Teil der Zuwendungen erstatten. Berater bauen daher eine Stornoreserve auf. Widerruf „Stornos und anteilige Rückzahlungen von Provisionen aufgrund von Zillmerun- gen wie bei Versicherungspolicen gibt es bei offenen oder geschlossenen Investment- fonds nicht“, sagt Philipp Mertens von der Düsseldorfer Kanzlei BMS Rechtsanwälte. „Der Grundsatz, dass die Provision das Schicksal der Prämie teilt, gilt im Fonds- bereich und bei anderen Vermögensanla- gen in der Regel nicht.Mit dem rechtskräf- tigen Kauf eines Finanzinstruments sind die Abschlussprovisionen verdient.“ Aller- dings, so der Jurist weiter, können Kunden unter Umständen den Kauf eines geschlos- senen Fonds oder einer Kapitalanlage in- nerhalb von zwei Wochen nach Vertrags- abschluss widerrufen. Dann müsste der Finanzanlagenvermittler seine Provisionen, wenn er sie schon erhalten hat, zurückzah- len. Ein Widerrufsrecht existiert auch bei Versicherungspolicen. In diesem Fall muss der Vermittler seine Provisionen ebenfalls vollständig erstatten. Vertragsverletzung Die eben aufgezählten Beispiele für Courtagerückzahlungen, die Berater leisten müssen, basieren auf Vertragskündigungen durch den Endkunden. Bei den übrigen bekannten Konstellationen sind Fehler der Vermittler die Ursache – Fälle auf Basis von Insolvenzen ausgenommen, dazu unten mehr. Jedem Vermittler können unter STEUER & RECHT Provisionen FOTO: © PATHDOC | STOCK.ADOBE.COM, MARCUS WILDELAU | BEMK RECHTSANWÄLTE 406 fondsprofessionell.de 1/2021

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