FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2021

Kein Depot bei US-Indiz Seit die Bundesrepublik die Regelungen des Foreign Account Tax Compliance Act in nationales Recht umgesetzt hat, verweigern deutsche Banken US-Steuerpflichtigen zunehmend die Geldanlage. E s ist schon eine Weile her, als ein Schreiben ihrer Bank bei Jenny Angst auslöste. 2016 war es, als das Kreditinstitut der Universitätsas- sistentin, die zu diesem Zeitpunkt bereits seit über 20 Jahren in Groß- britannien lebte, mitteilte, von nun an würden all ihre steuerrelevanten Daten an die oberste US-Steuerbe- hörde gemeldet. Jenny – anders möchte sie in der Presse nicht ge- nannt werden – besaß seit ihrer Ge- burt die amerikanische Staatsbürger- schaft,war jedoch schon zum Studi- um nach England gekommen und hatte sich hier ihr Berufsleben aufge- baut. In den USA hatte sie nie ein Einkommen erzielt. Keine Steuern, viele Daten Jenny erteilte ängstlich einemUS- Steuerberater den Auftrag, die US- Steuererklärungen der vorangegan- gen fünf Jahre vorzubereiten und dem Finanzamt in den USA nach- zureichen. Die Rückmeldung: Für jedes einzelne Jahr belief sich die zu zahlen- de Steuersumme auf exakt 0,00 Dollar. Und obwohl Jenny in den USA weiterhin keinerlei Zahlungen an den Fiskus zu leis- ten hat, übermittelt ihre Bank seit 2016 alle relevanten Daten zu ihrer Person und ih- ren finanziellen Verhältnissen an die Verei- nigten Staaten. Dagegen hat Jenny eine Datenschutzbeschwerde gegen den briti- schen Fiskus eingelegt. Genauer gesagt wehren sich Jenny und ihr Steueranwalt Filippo Noseda, Partner der britischen Kanzlei Mishcon de Rey, gegen den „Foreign Account Tax Com- pliance Act“, kurz: Fatca (siehe Kasten nächste Seite). Fatca bringt für Banken und andere Finanzdienstleister, die ihren Sitz in sogenannten Partnerländern haben, ver- schärfte Vorschriften für das Reporting an die oberste US-Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) mit sich. Partnerländer sind Staaten wie Großbritannien und Deutschland, die sich über bilaterale Abkommen mit den USA dazu verpflichtet ha- ben, die Fatca-Reglungen in nationa- les Recht umzusetzen.Damit möch- te die Regierung in Washington ver- hindern, dass US-Steuerpflichtige Gelder über das Ausland am ameri- kanischen Fiskus vorbeischleusen. Abschied von US-Kunden Im Prinzip keine schlimme Sache, wenn sich in der Praxis nicht Pro- bleme auftun würden. So kündigen in Deutschland Banken ihren US- Kunden Konten und Depots, weil sie den umfangreichen Reporting- Pflichten nicht nachkommen kön- nen – wie zuletzt die Augsburger Aktienbank (AAB). In der Bundesrepublik müssen Banken und andere Finanzinstitute seit Juli 2014 alle Daten von Kun- den an die IRS melden, die nach dem Fatca-Abkommen „Personen der Vereinigten Staaten“ sind. Dies geschieht in zwei Schritten. „Zuerst werden die Datensätze an das Bundeszentralamt für Steuern weitergelei- tet, von dort aus dann an die IRS“, erklärt Noseda. „Bei beiden Übertragungen kann es jederzeit dazu kommen, dass die Infor- mationen gehackt werden.“ Da es sich da- bei um äußerst umfangreiche persönliche Pass der Vereinigten Staaten: Wer sich mit diesem Dokument ausweisen kann, hat in Deutschland faktisch keine Chance mehr auf ein Fondsdepot – dank eines Abkommens namens Fatca. STEUER & RECHT Fatca FOTO: © MARIUSZ BLACH | STOCK.ADOBE.COM, URBAN, THIER & FEDERER 414 fondsprofessionell.de 1/2021

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