FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2021

COURTAGEN Vorerst kein Provisions- Cap für Lebenspolicen Der seit Langem geplante Provisionsdeckel bei Lebensversicherungen ist zumindest vorerst vom Tisch.Das Bundesfinanzminis- terium (BMF) sieht nach eigenen Angaben zwar weiterhin Handlungsbedarf für einen solchen Cap, hat aber einen Provisions- deckel von maximal 2,5 Prozent bei Rest- schuldversicherungen vorgezogen. Kurz zuvor hatten Vermittlerverbände einen inoffiziellen Referentenentwurf des BMF kritisiert. Sie fürchteten, dass mit diesem ein Courtagedeckel bei Lebenspolicen „durch die Hintertür“ kommen könnte: Mit dem Entwurf wollte das BMF im Ver- sicherungsaufsichtsgesetz einen neuen Para- grafen einführen, der Abschlussprovisionen neu definierte – nicht nur bezogen auf Restschuldpolicen, sondern auf alle Versi- cherungen. Dieser Passus hätte laut Exper- ten einen Cap bei Lebenspolicen zumin- dest vorbereiten können. „Das von der SPD geführte BMF plant hier durch die Hintertür einen beispiellosen ordnungspo- litischen Eingriff in die Privatautonomie der Versicherungskaufleute und ihrer Frei- heit, die Höhe der Provisionen selbst zu bestimmen“, sagte daher Michael H.Heinz, der Präsident des Bundesverbandes Deut- scher Versicherungskaufleute (BVK). FP Urteilsticker § PKV | BGH | Urteil vom 16. 12. 2020 | Az. IV ZR 314/19 Wollen private Krankenversicherer ihre Beiträ- ge erhöhen, müssen sie den Versicherten mit- teilen, auf welcher Rechnungsgrundlage sich etwas verändert hat. Ansonsten ist die Erhö- hung unwirksam und zurückzuzahlen, so der Bundesgerichtshof in seinem Grundsatzurteil. § D&O-Schutz | BGH | Urteil vom 18. 11. 2020 | Az. IV ZR 217/19 Veranlasst ein Manager nach der Insolvenz seines Unternehmens Zahlungen, kann der Insolvenzverwalter diese vom Manager zurückverlangen. Allerdings unterliegen die Forderungen dann dem Versicherungsschutz einer D&O-Versicherung. § Direktversicherung | FG Münster | 29. 10. 2020 | Az. 15 K 1271/16 E Die Besteuerung der Einmalzahlung einer Direktversicherung mit dem vollen Einkommen- steuersatz ist rechtens. Die Beiträge waren in der Einzahlphase vollumfänglich steuerfrei gestellt worden, sodass eine Beschränkung der Steuerpflicht nach Paragraf 22 Nr. 5 Satz 2 EstG nicht greift, so das Finanzgericht. BVK-Präsident Michael H. Heinz kritisierte den Referentenentwurf des BMF als Eingriff in die Privatautonomie der Vermittler durch die Hintertür. Finanzprofis in Bewegung ››› Die aktuellsten News täglich auf fondsprofessionell.de Die VPV hat Dietmar Stumböck in den Vorstand geholt und ihm das Ressort Vertrieb und Marketing übertragen. Stumböck leitet seit dem Jahr 2013 die Landesdirektion Süd der Versicherungsgesellschaft. Die VPV -Vorstände Torsten Hallmann und Lars Georg Volkmann haben das Un- ternehmen indes verlassen. Hallmann leitete den Be- reich Personal und Service, Volkmann den Vertrieb und das Marketing. In die Vorstände der HDI Lebensversicherung und der HDI Systeme zog An- fang März Dirk Böhme ein. Er folgt Michael Krebbers nach und wird damit zu- künftig die IT-Systeme der Assekuranz verantworten. Günther Blaich ist neuer Gesellschafter-Geschäfts- führer der in Hannover ansässigen Versicherungs- analysten Franke und Bornberg . Blaich wechselt von der Swiss Life Deutsch- land Vertriebsservice. Die Deutsche Familienver- sicherung (DFV) hat mit Karsten Paetzmann einen neuen Finanzvorstand. Zu- vor war er als Partner und Sprecher der Leitung Finan- cial Services bei BDO Deutschland tätig. NEWS & PRODUCTS Versicherungen FOTO: © VPV, HDI, DFV, FRANKE UND BORNBERG, BVK 80 fondsprofessionell.de 1/2021

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