FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2021

Die Projektentwicklung leidet generell unter einer Finanzierungslücke. Ich bekom- me mehrfach pro Woche Finanzierungsa- nfragen. Non-Banks sind aus dem Finan- zierungsmix für Projektentwickler nicht mehr wegzudenken. Um besonders attraktive Projekte aus der Soravia-Pipeline werden Sie wahrschein- lich mit dem einen oder anderen Family Office ringen, es finanzieren zu dürfen. Nein, allenfalls ringt das eine oder andere Family Office mal mit uns. Wir sind für die Soravia ein bekannter, günstiger und flexibler Finanzierer. Alle drei Kriterien unter einen Hut zu bringen, ist schwer für einen externen Finanzier.Der will beispiels- weise entweder einen sehr hohen Zins oder eine Finanzierung nur für ein einzel- nes Projekt. Da bietet das Kapital der Pro- real-Serie erheblichen Mehrwert. Es steht ein Blindpoolverbot für Vermö- gensanlagen im Raum. Wenn das neue Gesetz so kommt wie derzeit vorgesehen, dann würde es die One Group voll treffen. Ja, das sehen wir auch so. Deswegen bemü- hen wir uns sehr darum, das Verfahren eng zu begleiten und wenn möglich an der einen oder anderen Stelle zu beeinflussen. Einige Kritikpunkte Ihres Verbands sind in die gegenwärtige Gesetzesformulierung schon eingeflossen: zumBeispiel, dass die Rede von „konkreten Objekten“ zu unscharf bleibt und dass man ihren Realisierungs- grad anhand bereits bestehender Verträge vorstellen soll. Hilft Ihnen das weiter, mit einem Blindpoolverbot umzugehen? Ehrlich gesagt: Nein. So richtig beurteilen kann man die neue Situation erst, wenn das Gesetz tatsächlich verabschiedet ist.Wir begrüßen die Verschärfung des Anleger- schutzes. Aber die pauschale Vorverurtei- lung, die aus dem generellen Verbot von Blindpools spricht, zeigt, wie wenig kon- kret alles noch ist. Ich denke, es geht dem Gesetzgeber darum, Konstruktionen zu ver- meiden, bei denen der Emittent wirklich alles machen kann nach demMotto „Heu- te Schweinebauchhälften, morgen Bäume“. Vermögensanlagen mit klar definierten Investitionskriterien sind eigentlich kein Blindpool mehr. Dennoch wären wir ge- mäß Gesetzestext einer. Viele Detailfragen sind gegenwärtig noch völlig unklar. Und was genau begrüßen Sie dann beim geplanten Anlegerschutzverbesserungs- gesetz? Auf jeden Fall zu begrüßen ist die zwin- gende Einführung einer Verwahrstellen- funktion. Mit unserer Proreal-Serie haben wir das auf freiwilliger Basis bereits umge- setzt.Das ist einfach zu bewerkstelligen, die Kosten sind überschaubar, und es bringt viel Sicherheit für den Anleger. Warum legen Sie keine Produkte gemäß Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) auf? Das KAGB definiert in Paragraf 261 die Arten von Vermögensgegenständen, in die ein geschlossener Publikums-AIF investie- ren darf. Leider gehören die von uns verge- benen Finanzierungen nicht dazu. Das ist nur einem Spezial-AIF vorbehalten. Dem Privatanleger werden also Chancen genom- men, die ein professioneller Investor erhält. Wie geht es dann für Sie weiter, wenn Sie weder unter das KAGB schlüpfen können noch Blindpools auflegen dürfen? Wir sind auf alles vorbereitet. Wir können dank der Soravia-Pipeline theoretisch eine Vermögensanlage konzipieren, die kein Blindpool ist.Wir können aber auch Wert- papiere emittieren, wie wir mit unserem Produkt „Proreal Secur 1“ bereits gezeigt haben. Parallel prüfen wir mit einer Ser- vice-KVG, welche Möglichkeiten es gibt, unsere Produkte doch unter das KAGB fallen zu lassen. Insofern haben wir einige Optionen. » Vermögensanlagen mit klar definierten Investitionskriterien sind eigentlich kein Blindpool mehr. « Malte Thies, One Group SACHWERTE Malte Thies | One Group FOTO: © JOST FINK 202 fondsprofessionell.de 2/2021

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