FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2021

Scope ermittelte, dass 2020 mehr als zwei Drittel der Publikums-AIF noch keine kon- kreten Investitionsobjekte benannten, als sie für den Vertrieb zugelassen wurden. An- dererseits erscheint es vor dem Hinter- grund des im Raum stehenden Verbots von Blindpools bei Vermögensanlagen erklärungsbedürftig. Das Verabschiedungs- verfahren für das „Gesetz zur weiteren Stär- kung des Anlegerschutzes“ nimmt schließ- lich gerade die letzten Hürden und tritt möglicherweise noch während der aktuel- len Legislaturperiode in Kraft. Entscheidend: Die Verwahrstelle „Aus unserer Sicht hinkt der Vergleich zwischen Vermögensanlage und AIF“, sagt Rauno Gierig, Geschäftsführer Vertrieb bei Verifort Capital. Er betont, dass bei einem AIF zwingend eine voll regulierte und be- aufsichtigte Kapitalverwaltungsgesellschaft und eine Verwahrstelle erforderlich sind. Christian Grall, der Geschäftsführer der Project Vermittlungsgesellschaft, verweist ebenfalls auf den ungleichen Regulierungs- grad. Eine Verwahrstelle würde sicherstel- len, „dass Geschäfte nach den Vorschriften des KAGB, den einschlägigen Anlagebe- dingungen und des Gesellschaftsvertrags getätigt werden“, erläutert er. Jede Ankaufs- entscheidung könne erst gefällt werden, wenn von dritter Seite geprüft wurde, dass „die Investitionskriterien vollständig den Vorgaben des von der Bafin genehmigten Verkaufsprospekts entsprechen“. Der Initia- tor einer Vermögensanlage würde hinge- gen nicht von einer gesetzlichen Verwahr- stelle kontrolliert. Mittelverwendungskontrolle Die Instanz eines Mittelverwendungs- kontrolleurs,wie sie die Gesetzesnovelle zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Ver- mögensanlagen zusätzlich zum Blindpool- Verifort Capital HC1 Alle Eckdaten im Überblick Fondssegment: Immobilien Deutschland Rechtsform: GmbH & Co. geschlossene Investment KG Währung: Euro Fondsvolumen: ca. 35,96 Mio. Euro Eigenkapital: 15,83 Mio. Euro Mindestbeteiligung: 5.000 Euro zzgl. 5 % Agio Substanzquote*: 90,07 % Laufzeit: 31.12.2031 Gesamtauszahlung (vor Steuern): 149,9 % progn. KVG: Adrealis Service Kapitalverwaltungs-GmbH Verwahrstelle: Rödl AIF Verwahrstelle GmbH Bafin-Gestattung: 28.10.2020 Fondsobjekt: Immobilien aus dem Bereich Healthcare in Deutschland Gesamtbewertung aus dem Plausibilitätscheck von TKL Analysen Anleger beteiligen sich direkt oder über eine Treu- händerin an der Fondsgesellschaft, die mittelbar oder unmittelbar in Immobilien im Pflegebereich in Deutschland investiert. Ein Neubau wurde bereits erworben, weitere Zielobjekte mit einem Investitionsvolumen von zirka 60 Millionen Euro sind in der Due-Diligence- oder Ankaufsprüfung. Konkrete Investitionskriterien sind verbindlich fest- gelegt, was das Managementrisiko für den Fonds senkt. Die Anforderung, dass eine Ankaufsbewer- tung vor jeder Investition durchgeführt werden muss, sowie die Festlegung eines maximalen Einkaufsfaktors erhöhen die Wahrscheinlichkeit eines wirtschaftlichen Erfolgs. Eine unterjährige Berichterstattung an die Anleger findet über Newsletter und die Internetseite des Initiators statt. Für das Management der Fondsgesellschaft ist die Adrealis Service Kapitalverwaltungs-GmbH als KVG zuständig. Wesentliche Aufgaben im Rahmen des Ankaufsprozesses und des Asset Managements wurden auf Unternehmen der Verifort Capital Gruppe übertragen. Zusätzlich kann auf die Exper- tise und den Marktzugang des Schwesterunter- nehmens Carestone zurückgegriffen werden, einer der führenden Entwickler und Anbieter von Pflegeimmobilien in Deutschland. Verifort Capital wird durch einen dreiköpfigen Beirat mit einer langjährigen Immobilien- und Fondsexpertise unterstützt. Er ist derzeit besetzt mit Mario Liebermann (Vorsitz), Eric Romba und Markus Gotzi. Die Fondskosten in der Investitionsphase sind unterdurchschnittlich, in der Betriebsphase sind die Fondskosten marktüblich. Fazit: Der Fonds ist plausibel. Diese Anlage für betreutes Wohnen im nieder- sächsischen Dörpen ging Anfang des Jahres ins Portfolio des Verifort Capital HC1 über. » Mit einem Blindpool kann der AIF auf Marktentwicklungen flexibler reagieren. « Christian Grall, Project SACHWERTE Sachwertradar 228 fondsprofessionell.de 2/2021 *SUBSTANZQUOTE = KAUFPREIS IN PROZENT ZU FONDSVOLUMEN | FOTO: © PROJECT INVESTMENT, VERIFORT CAPITAL

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