FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2021

erwartung der Versicherten erhöht sich stär- ker als bei Vertragsabschluss angenommen. „Auch wenn nach Ansicht des Versicherers zumindest eine Voraussetzung für die Sen- kung des Rentenfaktors erfüllt ist, kann er ihn nicht einfach herunterschrauben“, er- läutert Schramm. Dafür muss ein unab- hängiger Treuhänder prüfen, ob aktuelle Veränderungen eine Anpassung rechtferti- gen.Nur wenn dieser bestätigt, dass das der Fall ist, dürfen Lebensversicherer am Ren- tenfaktor drehen. Bei den Anbietern nachgefragt Um herauszufinden, wie es die Lebens- versicherer in naher Zukunft mit dem Rentenfaktor halten wollen, hat FONDS professionell 47 Unternehmen zu diesem Thema befragt, 28 haben geantwortet (sie- he Tabelle Seite 247).Während die Allianz und die Hannoversche den Rechnungszins für die Rentenfaktoren bei bestimmten Produkten und Tarifgenerationen zum Jah- resbeginn schon gesenkt haben, verfolgen die Basler und die Provinzial derzeit keine Pläne in diese Richtung, obwohl in ihren Verträgen eine Treuhänderklausel vorgese- hen ist. Alle weiteren Unternehmen erklä- ren, dass ihre Policen eine solche Klausel noch nie umfassten oder dass sie zumin- dest in den aktuellen Tarifgenerationen darauf verzichten. Letzteres muss allerdings nicht heißen, dass es bei älteren Policen nicht doch zu einer Senkung des Renten- faktors kommen kann. Nicht bei der Alten Leipziger: „Unsere Kunden haben einen Rechtsanspruch auf den zu Vertragsbeginn zugesagten garan- tierten Rentenfaktor.Das heißt, dieser kann nicht abgesenkt werden“, sagt Jens Oliver Martin, Zentralbereichsleiter Produktma- nagement Lebensversicherung. Iris Bauer, Leiterin Produktentwicklung und Produkt- management bei der LV 1871, findet deut- lichere Worte: „Der Rentenfaktor ist ein Vertrauensanker für Kunden und sollte eine verlässliche Basis für die spätere Alters- rente bei einer fondsgebundenen Versi- cherung sein – eine Senkung käme für uns einem Tabubruch gleich“, sagt sie. Einige Versicherer teilen mit, dass sie Besserstellungsgarantien geben. Ergibt sich für das Neugeschäft ein höherer Renten- faktor als der zu Vertragsbeginn garantier- te, so bekommen Kunden etwa bei der Barmenia, der Condor und der R+V den höheren Wert. „Das wäre dann mal eine nette Überraschung“, findet die Zahnärztin aus Oldenburg. ANDREA MARTENS FP » Eine Senkung des Rentenfaktors käme für uns einem Tabubruch gleich. « Iris Bauer, LV 1871 Musterrechnung: Wie sich die Senkung des Rechnungszinses auswirken kann Die Musterrechnung links zeigt die Veränderung der monatlichen Garantierente aus der zugrunde gelegten Fondspolice, die sich ergibt, wenn der Rentenfaktor von 37,32 Euro auf 32,42 Euro sinkt. Die Beispielrechnung rechts lässt erkennen, dass auch eine Kapitalauszahlung hinter der Nettorente über 25 Jahre mit dem höheren Rentenfaktor zurückbleibt. Die Einbuße fällt aber geringer aus. Renteneinbuße bei einer Senkung des Rentenfaktors von 37,32 Euro auf 32,42 Euro Vergleich mit Kapitalauszahlung Rente bei Rechnungszins von: Kapitalauszahlung 2,25 % 1,25 % Ablaufleistung vor Steuern 80.000 Euro Ablaufleistung 80.000 Euro 80.000 Euro Kapitalerträge 8.000 Euro Garantierter Rentenfaktor 37,32 Euro 32,42 Euro Hälfte der Kapitalerträge steuerpflichtig 4.000 Euro Monatliche Garantierente 298,56 Euro 259,36 Euro Abgeltungsteuer, Soli, Kirchensteuer 28,63 % Monatliche Steuerbelastung 16,12 Euro 14,00 Euro Steuerzahlung 1.145 Euro Monatliche Garantierente nach Steuern 282,44 Euro 245,36 Euro Kapitalauszahlung 78.855 Euro Nettorente über 25 Jahre 84.732 Euro 73.608 Euro Differenz zur Gesamtrente über 25 Jahre Einbuße 11.124 Euro mit gesenktem Rentenfaktor 5.247 Euro Annahmen: Klassische Fondspolice ohne Garantie; Abschluss der Police: 1.1.2009; Laufzeit: 12 Jahre; monatlicher Sparbetrag: 500 Euro; Fondsperformance nach Fondskosten: 3%, Gesamtperformance des Vertrags: 1,72 %, verrentet wird die Gesamtablaufleistung unter Berücksichtigung üblicher Versicherungsmantelkosten inklusive Überschussbeteiligung und Beteiligung an Kickbacks; Kunde geht im Alter von 65 Jahren und 9 Monaten in Rente; Ertragsanteil: 18 %; persönlicher Einkommenssteuersatz: 30 %; Rente wird lebenslang gezahlt, mindestens 25 Jahre; 12/62-Regelung, steuerliche Teilfreistellung nicht berücksichtigt. Quelle:AlteLeipziger FONDS & VERSICHERUNG Rentenfaktor 250 fondsprofessionell.de 2/2021 FOTO: © AMMY BERENT

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