FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2021

Ruhestandsplaner, Generationenbera- ter und Estate Planner lernen oft die ganze Familie ihrer Kunden kennen. So entsteht ein Vertrauensverhältnis, das sich bis in die zweite und dritte Generation fortsetzen kann. Kunden heute und morgen Die normale Altersvorsorgeberatung stößt irgendwann an ihre Grenzen. Geht es um den Ruhestand oder Erbschaftsthemen, sind andere Qualifikationen gefragt. Ein Überblick. I st der 60. Geburtstag einmal da, fängt so mancher Arbeitnehmer an, die Jahre bis zum Ruhestand zu zählen. Beginnt das ersehnte Leben als Rentner oder Pensionär dann, stellen viele frischgebackene Ruhe- ständler fest, dass sie sich dringend neue Ziele stecken müssen, um nicht in ein Loch zu fallen.Gut,wenn dann wenigstens die finanziellen Voraussetzungen stimmen. Immerhin dauert der Ruhestand statistisch 20 Jahre und länger. Finanzberater und Versicherungsvermitt- ler haben in den Jahren zuvor mit indivi- dueller Beratung zu einer hoffentlich üppi- gen Altersversorgung ihrer Kunden beige- tragen. Damit sehen viele von ihnen ihre Aufgabe dann als erledigt an, doch das ist schade. Denn wer sich zum Ruhestands- planer, Generationenberater oder Erb- schaftsplaner weiterbildet, kann sich mit der Altersklasse 50 plus eine ganz neue Zielgruppe erschließen. Und im Optimal- fall werden sogar schon heute die Kinder der Kunden zur Klientel von morgen. Die Tätigkeiten von Ruhestandsplanern, Generationenberatern und Erbschaftspla- nern, auch Nachlassplaner oder englisch Estate Planner genannt, bauen mehr oder weniger aufeinander auf. Zum Teil können sie sich auch überlappen. Der Ruhestands- planer sorgt vereinfacht gesagt dafür, dass das über die Jahre angesparte Vermögen auch bis zum Lebensende des Kunden für ihn und seine Lieben reicht. Der Genera- tionenberater nimmt unter die Lupe, ob ein Kunde für mögliche Risiken wie Lang- lebigkeit, Krankheit oder Pflege vernünftig vorgesorgt hat. Er prüft zudem, ob für den Fall, dass selbstbestimmte Entscheidungen nicht mehr möglich sind, die richtigen Verfügungen vorliegen. Zudem überlegen die Berater zusammen mit ihrem Kunden, ob Familienangehörige oder nahestehende Menschen auch gut abgesichert sind, wenn er nicht mehr für sie sorgen kann. Beratung über den Tod hinaus An dieser Stelle geht die Beratung sozu- sagen über den Tod des Kunden hinaus. Geht es um die Übertragung von Vermö- gen an die nächste Generation, um das Thema Vererben und Erben, helfen Gene- rationenberater weiter. Zum Teil widmen sich Ruhestandsplaner diesen Aspekten. Bei wohlhabenden Kunden mit Vermögen von 500.000 Euro aufwärts beginnt hier das Estate Planning. Erbschaftsplaner arbeiten an der Schnitt- stelle zwischen Anlageberater, Steuerfach- mann und Rechtsanwalt. Sie tauchen tief in die Vermögens- und auch in die Fami- lienstruktur ihrer Kunden ein. Damit ha- ben gerade Estate Planner, aber auch Gene- rationenberater und zuweilen Ruhestands- planer gute Chancen, später die Nachkom- men eines verstorbenen Mandanten dauer- » Das Schöne am Estate Planning ist, dass man heute die Generation von morgen an sich binden kann. « Volker Reichardt, Sparkasse Düsseldorf SPEZIAL | VERERBEN & VERSCHENKEN Berufsbild | Ruhestandsplaner | Estate Planner 310 fondsprofessionell.de 2/2021 FOTO: © MLADEN | STOCK.ADOBE.COM

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