FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2021

haft zu begleiten. Keine schlechte Perspek- tive angesichts von 400 Milliarden Euro, die nach Schätzungen des Deutschen Insti- tut für Wirtschaftsforschung (DIW) hierzu- lande jährlich vererbt und an nachfolgende Generationen verschenkt werden. Damit das Vermögen ausreicht Doch bevor das Thema Vererben und Verschenken auf den Tisch kommt, muss das Vermögen erst einmal für die Dauer des Ruhestands ausreichen. Dafür sorgen die Ruhestandsplaner. „Der Einzelne kann nicht planen, wie lange das angesparte Geld reichen muss“, sagt Ronald Perschke, Vorstand der Initiative Ruhestandsplanung und Gründer der Going Public Akademie für Finanzberatung in Berlin. „Erfahrungen aus der Altersvorsorgeberatung sind nur begrenzt übertragbar, denn die bisherigen Beratungsschwerpunkte müssen an die Ziele, Bedürfnisse und Wünsche dieser Lebensphase der finanziellen Ernte ange- passt werden“, erklärt der Experte. Ruhestandsplanung definiert er als qua- lifizierte, faire und umfassende Beratung in finanziellen Angelegenheiten der Kunden- zielgruppe 50 plus. Sie sollte auf die Bedürf- nisse kurz vor und für die Gesamtdauer der Ruhestandsphase zugeschnitten sein, steuerliche, rechtliche, familiäre und andere individuelle Rahmenbedingungen der Kunden berücksichtigen. Dieser Prozess besteht klassisch, wie Berater es kennen, aus Bestandsaufnahme, Analyse, Umsetzung und regelmäßiger Kontrolle. Der Blick wird aber auf den gesamten Ruhestand gerichtet. Damit geht die Ruhestandsplanung weiter als die Altersvorsorge. „Das beginnt bei der Finan- zierung der Lebensziele, geht über Vermö- gensaufbau und Sicherung in der Berufs- phase, den Schutz der Familie vor bio- metrischen und Sachrisiken bis hin zum Vermögensmanagement im Alter“, sagt Peter Härtling, Geschäftsführer der Deut- schen Gesellschaft für Ruhestandsplanung und zugleich Präsident des Bundesverban- des Der Ruhestandsplaner Deutschland (BDRD). Dabei werden die individuelle Inflation, Steuer und Vermögensentwick- lung stets mitberücksichtigt. Erhebliche Chancen Auch die eher unangenehmen Themen des Alters dürfen bei der Ruhestandspla- nung nicht ausgeklammert werden, son- dern verlangen nach vernünftigen Lösun- gen, etwa richtig erben und vererben, Pa- tientenverfügung, Gesundheit bis ins hohe Alter, Pflege, altengerechtes Wohnen, sozia- le Kontakte im Alter und das Heranführen der erwachsenen Kinder an das Vermö- gensmanagement. „Daraus erwachsen Finanzdienstleistern erhebliche Chancen, sich mit einer massiv wachsenden Ziel- gruppe ein zukunftsfähiges Geschäftsmo- dell aufzubauen“, ist Härtling sicher. Ihre Vergütung erhalten Ruhe- standsplaner entweder über ein Hono- rar für die Beratung oder über eine Provision aus den vermittelten Produk- ten unter Anrechnung des eventuell verhandelten Honorars, so Härtlings Erfahrung. „Der Königsweg ist, beides zu ermöglichen“, findet er. Ruhestands- planer könnten auf Wunsch des Man- danten gegen Honorar eine Ruhe- standsexpertise erstellen. Anhand der aktuellen Vermögenswerte wird dabei nach Angaben des Kunden die mög- liche Entwicklung simuliert – ohne Beratung oder Optimierung. Wenn die Optimierung erfolgen soll, erläu- » Erfahrungen aus der Altersvorsorgeberatung sind auf die Ruhstands- planung nur begrenzt übertragbar. « Ronald Perschke, Initiative Ruhestandsplanung Altersvorsorge versus Ruhestandsplanung Quelle: InitiativeRuhestandsplanung Kriterium Altersvorsorge Ruhestandsplanung Prozess Sparen Entsparen Versorgungslücke In der Höhe In der Länge Lebensstandard Aufbau Erhalt Planungshorizont Bis zum Ruhestand Bis zum Lebensende Garantie Kapitalgarantie Einkommensgarantie Störfaktoren Verlust Arbeitskraft/Einkommen Verlust der Gesundheit/Mobilität Vermögenssituation Aufbau Übertragung/Verzehr Wohnsituation Aufbau Wohneigentum Verwendung Wohneigentum SPEZIAL | VERERBEN & VERSCHENKEN Berufsbild | Ruhestandsplaner | Estate Planner 312 fondsprofessionell.de 2/2021 FOTO: © INITIATIVE RUHESTANDSPLANUNG

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