FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2021

Vorteile illiquider Assets Vererbt oder verschenkt man Sachwerte wie Immobilien oder geschlossene Fonds, gelten andere Regeln als bei Barvermögen und Wertpapieren. Die Steuer lässt sich mit ihnen erheblich reduzieren. J e liquider ein Vermögenswert, umso einfacher ist es, ihn zu vererben. Aber auch umso teurer. Barvermögen zum Beispiel ist sehr einfach zu vererben, wird jedoch – oberhalb der zugestandenen Frei- beträge – mit Erbschaftsteuer bis zu 30 oder sogar 50 Prozent belastet. Sachwertvermögen hat den Nachteil, weniger liquide zu sein. Man kann über Immobilieneigentum oder einen Anteil an einem geschlossenen Fonds nicht ähnlich flexibel verfügen wie über Bargeld oder Aktien. Denn unternehmerische Betei- ligungen sehen häufig während ihrer geplanten Laufzeit keine Kündigungs- möglichkeit vor. Dieser Nachteil kann sich jedoch aus erbschaftsteuerlicher Perspektive in einen Vorteil wandeln. Weil nämlich Sachwerte vergleichsweise wenig fungibel sind, steht ihr Wert nicht ohne Weiteres fest, und bei einer auf einen bestimmten Stichtag bezo- genen Bewertung ergeben sich Spielräume, die sich nutzen lassen. Im Bewertungsgesetz steht dazu, der anzusetzende Wert werde „durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäfts- verkehr nach der Beschaffenheit des Wirt- schaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzie- len wäre“. Und weiter: „Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen.“ Immobilien Jede Immobilie ist einzigartig, und ent- sprechend viele Umstände können bei einer Bewertung in Anschlag gebracht werden. „Immobilien werden je nach Art der Immobilie nach unterschiedlichen Ver- fahren steuerlich bewertet“, sagt der Unter- nehmer- und Nachfolgeberater Jörg Plesse. So wird etwa für selbst genutztes Wohn- eigentum regelmäßig das Vergleichswert- verfahren angewendet. Bei Mehrfamilien- häusern kommt hingegen normalerweise das Ertragswertfahren zur Anwendung. „Hier muss man sich vor allem den Stand- ort der Immobilie ansehen“, erläutert Plesse. Denn das Besondere an diesem Verfah- ren ist, dass es auf die Mieterträge abstellt und nicht auf einen etwaigen Verkaufs- erlös, für den der standortabhängige Faktor der wesentliche Parameter ist. „Für ein Mehrfamilienhaus auf Hamburgs Schanze bekommen Sie im Verkauf derzeit bis zum 50-Fachen der Jahresmiete“, sagt Plesse, „in Toplagen können Immobilien gemäß Ertragswertverfahren mitunter zur Hälfte oder sogar nur zu einem Drittel des Verkehrswerts bewertet werden.“Das kann zu einer erheblichen Reduktion der Erb- schaftsteuer führen. Den Spielraum, der sich hier auftut, auch zu nutzen, ist legitim: „Im Rahmen der gesetzlichen Bewertungsvorschriften von Grundvermögen sieht das Bewertungsge- setz explizit vor, dass es dem Steuerpflichti- gen offensteht, einen niedrigeren gemeinen » Es steht dem Steuer- pflichtigen offen, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. « Jens Escher, Taylor Wessing Solarfonds erzielen in der Regel gewerbliche Einkünfte. Auch ein kleiner Fondsanteil genießt dann die Verschonungsfähigkeit von Betriebs- vermögen und wird gegebenenfalls komplett erbschaftsteuerfrei gestellt. SPEZIAL | VERERBEN & VERSCHENKEN Sachwerte 332 fondsprofessionell.de 2/2021 FOTO: © VISOOT | STOCK.ADOBE.COM

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