FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2021

Anschluss gesucht Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes steht fest: Nach 20 Jahren Förderung ist Schluss. Die Ökostrombranche steht vor ihrer marktwirtschaftlichen Bewährungsprobe. K urz nach Inkrafttreten der jüngsten Novelle des Erneuerbare-Energien- Gesetzes (EEG) gab es Widerstand aus Brüssel. Zumindest in einem Punkt. Im neuen Gesetz fand sich die Ankündi- gung eines Ausschreibungsmodells auch für solche Windräder, die bereits älter als 20 Jahre sind. Sie hätten dann mit Neuanlagen konkurriert und im Fall eines Zuschlags ein Aufgeld auf den jeweiligen Strom- preis, der am Markt zu erzielen ist, bekommen. Ende nach 20 Jahren Ende April entschied Brüssel allerdings, dass eine solche Art staatlich geregelter Beihilfe keine Genehmigung bekommen könne, und zementierte damit, dass „Ü20“- Anlagen generell aus der Förderung rausfallen müssen. Nach Angaben des Grünstromversorgers Natur- strom sind folglich mit dem Jahres- wechsel rund 5.000 alte Windräder mit einer Nennleistung von 3,7 Gigawatt – das entspricht etwa der Leistung von zweiein- halb Atomkraftwerken – aus der EEG-För- derung rausge ogen. Sukzessive werden immer mehr Ökokraftwerke die 20-Jahre- Frist hinter sich lassen und sich auf dem Markt irgendwie durchschlagen müssen. Die Bundesnetzagentur geht in einer Hochrechnung davon aus, dass es bis zum Jahr 2030 etwa 58 GW Leistung sein wer- den (siehe Gra k). Bizarre Situation Das Ende des 20-jährigen För- derzeitraums für Windkraftanla- gen zeitigt eine bizarre Situation: An den windreichsten Standorten sind Turbinen installiert, die ge- messen am heutigen Stand der Technik den schlechtesten Wir- kungsgrad haben. Nach Ende der durch das EEG geregelten Ein- speisevergütung werden vor allem zwei Alternativen dazu diskutiert: Repowering, bei dem man alte Anlagen durch neue am selben Standort ersetzt, und Power Pur- chase Agreements (PPA), das sind Stromabnahmeverträge, die direkt » PPAs werden zu einem entscheidenden Pfeiler der Energiewende. « Andreas Kuhlmann, Dena Stromabnahmeverträge, die Betreiber von Ökokraftwerken und Großver- braucher wie die Deutsche Bahn direkt schließen, ermöglichen auch stromintensiven Konzernen einen komplett CO 2 -freien Betrieb. Ausgefördert Grüne Kraftwerke, die bis 2030 aus dem EEG fallen Bis 2030 endet für deutsche Ökokraftwerke mit einer Leistung von bis zu 57,6 GW die Förderung nach EEG. Quelle:Bundesnetzagentur,Dena Sonstige 2,1 GW + + Biomasse 4,7 Gigawatt Wind onshore 26,8 Gigawatt Photovoltaik 18,0 Gigawatt SACHWERTE Erneuerbare Energien 208 fondsprofessionell.de 3/2021 FOTO: © TOBIAS ARHELGER | STOCK.ADOBE.COM

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