FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2021

Der Rente den Puls gefühlt Viele Freiberufler sind Pflichtmitglied in einem Versorgungswerk. Auch wenn Makler in diesem Bereich kaummit Beratung punkten können, ist es hilfreich, die Mechanismen dahinter zu kennen. D ie Altersvorsorge in Deutschland fußt bekanntlich auf drei Säulen – gesetz- liche Rente, Betriebsrente und private Zu- satzrente. Bekannte Versorgungswerke wie die Metall-Rente in der Wirtschaft oder die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) im ö entlichen Dienst küm- mern sich um die zweite Säule, die Be- triebsrente. Im Unterschied dazu ersetzen berufsständische Versorgungswerke die gesetzliche Rentenversicherung (GRV). Sie sind eine kraft Landesgesetz gescha ene eigen nanzierte Form der Altersversor- gung, die selbstständig neben der gesetzli- chen Rentenversicherung steht, heißt es bei der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV). Der Zugang ist bestimmten Berufsgrup- pen vorbehalten. Voraussetzung: Man ge- hört zum Stand der sogenannten kammer- fähigen freien Berufe, ist also Arzt, Apothe- ker, Architekt (oder Bauingenieur mit Bau- vorlageberechtigung), Notar, Rechtsanwalt, Psychologischer Psychotherapeut, Steuer- berater, Tierarzt,Wirtschaftsprüfer / vereidig- ter Buchprüfer oder Zahnarzt. Ob man selbstständig oder angestellt ist, spielt keine Rolle.Hat der Landesgesetzgeber die jewei- lige Kammer ermächtigt, eine solche Ver- sorgungseinrichtung zu etablieren, muss der Freiberu er Mitglied werden. Insge- samt gibt es in Deutschland über 90 Ver- sorgungswerke mit mehr als einer Million Mitgliedern. Das Leistungsgefälle ist groß: Manche berufsständische Versorgungswerke zahlen doppelt so hohe Renten wie andere.Wech- seln dürfen die Mitglieder aber nicht. Ö entliche Kritik ist dennoch kaum zu hören. „Freiberu er fürchten eine Neid- debatte“, vermutet Bernd Ra elhüschen, Finanzprofessor an der Universität Freiburg. Immer wieder kommt es zu Diskussionen, die berufsständische Versorgung in die GRV einzugliedern. Da aber will kein An- walt oder Arzt hin. Die durchschnittliche Rente der berufsständischen Versorgungs- werke ist mit 2.135 Euro (2019) mehr als doppelt so hoch wie in der gesetzlichen Rentenversicherung (954 Euro), zeigen im April 2021 verö entlichte Zahlen des Bun- desarbeitsministeriums. Der Beitrag richtet sich wie bei der GRV nach dem Einkommen – bis zur identi- schen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) von derzeit 7.100 Euro pro Monat (Ost: 6.700 Euro). Das Geld ießt aber nicht voll in eine Umlage, sondern wird überwie- gend für die eigene Rente jedes Einzahlers investiert. Das System ist also weitgehend kapitalgedeckt. Keine individuelle Beratung Das klingt für Vorsorgemakler interessan- ter als manches Angebot an Betriebsrente oder privater Altersvorsorge. „Leider kön- nen unabhängige Vermittler und Honorar- berater die Investitionen innerhalb der berufsständischen P ichtversorgung für » Freiberufler fürchten eine Neiddebatte. « Bernd Raffelhüschen, Universität Freiburg Bei sogenannten kammerfähigen freien Berufen, etwa Ärzten, ersetzen berufsständische Versorgungswerke die gesetzliche Rentenversicherung. Auch diese Einrichtungen leiden unter dem niedrigen Zinsniveau. FONDS & VERSICHERUNG Freiberufler 262 fondsprofessionell.de 3/2021 FOTO: © ROBERT KNESCHKE | STOCK.ADOBE.COM

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