FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2021

Neustart gemeistert Vor ihrem Inkrafttreten im August 2020 sorgte die novellierte Finanzanlagenvermittlungsverordnung bei Vermittlern und Beratern für Wirbel. Doch inzwischen läuft alles recht rund. S o mancher Orkan stellt sich im Nachhinein als Sturm imWasser- glas heraus, und bekanntlich wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Yvonne Preisach, Geschäftsführerin der Frauen-Fi- nanz-Beratung Barbara Rojahn & Kolleginnen aus Stuttgart, macht um die neue Finanzan- lagenvermittlungsverordnung (FinVermV) die seit gut einem Jahr in Kraft ist, jedenfalls keinen großen Wirbel. Aufregung im Vorfeld „Natürlich gab es im Vorfeld in der Branche einige Aufregung“, erinnert sie sich. Kein Wunder, schließlich war Finanz- anlagenvermittlern und Honorar-Finanz- anlagenberatern klar, dass zahlreiche neue Vorschriften auf sie zukommen würden. Vor allem das Taping, die P icht fern- mündliche Beratungsgespräche aufzuzeich- nen, sorgte für Unmut. Auch die Bereit- stellung der detaillierten Kostenausweise, die die novellierte FinVermV vorsieht, woll- te vielen freien Finanzdienstleistern nicht besonders gut schmecken. „Aber es hat sich herausgestellt, dass das alles gar nicht so aufwendig ist“, berichtet Preisach. „Wir haben unseren Kundinnen und Kunden zum Beispiel erklärt, dass das Taping nun gesetzlich vorgeschrieben ist, und das war für alle in Ordnung“, sagt sie.Die neuen Ex- ante-Kostenausweise erstellt der Makler- pool Top Ten, dem Preisachs Beratung an- geschlossen ist, die Ex-post-Kosteninforma- tion kommt von der Depotbank. Auch die weiteren Regelungen, die die überarbeitete Verordnung mit sich gebracht hat, sieht Preisach gelassen.Natürlich seien detaillier- te Erklärungen erforderlich. „Aber letztend- lich stärken die intensiven Gespräche auch die Kundenbeziehung und sorgen für noch mehr Transparenz.“ Ganz so entspannt wie die Stuttgarter Finanzberaterin betrachten es längst nicht alle Vermittler. Insgesamt führt die novellier- te FinVermV bei Finanzpro s aber zu deut- lich weniger Missstimmung als vor dem Inkrafttreten erwartet. Ohne die Unterstüt- zung ihrer Pools und der Depotbanken wäre es Vermittlern und Beratern allerdings wohl kaum möglich, den Vorschriften nachzukommen, die seit dem 1. August 2021 gelten – denn das sind nicht wenige. Die wichtigsten Pflichten So haben freie Vermittler organisa- torische und verwaltungstechnische Maßnahmen zu tre en, um Inter- essenkon ikte zu erkennen und zu vermeiden. Statt des bisherigen Be- ratungsprotokolls müssen sie eine Geeignetheitserklärung anfertigen. Im Ex-ante-Kostenausweis sind Kun- den vor dem Fondserwerb über sämt- liche Produkt- und Dienstleistungs- kosten zu informieren, die in Zusammen- hang mit der Geldanlage stehen. Sofern zwischen Vermittler und Anleger eine laufende Vertragsbeziehung besteht, hat der Kunde mindestens einmal im Jahr einen Nachweis über die Höhe der Kosten seiner Investments zu bekommen. Berater müssen den vom Produktgeber bestimm- ten Zielmarkt berücksichtigen und ihm mit dem Pro l eines Anlegers abgleichen. Beratungsgespräche per Telefon oder Video- konferenz sind aufzuzeichnen, sobald sie sich auf die Vermittlung von oder die Bera- tung über Finanzanlagen beziehen. Und das sind lediglich die wichtigsten Vorschrif- ten aus der Verordnung,mit denen wesent- liche Regeln der EU-Richtlinie Mi d II in die Welt der freien Vermittler übertragen wurden (siehe auch FONDS professionell, Ausgabe 1/2020, Seite 424). VERTRIEB & PRAXIS Finanzanlagenvermittlungsverordnung 304 fondsprofessionell.de 3/2021 FOTO: © 4TH LIFE PHOTOGRAPHY | STOCK.ADOBE.COM

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