FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2021

Nachhaltig abgecheckt Anlageberater und Vermögensverwalter müssen ihre Kunden ab August 2022 zu ihren Nachhaltigkeitspräferenzen befragen. Dann kommen auf die Finanzprofis zahlreiche neue Pflichten zu. Z uweilen entwickeln sich die Dinge schneller als erwartet. Was die neue Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenz an- geht, hatte sich die Branche etwas mehr Zeit erho t. Doch seit einigen Wochen ist es amtlich: Anlageberater und Vermögens- verwalter müssen ihre Kunden bereits ab August kommenden Jahres dazu befragen, welche Nachhaltigkeitspräferenzen sie bei der Geldanlage berücksichtigt wissen möchten.Diese müssen sie in die Geeignet- heitsprüfung dann zwingend aufnehmen. „Eigentlich hatten wir mit einer länge- ren Umsetzungsfrist gerechnet“, erklärt Christian Waigel, Partner der Münchner Kanzlei Waigel Rechtsanwälte. Immerhin hatte die EU-Kommission selbst noch im Frühjahr den Oktober 2022 als wahr- scheinlichen Starttermin genannt. Doch am 2. August 2021 wurde die Neufassung für die Delegier- te Verordnung 2017/565 zur Umsetzung der EU-Finanz- marktrichtlinie Mi d II im Amtsblatt der Europäischen Union verö entlicht. Und die- se sieht die Abfrage der Nach- haltigkeitspräferenz bereits ab dem 2. August 2022 vor. Auf Berater und Vermögensver- walter kommen also früher als erwartet neue Aufgaben zu. Zunächst einmal müssen sie ermitteln, welche Finanzinstrumente sie für die nachhaltige Geldanlage eines Kunden genau beziehen sollen.Dies können etwa Produkte sein, die der Taxonomieverordnung entsprechen, oder solche, die einen Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen im Sinne der sozialen und der Governance-Ziele gemäß der EU-O enlegungsverordnung vorsehen. Diese Ergänzung ist notwendig, weil eine Taxonomie bisher nur für den Bereich Ökologie existiert. Gewählt werden kön- nen auch Finanzinstrumente, bei denen die wichtigsten „nachteiligen Auswirkun- gen auf Nachhaltigkeitsfaktoren“ berück- sichtigt werden. „Das werden meist Pro- dukte nach Artikel 8 und 9 der O enle- gungsverordnung sein“, vermutet Rechts- experte Waigel. Broschüren und Glossare Nun verbergen sich hinter all diesen Fi- nanzinstrumenten komplexe Regelwerke. „Diese müssen Finanzpro s ihrer Klientel künftig erklären“, sagt Waigel. Denn ohne Erklärungen dürften die meisten Kun- den mit Begri en wie Taxonomie, EU-O enlegungsverordnung oder Impact-Fonds kaum etwas anfangen können. Entspre- chende Erläuterungen wür- den zeitlich aber wohl jedes Beratungsgespräch sprengen. „Ich glaube,man wird daher nicht darum herumkom- men, eine kleine Broschüre herauszubringen oder ein Glossar online zu stellen, um den Kunden zu erläutern, welche Regelwerke und Konzepte hinter den verschiedenen Produkten stecken“, ist der Jurist überzeugt. » Finanzprofis müssen ihrer Klientel erklären, welche Regelwerke hinter den Produkten stecken. « Christian Waigel, Waigel Rechtsanwälte Wie grün darf’s denn sein? Künftig müssen Finanzprofis ihre Kunden fragen, was sie unter Nachhaltigkeit verstehen und wie sie ihren Begriff davon in der Geldanlage umgesetzt sehen möchten. STEUER & RECHT Nachhaltigkeitspräferenz 400 fondsprofessionell.de 3/2021 FOTO: © MALP | STOCK.ADOBE.COM

RkJQdWJsaXNoZXIy ODI5NTI=