FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2021

durch den Vermittler ist demnach nicht Teil der Norm, wie er und auch Habschick betonen. Prozess Was schreibt die Norm vor – zumindest laut Entwurf? Letztlich ist sie auch nichts anderes als ein neuer, elaborierter WpHG- Bogen. Daher startet die DIN mit der Ab- frage der Daten des Kunden, gefolgt von der Aufnahme des Anlagezwecks, der An- lagedauer und des Anlagebetrags. Weiter fragt sie dessen Kenntnisse und Erfahrun- gen zu Investments wie Aktienfonds oder Termingeschäften ab. Bemerkenswert ist nur, dass auch Erfahrungen mit Direkt- anlagen in Immobilien ermittelt werden. Die Abfrage der Vermögenssituation und der verfügbaren Liquidität dürften Vermittler ebenfalls kennen. Allerdings gibt es hier zwei Neuerungen: Die DIN 77223 schreibt vor, dass Teile des Vermögens einem konkreten Anlagezweck zugeordnet werden – das kann ganz allgemein die Altersvorsorge sein, aber auch ein geplanter Immobilienkauf. Außerdem verlangt das Regelwerk, die einzelnen Assets des Kun- den mit einer Risikoklasse zu versehen, aus denen dann gewichtet nach prozentualem Anteil ein Durchschnitt errechnet wird. Bei Produkten wie Fonds, für die solche Anga- ben vorliegen, müssen diese Einstufungen übernommen werden. Für die übrigen wie Tagesgelder und vor allem Immobilien haben die Normmacher eigene Risikoklas- sen erstellt. „Die Frage, wie Immobilien in dieser Hinsicht zu bewerten sind, war eine der schwierigsten, aber auch wichtigsten Aufgaben des Ausschusses. Schließlich besteht das Vermögen der Deutschen zur Hälfte aus Immobilien“, berichtet Möller. Risikobereitschaft Neuland betritt die Norm auch bei der Ermittlung der Risikobereitschaft, um ein großes Problem zu lösen: „Wenn ein Kun- de in der Risikoklasse 3 landet, darf der Vermittler nur noch Produkte bis Klasse 3 empfehlen. Dies ist aber nach Meinung aller Fachleute, die ich kenne, unsinnig“, erklärt Habschick. „Das Portfolio insgesamt muss Risikoklasse 3 werden – und zwar vielleicht durch eine Mischung von Pro- dukten mit höheren und niedrigeren Risi- ken, so lange das auf einer informierten Kundenentscheidung beruht.“ Die DIN 77223 unterscheide daher zwischen der generellen finanziellen Risikobereitschaft und einer anlassbezogenen. „Erstere stellt die Weichen für das Gesamtportfolio, damit dieses insgesamt zur Risikobereit- schaft des Kunden passt“, so Habschick.Die Norm schafft aber Raum, bei der konkret anstehenden Anlage davon abzuweichen, falls das sinnvoll, vertretbar und notwendig ist. Für eine kundengerechte Beratung lie- gen so alle Karten auf dem Tisch.“ Die generelle Risikotoleranz wird mit der Frage „Wie schätzen Sie Ihre Risiko- bereitschaft bei Finanzentscheidungen ein?“ bestimmt. Kunden müssen sich auf einer Skala von 1 („Gar nicht risikobereit“) bis 5 („Sehr risikobereit“) selbst einstufen. Die zweckgebundene Risikobereitschaft in Bezug auf ein konkretes Anlageziel ermit- telt die 77223, indem sie Kunden die mög- liche Wertentwicklung verschiedener Mus- terportfolios, die jeweils für eine von fünf Risikoklassen stehen, über den gewünsch- ten Zeitraum vorstellt. Gezeigt wird eine sehr gute, eine mittlere und eine schlechte Performance. Anhand dieser Szenarien soll der Kunde entscheiden, welche Risikoklas- se er sich zutraut. Sind alle Daten erhoben, erstellt der Ver- mittler das Risikoprofil des Kunden. Dieses besteht erstens aus dessen Risikotragfähig- keit: Kann er sich mit seinem Vermögen und/oder monatlichem Liquiditätsüber- schuss risikoreiche Anlagen leisten? Zwei- tens werden seine Kenntnisse zu Anlagen aufgelistet. Drittens folgt die generelle Risi- kobereitschaft, die in Beziehung zur errech- neten Risikostruktur des ganzen Vermö- gens gesetzt wird, sodass Abweichungen sichtbar werden. Diese Übung folgt ferner für die zweckgebundene Risikobereitschaft und die Vermögensteile, die bei der Abfra- ge einem konkreten Anlageziel zugeordnet wurden. „Damit ist eine objektive Anlage- entscheidung auf Basis der Zielsetzung, der Risikobereitschaft und auch der Risikotrag- fähigkeit des Kunden möglich“, so Möller. Kritik Dass ein ambitioniertes Projekt wie die DIN 77223 in der Fachwelt nicht nur auf Begeisterung, sondern auch auf Skepsis stößt, ist klar. Beispielsweise ist umstritten, ob sich die generelle Risikobereitschaft se- riös mit einer einzigen Frage erheben lässt. „Die finanzielle Risikobereitschaft hat ver- schiedene Facetten“, erläutert Guido Kiell, Professor für Wirtschaftspsychologie an der Rheinischen Fachhochschule Köln. „Da ist zunächst das generelle Unbehagen einer Person gegenüber einem finanziellen Risi- ko, also der Tatsache, dass es nicht nur Ge- » Wer schnell auf sein Geld zugreifen muss, ist grundsätzlich weniger risikogeneigt. « Guido Kiell, Rheinische Fachhochschule Köln fondsprofessionell.de 4/2021 415 FOTO: © MOOSMANN | RHEINISCHE FACHHOCHSCHULE KÖLN

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