FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2022

in einem Finanzprodukt wie einem Invest- mentfonds würde umsetzen müssen. Barbara Claus: Und wo stehen Sie dies- bezüglich heute mit Ihren Fonds? Beer: Alle drei von uns angebotenen Fonds entsprechen den Vorgaben von Artikel 8 der EU-Offenlegungsverordnung. Das bedeutet konkret: In einem ersten Schritt berücksichtigen wir entsprechende Aus- schlusskriterien in Bezug auf das jeweilige Spektrum von Unternehmen, in deren Aktien unsere Fonds investieren. Im Grun- de orientieren wir uns dabei an den zehn Grundprinzipien und den 17 Nachhaltig- keitszielen, die die Vereinten Nationen definiert haben, und schließen demgemäß bestimmte Unternehmen als für unsere Fonds nicht investierbar aus. Heuser: Welche Arten von Unternehmen sind das konkret? Beer: Es geht dabei in erster Linie um öko- logische und soziale Aspekte. Unterneh- men, die kontroverse oder geächtete Waf- fen wie Landminen oder Streubomben herstellen, sind grundsätzlich von einem Investment ausgeschlossen. Wenn ein Unternehmen gewisse Grenzwerte bei der Herstellung von Rüstungsgütern, dem Handel mit Tabakwaren oder der Förde- rung von Kraftwerkskohle überschreitet, sind auch diese für uns nicht investierbar. Generell ausgeschlossen sind im Übrigen Unternehmen, die kontroverse Geschäfts- praktiken nach dem UN Global Compact betreiben.Hier geht es um Aspekte wie die Missachtung von Arbeits- und Sozialnor- » Für uns ergibt es keinen Sinn, bei großen Standardwerten auf Engagement zu setzen. « Robert Beer, Robert Beer Investment Fondsmanager Robert Beer im virtuell geführten Analysegespräch mit Barbara Claus (Scope), Anna Schleiermacher und Hans Heuser (beide FONDS professionell). fondsprofessionell.de 1/2022 113

RkJQdWJsaXNoZXIy ODI5NTI=