FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2022

Editorial MEINUNG wwk-premiumfondsrente.de J eder Vertriebsmanager eines Elektrotechnikkon- zerns weiß, wie unübersichtlich es bei den Kon- ditionen zugeht: Den Listenpreis zahlen die wenigs- ten, diverse Rabatte, Boni und Zuschüsse lassen jedes Gespräch mit demGroßhändler zum tagesfül- lenden Termin werden.Wie simpel geht es doch in der Fondsbranche zu! Ein Teil der jährlichen Ver- waltungsvergütung ist für die Bestandsprovision reserviert, aus der Depotbank, Pool und Vermittler ihre Ausgaben bestreiten – und gut ist.Wirklich? Bei genauem Hinsehen läuft es genau wie in der Elektrobranche: Die Hersteller (Kapitalverwaltungs- gesellschaften) gewähren Großhändlern (Depotban- ken) unterschiedliche Konditionen (Bestandsprovi- sionen) für ein- und dasselbe Produkt (Fonds).Was dieser dann an seine Zwischenhändler (Makler- pools) und diese an die Fachmärkte (Vermittler) weiterreichen, ist ebenfalls Verhandlungssache. Wie in der Elektrobranche bleibt auch im Finanz- vertrieb am Ende offen, wer wem was zahlt. Für den Vermittler ist das ein Problem: Er kann nicht überprüfen, ob ihm sein Maklerpool den verein- barten Provisionsanteil weiterreicht.Dafür müsste er dessen Einkaufskonditionen kennen, die aber als Betriebsgeheimnis gelten (siehe Seite 312). Das ist einerseits verständlich – auch der Elektrogroßhandel verrät dem Fachmarkt nicht, welche Marge er mit Steckdosen macht. Andererseits zwingt Mifid II Plattformen und Pools dazu, dem Endanleger die Provision offenzulegen. Diese Transparenz sollten sie auch dem Vermittler gewähren. FP Problematisches Betriebsgeheimnis Ihr Bernd Mikosch, Chefredakteur fondsprofessionell.de 2/2022 9 FOTO: © AXEL GAUBE FÜR FONDS PROFESSIONELL

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