FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2022

Doppelt belohnt Fondspolicen-Vermittler, die zusätzlich zu den Provisionen des Versicherers auch Kickbacks einer Kapitalverwaltungsgesellschaft erhalten, kassieren zweimal. Das ist selten, kommt aber vor. Ü ber Belohnungen wie Boni oder zu- sätzliche Urlaubstage freut sich wohl jeder Arbeitnehmer. Noch besser wäre es allerdings, für einen besonderen Erfolg gleich doppelt belohnt zu werden – etwa einmal vom direkten Vorgesetzten und vom Firmenchef ein zweites Mal.Doch das dürfte wohl in den wenigsten Unterneh- men üblich sein. Bei der Vermittlung von Fondspolicen hingegen können solche Zweifach- belohnungen vorkommen. Dies ist dann der Fall, wenn Versicherungsmakler oder Vertriebe Abschluss- und Bestandsprovisionen von einem Policenanbie- ter erhalten und zusätz- lich noch Rückvergütun- gen von einer Kapitalver- waltungsgesellschaft (KVG), wenn sie deren Fonds für den Versicherungsmantel eines Kunden wählen. Die doppelte Belohnung kann zulasten des Versicherungsneh- mers gehen. Schließlich ist es der Kunde selbst, der die Vergütung der KVG an den Vermittler finan- ziert – das Geld stammt aus der Ma- nagementgebühr für die Fondsanteile in seiner Police. Modelle dieser Art sind zwar selten anzutreffen, wie eine Untersuchung der Finanzaufsicht Bafin gezeigt hat, aber es gibt sie. Die Zahlungen, die in einem solchen Fall von der Investmentgesellschaft an den Vertriebler fließen, haben nichts mit den üblichen Rückvergütungen zu tun, die KVGen an Fondspolicenanbieter zahlen. Bei dieser Art der Vergü- tung handelt es sich um Kostenvorteile der Fondsgesellschaft, an denen sie den Versi- cherer teilhaben lässt (siehe Kasten auf Sei- te 294). Weil diese Rückvergütungen keine Provisionen sind, müs- sen sie dem Kunden ge- genüber nicht offenge- legt werden. Ergibt sich durch diese Zahlungen ein Kos- tenüberschuss, haben Versicherer aber immerhin 50 Prozent davon an ihre Kunden weiterzureichen. Anders sieht die Sache aus, wenn KVGen Rückvergütungen direkt an Ver- mittler von Fondspolicen zahlen. Auf diese Art belohnen die Gesellschaften einen Makler oder einen Vertrieb, wenn dieser seinen Policenkunden Produkte des Fonds- hauses empfiehlt. Erst kürzlich hat zuerst die „Süddeutsche Zeitung“ herausgefun- den, dass die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) über ein solches Modell doppelt kassiert. FONDS professionell hat unter die Lupe genommen, wie es im Detail funk- tioniert. Interessanter Weg Nach Recherchen der Redaktion hat die DVAG einen interessanten Weg gefunden, um für Fondspolicen direkte Zahlungen der KVG an den Vertrieb zu ermöglichen. Sie nutzt dafür zwei Dachfonds, die der Finanzvertrieb im September 2018 bei der DWS auflegen ließ und die exklusiv über die DVAG vertrieben werden. In Summe verwalteten der Champions Select Balance und der Champions Select Dynamic Mitte Mai dieses Jahres rund 2,4 Milliarden Euro. Gut 1,5 Milliarden Euro, also fast zwei Drit- tel der Summe, stecken in Fondspolicen der Generali. Das lässt sich so präzise bezif- fern, weil es eine eigene Anteilsklasse für Assekuranzunternehmen gibt und die DVAG im Versicherungsbereich nur Gene- rali-Produkte vertreibt. Für jeden Euro, den DVAG-Kunden in die Champions-Select-Fonds investieren, fließt ein Teil an die Deutsche Vermögens- beratung. Die Kostenpauschale der Dach- fonds liegt aktuell bei 1,1 und 1,5 Prozent. Bezogen auf das derzeitige Volumen, sum- Manche Vermittler freuen sich über ein besonders großes Eis. Zur unteren Kugel, der Provision des Lebensversicherers, spendiert der Fondsanbieter noch eine dazu – als Rückvergütung. FONDS & VERSICHERUNG Fondspolicen 292 fondsprofessionell.de 2/2022 FOTO: © LAIRE CORDIER | STOCK.ADOBE.COM, HUMBOLDT-UNIVERSITÄT, THOMAS BERG

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