FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2022

E thisch, s ozial oder g rün? Ab Anfang August müssen Vermittler bei der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden erheben. Damit kommen neue Pflichten auf sie zu. D ie Zeit drängt: Ab dem 2. August müssen Vermittler ihre Kunden fra- gen, welche Nachhaltigkeitspräferenzen sie bei der Geldanlage berücksichtigt wissen möchten. Diese müssen sie in die Geeignetheitsprüfung auf- nehmen. Das gilt nicht nur für Anlageberater, wie man zu- nächst meinen könnte. Auch Versicherungsvermittler, die „Versicherungsanlageprodukte“ vertreiben, stehen in der Pflicht. In diese Kategorie fallen laut Definition der Finanzaufsicht Bafin klassische Kapitallebens- versicherungen, Fondspolicen und Hybridprodukte sowie private Rentenversicherungen. Wer nur Sach- oder Kranken- policen vertreibt, ist hingegen nicht betroffen. Obwohl der Kalender zur Eile mahnt, ist es um das Wissen der betroffenen Vermittler rund zehn Wochen vor dem Start der Abfragepflicht offensicht- lich nicht gut bestellt. Nur ein kleiner Teil fühlt sich vollständig informiert, zeigt zu- mindest eine Umfrage des Bundesverban- des Deutscher Versicherungskaufleute (sie- he Grafik). Grund genug, die wichtigsten Punkte in Erinnerung zu rufen. Änderungsverordnung Die Nachhaltigkeitspräferenzabfrage ist Teil des Aktionsplans der EU-Kommission zur „Finanzierung nachhaltigen Wachs- tums“. Ihre rechtliche Grundlage ist die Verordnung 2021/1257 vom 21. April 2021. Sie ändert die Verordnung 2017/2359, die zur Versiche- rungsvertriebsrichtlinie IDD gehört und die Informations- pflichten und Wohlverhaltens- regeln bei Anlageprodukten im Versicherungsmantel be- schreibt. Die Modifizierungen betreffen zwei Punkte: Zum einen werden in Artikel 4 der Verordnung 2017/2359 Defini- tionen für Nachhaltigkeits- präferenzen eingefügt. Darun- ter versteht Brüssel, ob jemand Produkte wünscht, die der Taxonomieverordnung entspre- chen, oder solche, die einen Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen im Sinne der sozialen und der Governance- Bäume muss man sicherlich nicht „abhören“, wie es um ihre Haltung zu Nachhaltigkeit steht. Bei Verbrauchern ist das künftig Pflicht, wenn es um Anlageprodukte geht – auch im Versicherungsbereich. Große Lücken Wie gut sich Vermittler informiert fühlen* Vermittler können mit der Nachhaltigkeitspräferenzabfrage und ihren Inhalten noch kaum etwas anfangen. *Umfrageunter300Vermittlern imMärz/April2022 |Quelle:BVK 0% 20% 40% 60% 80% 100% Beurteilung der Nach- haltigkeitsaussagen zu einzelnen Produkten Erweiterte Eignungs- prüfung bei Versicherungs- anlageprodukten Vorgaben zu Inhalt, Ablauf und Dokumentation des Beratungsprozesses Gar nicht Wenig Grund- legend Voll- ständig Keine Angabe % 27,7 % 21,4 % 44,4 % 27,4 % 22,6 % 46,5 % 28,0 % 19,6 % STEUER & RECHT Nachhaltigkeitspräferenzen 428 fondsprofessionell.de 2/2022 FOTO: © LUCKYBOOST | STOCK.ADOBE.COM

RkJQdWJsaXNoZXIy ODI5NTI=