FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2022

Purpose Vehicle auf. Dieses kauft die Fondsanteile“, erläutert Björn Weigel, Leiter digitale Assets beim Bankhaus Scheich. „Als Market Maker handeln wird dann die Token des Special Purpose Vehicle. Ein Token entspricht einem Fondsanteil. Ein Käufer kann somit stets einen Token in einen Fondsanteil einlösen.“Der Vorteil die- ses Konstrukts: Durch die digitale Handel- barkeit ließen sich Skaleneffekte erzielen. Zudem würden die Fondsanteile fraktio- nierbar, was den Zugang zu größeren Käu- ferschichten ermögliche. Saubere Klone „Fondsanbieter erschließen sich mit einer Tokenisierung neue Kundengruppen“, meint Weigel. Es gebe wohl mehr junge Menschen mit Krypto-Wallet als mit Wert- papierdepots bei klassischen Anbietern wie Sparkassen und Volksbanken. „Bei dieser Gruppe gilt nach einem Kryptoinvestment der Kauf von einem MSCI-World-ETF als ,Risk off‘-Modus“, berichtet Weigel. Mit einem tokenisierten Fonds könnten die Anbieter einen Weg zur jungen Generati- on ebnen. Für diese wiederum eröffnet sich ein Weg in die alte Welt. Hat der Weg über einen Kryptoklon aber auch rechtlich Bestand? „Nach der bis- herigen Gesetzeslage ist eine Tokenisierung von Fondsanteilen durchaus möglich, sofern damit lediglich eine Art digitales Abbild eines klassisch zugelassenen Fonds gemeint ist“, sagt Anwältin Aschenbeck von Osborne Clark. „Zivilrechtlich besteht kein Unterschied zwischen dem Eigentum an einem herkömmlichen und einem toke- nisierten Fondsanteil in diesem Sinne.“ Auch die Finanzaufsicht Bafin spiele bei dem entworfenen Konstrukt mit, betont Scheich-Mann Weigel. Allerdings seien „viele Rückfragen“ gekommen, und die Behörde schaue genau hin. Zwischenlösung Bei solchen Modellen handle es sich jedoch nicht um eine Tokenisierung im eigentlichen Sinne, wendet Juristin Aschen- beck ein. „Denn die bestehenden – nicht elektronischen – Strukturen wie Sammel- eintragung oder Verwahrstelle bleiben erhalten“, betont die Expertin. „Die Verein- fachung, die eine rein elektronische Aus- gabe von Fondsanteilen bringen würde, bleibt somit aus.“ Dies räumt auch Weigel ein. „Für uns stellt dies eine Zwischenlösung dar“, so der Kryptofonds-Geburtshelfer. „Wir sehen es als Brückentechnologie, bis eine endgültige Lösung auf der Blockchain möglich wird.“ Denn die Optionen, die der deutsche Gesetzgeber geschaffen habe, seien bislang regional begrenzt. „Deutschland ist damit zwar Vorreiter“, erkennt Weigel an, „das Feld bleibt europäisch gesehen jedoch eine Nische. Denn die wichtigsten UCITS- Standorte sind einfach Luxemburg und Irland.“So schlug der deutsche Gesetzgeber zwar eine Bresche, bis Kryptofonds in der Breite ankommen, dürfte aber noch einige Zeit vergehen. SEBASTIAN ERTINGER FP Große Hoffnungen Gründe der Banken und Asset Manager, in Blockchain- Projekte zu investieren Neue Anlageklassen eröffnen und neue Ertragsquellen erschließen 69 % Abläufe effizienter gestalten 63 % Neue Dienste eröffnen neue Ertragsquellen 56 % Neue Vertriebskanäle erschließen 38 % Neue Kundensegmente erobern 6 % Banken und Fondsanbieter erhoffen sich vor allem neue Kunden sowie niedrigere Kosten. Mehrfachnennungenmöglich |Umfrageunter20Finanzdienstleistern |Quelle:KPMG Einsatz im Hintergrund Von der Blockchain ammeisten betroffene Teile der Wert- schöpfungskette im Asset Management Handel und Abwicklung 69 % Asset Servicing 69 % Management von Collaterals 23 % Value-at-Risk-Berechnung 23 % Compliance 15 % Risikomanagement 8 % Reporting 8 % Portfoliomanagement 8 % Vertrieb 8 % Buchhaltung 0 % Andere 8 % Der Gang auf die Blockchain kann bestimmte Teile der Fondswelt besonders stark verändern. Mehrfachnennungenmöglich |Umfrageunter20Finanzdienstleistern |Quelle:KPMG » Bestandsfonds lassen sich ohne harten Bruch in die Kryptowelt überführen. « Tim Kreutzmann, BVI VERTRIEB & PRAXIS Kryptofonds 348 fondsprofessionell.de 3/2022 FOTO: © BVI

RkJQdWJsaXNoZXIy ODI5NTI=